4. Arbeit, Beruf und Reha bei Amyloidose

Amyloidose und Arbeit

Viele Menschen mit Amyloidose stehen vor der Frage, wie es beruflich weitergehen kann. Manche können zunächst weiterarbeiten, andere müssen ihre Tätigkeit unterbrechen oder ganz neu denken. Wichtig ist: Die Diagnose allein macht nicht automatisch arbeitsunfähig – entscheidend sind die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf Ihre Leistungsfähigkeit. In dieser Lektion erfahren Sie, welche finanziellen Hilfen es bei längerer Krankheit gibt, was passiert, wenn Arbeiten dauerhaft nicht mehr möglich ist, und welche Rolle Reha-Maßnahmen spielen. Viele Betroffene erleben keinen klaren Bruch, sondern einen schleichenden Verlust an Belastbarkeit. Arbeiten ist oft noch möglich, aber nicht mehr zuverlässig über den ganzen Tag oder mehrere Tage hintereinander.

Welche finanziellen Hilfen gibt es bei längerer Krankheit bei Amyloidose?

Diese Frage betrifft vor allem Menschen mit Amyloidose, die im Berufsleben stehen. Ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht, hängt nicht von der Diagnose selbst ab, sondern von den Symptomen und Einschränkungen, zum Beispiel:

  • ausgeprägte Kraftlosigkeit und schnelle Ermüdbarkeit
  • Konzentrationsprobleme
  • Nervenschäden mit Schmerzen oder Gefühlsstörungen
  • Herz- oder Nierenbeteiligung

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, gilt zunächst:

  • Bis zu 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung).
  • Danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt wird.

Bei einer chronischen Erkrankung wie Amyloidose kann sich die Arbeitsunfähigkeit über längere Zeit hinziehen. Das Krankengeld ist jedoch zeitlich begrenzt – auf maximal 18 Monate ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wichtig: Diese Frist beginnt nicht mit der Diagnose, sondern mit der ersten Krankschreibung, die rückblickend der Amyloidose zugeordnet wird. Dadurch kann es passieren, dass das Krankengeld früher endet als erwartet. Besonders bei Amyloidose passiert das häufig, weil Beschwerden schon lange vor der Diagnose bestanden haben und rückwirkend derselben Erkrankung zugeordnet werden. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken zu machen, wie es nach dem Krankengeld weitergehen kann.

Fristen im Blick behalten

Ein kurzer Anruf bei Ihrer Krankenkasse kann klären, wie lange Ihr Anspruch auf Krankengeld noch besteht und gibt Ihnen mehr Sicherheit für die nächste Zeit.

Was passiert, wenn ich aufgrund der Amyloidose dauerhaft nicht mehr arbeiten kann?

Wenn absehbar ist, dass Sie nicht oder nicht mehr voll arbeitsfähig sind, folgt meist mehrere Schritte nacheinander, um zu klären, wie es beruflich weitergehen kann :

  1. Zunächst besteht Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeld.
  2. Endet das Krankengeld, kann unter bestimmten Bedingungen Arbeitslosengeld möglich sein. Lassen Sie sich bei der Agentur für Arbeit beraten.
  3. Dort wird geprüft, ob und in welchem Umfang Sie noch arbeiten können.

Wenn festgestellt wird, dass Sie dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten ausüben können, kann eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen.

Dabei geht es nicht nur um körperlich schwere Arbeit. Auch scheinbar „leichte“ Tätigkeiten – etwa Büroarbeit – können bei Amyloidose nicht mehr möglich sein, z. B. wegen:

  • starker Erschöpfung
  • fehlender Konzentrationsfähigkeit
  • Kreislaufproblemen

Häufig wird vor einer Rentenentscheidung zunächst eine medizinische Rehabilitation empfohlen oder gefordert. Der Grundsatz lautet: Rehabilitation vor Rente. Auch wenn Sie selbst Zweifel haben, ob eine Reha sinnvoll ist, kann sie entscheidend sein, um Ihre Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen und den weiteren Weg zu klären.

Anspruch auf Reha bei Amyloidose

Ein Anspruch auf medizinische Rehabilitation besteht, wenn eine intensivere Behandlung nötig ist, die über ambulante Maßnahmen hinausgeht, aber noch keine Krankenhausbehandlung darstellt. Je nach Situation ist zuständig:

  • die Rentenversicherung, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind
  • ansonsten die Krankenkasse

Voraussetzung ist immer eine ärztliche Feststellung, dass eine Reha medizinisch sinnvoll ist. Diese wird anschließend geprüft, z. B. durch den Medizinischen Dienst.

Manchmal wird eine Reha mit dem Hinweis abgelehnt, dass eine Maßnahme „erst vor Kurzem“ stattgefunden habe. Grundsätzlich gilt zwar oft ein Abstand von mehreren Jahren, aber: Bei Amyloidose kann eine Verschlechterung oder neue Organbeteiligung eine frühere erneute Reha rechtfertigen. In solchen Fällen lohnt es sich, die medizinischen Gründe klar darzulegen oder auch Widerspruch einzulegen.

Auch pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Reha oder Kur. Pflege kann auf Dauer sehr belastend sein. Eine Reha hilft, die eigene Gesundheit zu stärken und neue Kraft zu bekommen. Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, bei der Kranken- oder Pflegekasse sowie bei einem Pflegestützpunkt.

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    Prof. Dr. Hermann Plagemann: Stand Februar 2026 | Quellen und Bildnachweis
    Gefühlsstörungen
    Veränderungen des normalen Empfindens, wie Kribbeln, Taubheit oder Brennen.