2. Schwerbehindertenausweis bei Amyloidose

Schwerbehindertenausweis bei Amyloidose

Viele Menschen mit Amyloidose erleben, dass ihre Erkrankung den Alltag deutlich verändert: Wege werden anstrengender, die Belastbarkeit sinkt, Beschwerden wie Luftnot, Schwindel oder Nervenschmerzen nehmen zu. Der Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiges Instrument, um diese Einschränkungen offiziell anerkennen zu lassen und dadurch Unterstützung im Berufs- und Alltagsleben zu erhalten. In dieser Lektion erfahren Sie, wann man als schwerbehindert gilt, welche Vorteile das bringt und wie Sie einen Antrag stellen können.

Wann gilt man als schwerbehindert?

Das Gesetz formuliert es klar: Als schwerbehindert gilt eine Person, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 anerkannt wird. Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Zahl zwischen 20 und 100. Er beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen das alltägliche Leben beeinflussen. Wichtig zu wissen: Nicht die Diagnose „Amyloidose“ allein entscheidet, sondern die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf Ihren Alltag.

Bei Amyloidose können unterschiedliche Funktionseinschränkungen auftreten, zum Beispiel:

  • schnelle Erschöpfung und deutlich verminderte Belastbarkeit
  • Atemnot oder starkes Schnaufen schon bei Treppensteigen
  • Herzrhythmusstörungen oder Schwindelanfälle
  • Nervenschäden (Polyneuropathie ) mit Unsicherheit beim Gehen oder Greifen (Mehr zu Polyneuropathie und Amyloidose finden Sie hier: Amyloidose und Polyneuropathie)
  • Wassereinlagerungen, Schmerzen oder Kreislaufprobleme

Diese Einschränkungen betreffen oft sowohl den beruflichen als auch den privaten Alltag. Für die Bewertung ist wichtig, welche Folgen daraus entstehen, zum Beispiel häufiges Ausruhen im Alltag, Unsicherheit außerhalb der Wohnung, Abbruch von Tätigkeiten oder die Notwendigkeit von Begleitung. Genau diese Beeinträchtigungen werden vom Amt bewertet und können – je nach Schwere – zu einem GdB von 50 oder mehr führen.

Entscheidend ist also nicht, welche Form der Amyloidose Sie haben, sondern was Sie im Alltag deshalb nicht oder nur eingeschränkt tun können – etwa längere Wege gehen, ohne Pause stehen, Termine zuverlässig wahrnehmen oder mehrere Aufgaben hintereinander erledigen.

Welche Vorteile bietet der Schwerbehindertenausweis?

Ein anerkannter Schwerbehindertenausweis kann Ihnen in verschiedenen Lebensbereichen konkrete Vorteile bringen. Im Berufsleben bedeutet er vor allem einen besonderen Kündigungsschutz (eine Kündigung ist nur mit Zustimmung einer Behörde möglich). Außerdem gibt es finanzielle Erleichterungen, wie steuerliche Freibeträge, die Sie extra in der Steuererklärung angeben müssen. Auch im Alltag kann der Ausweis hilfreich sein für ermäßigte Eintrittspreise, z. B. in Museen oder bei Veranstaltungen.

Viele Betroffene hoffen besonders auf Parkvorteile. Hier ist wichtig zu wissen: Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt noch nicht zum Parken im eingeschränkten Halteverbot.

Wann habe ich Anspruch auf einen Parkausweis?

Ein spezieller Parkausweis für Schwerbehinderte wird nur unter sehr engen Voraussetzungen vergeben. Den umfassenden Parkausweis erhalten nur Personen mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert).
In manchen Fällen gibt es aber auch andere Parkausweise, die weniger Parkerleichterungen erlauben.

Das Merkzeichen aG” bedeutet:

  • Betroffene können keine kurzen Strecken (unter 50 Meter) selbstständig gehen
  • ein Verlassen der Wohnung ist oft nur mit Rollstuhl möglich

Bei Amyloidose kann dies zum Beispiel zutreffen, wenn:

  • schwere Nervenschäden das Gehen extrem unsicher machen
  • starke Herz- oder Kreislaufprobleme schon bei kleinster Belastung auftreten
  • die Mobilität insgesamt massiv eingeschränkt ist

Typisch bei der Amyloidose ist, dass nicht die Gehstrecke allein das Problem ist, sondern der Weg insgesamt: Stehen, Warten oder kleine Steigungen können bereits zu Schwindel oder Erschöpfung führen.

Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?

Der Antrag wird beim Amt für Versorgung und Soziales gestellt (Bezeichnung kann je nach Bundesland leicht variieren).

Der Antrag:

  • kann online oder auf Papier ausgefüllt werden
  • ist grundsätzlich möglich, kann aber Zeit in Anspruch nehmen und erfordert oft medizinische Nachweise
  • lohnt sich, sobald die Amyloidose Ihren Alltag spürbar einschränkt

Im Antrag beschreiben Sie kurz Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen, zum Beispiel:

  • schnelle Erschöpfung
  • unsicheres Gehen
  • Herzprobleme mit Schwindel
  • eingeschränkte Belastbarkeit

Das Amt holt anschließend Befundberichte Ihrer Ärzt:innen ein und entscheidet auf dieser Grundlage über den Grad der Behinderung.

Gerade bei Amyloidose ist es hilfreich, im Antrag nicht nur Diagnosen zu nennen, sondern typische Alltagssituationen zu beschreiben. Schreiben Sie zum Beispiel, wenn Sie nach kurzen Tätigkeiten Pausen brauchen, Wege planen müssen, wegen Schwindel unsicher gehen oder Termine nur eingeschränkt durchhalten. Auch schwankende Belastbarkeit, starke Erschöpfung im Tagesverlauf oder Probleme beim längeren Stehen sind wichtig. Je konkreter Sie schildern, wie sich die Beschwerden im Alltag auswirken, desto besser kann das Amt Ihren Unterstützungsbedarf einschätzen.

Wichtig: Auch wenn Sie unsicher sind, ob ein GdB von 50 erreicht wird – es lohnt sich, den Antrag zu stellen und es zu versuchen. Auch ein GdB unter 50 kann Ihnen einige Vorteile bringen. Wird Ihr Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, können Sie Widerspruch einlegen – mehr dazu in der Lektion Beratung und Selbsthilfe bei Amyloidose.

Bei seltenen Erkrankungen wie Amyloidose wird der Grad der Behinderung anfangs häufig zu niedrig eingeschätzt. Eine spätere Neufeststellung ist jederzeit möglich, wenn sich die Einschränkungen verändern.

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    Prof. Dr. Hermann Plagemann: Stand Februar 2026 | Quellen und Bildnachweis
    Polyneuropathie
    Bei einer Polyneuropathie kommt es zu einer Schädigung der Nerven. Dabei ist die Reizweiterleitung durch diese Nerven gestört. Oftmals können vor allem sensible Reize wie Berührungen nicht mehr richtig wahrgenommen werden. So kann es auch dazu kommen, dass die Betroffenen unter Gleichgewichtsstörungen leiden.