Die Diagnose Multiples Myelom stellt nicht nur medizinisch eine große Umstellung dar, sondern bringt auch zahlreiche finanzielle Fragestellungen mit sich. Es ist beruhigend zu wissen, dass Sie in Deutschland sowohl in der gesetzlichen (GKV) als auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) einen weitreichenden Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung haben – darunter Klinikaufenthalte, Facharztbesuche, verschiedene Medikamente, Hilfsmittel und Therapiemaßnahmen. Die Behandlung des Multiplen Myeloms ist somit bei beiden Versicherungsarten gewährleistet.
Wer übernimmt die Kosten, die durch das Multiple Myelom anfallen?
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?
Unterschiede ergeben sich meist in der Flexibilität und im Umfang der Zusatzleistungen, beim Zugang zu innovativen Therapien und in der Art der Abrechnung. GKV-Versicherte sind mehr an gesetzliche Vorgaben gebunden, während PKV-Versicherte je nach Tarif oft weitergehende Therapieoptionen erstattet bekommen.
Wer übernimmt die Fahrtkosten zu Arzt oder Therapie?
Viele Patient:innen fragen sich, wie es mit den Fahrtkosten zu Behandlungen aussieht und welche Unterstützung sie sonst noch bekommen können. Die gesetzlichen und privaten Kassen übernehmen in der Regel die Kosten für Fahrten zur ambulanten Therapie. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, die Sie am besten rechtzeitig vor Ihrer Behandlung bei der Krankenkasse einreichen. Pro Fahrt zahlen Sie einen kleinen Eigenanteil, meist zwischen 5 und 10 Euro. Wenn Sie viele solcher Fahrten benötigen, erreichen Sie allerdings schnell die sogenannte Belastungsgrenze. Diese Belastungsgrenze ist der Höchstbetrag, den gesetzlich Versicherte pro Jahr für Zuzahlungen leisten müssen. Alles was über diesem Betrag liegt, zahlt dann die Krankenkasse. Für Personen ohne chronische Erkrankungen liegt diese Grenze bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, also zum Beispiel 600 € bei einem Einkommen von 30.000 €.
Wenn Sie chronisch krank sind, können Sie deutlich entlastet werden: Die Krankenkasse erkennt eine chronische Krankheit an, wenn Sie wegen derselben Erkrankung seit mindestens einem Jahr in jedem Quartal ärztlich behandelt werden und bestimmte Kriterien erfüllen. Beim Multiplen Myelom ist das fast immer der Fall. Ihr:e Hausärzt:in kann Ihnen dafür eine Bescheinigung ausstellen. Mit dieser Bescheinigung liegt Ihre Belastungsgrenze nur noch bei 1 % Ihres Bruttoeinkommens. Sobald Sie diesen Betrag an Zuzahlungen geleistet haben, werden Sie von weiteren Zuzahlungen befreit.
Krankengeld oder Übergangsgeld – wann bekomme ich was?
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Krankengeld und Übergangsgeld:
- Krankengeld erhalten Sie ab der 7. Woche Ihrer Krankschreibung von Ihrer Krankenkasse. In den ersten 6 Wochen erhalten Sie eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Das Krankengeld beträgt etwa 70-90 % Ihres Bruttogehalts, also zum Beispiel bei 2.000 € Bruttogehalt etwa 1.400 € Krankengeld.
- Übergangsgeld dient hingegen als Lohnersatz während einer Rehabilitationsmaßnahme, um Sie finanziell abzusichern, solange Sie wegen der Reha nicht arbeiten können und keine Lohnfortzahlung erhalten. Wichtig für Sie: Beantragen Sie das Übergangsgeld unbedingt vor Beginn der Reha bei der Deutschen Rentenversicherung, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.
Weitere finanzielle Hilfen
Gerade in finanziellen Notlagen sind auch Stiftungen eine wichtige Anlaufstelle. Die Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe, die Deutsche Krebshilfe oder die Stiftung Lichtblick bieten z. B. finanzielle Hilfen bei außergewöhnlichen Belastungen an. Fragen Sie gezielt bei den Beratungsstellen nach, damit keine Unterstützungsmöglichkeit ungenutzt bleibt.
Unterstützung bei Beantragung finanzieller Leistungen und in sozialrechtlichen Fragen
Viele Patient:innen empfinden die vielen Formulare und Anträge als große bürokratische Hürde. Dazu kommen sozialrechtliche Fragen, die geklärt werden müssen. Sie müssen damit aber nicht allein bleiben: Die Sozialdienste der Krankenhäuser, Krebsberatungsstellen und verschiedene Sozialverbände bieten kostenlose Beratung an und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge.
Auch Online-Angebote können Sie unterstützen: Digitale Assistenten für Anträge (zum Beispiel für den Pflegegrad oder Steuererleichterungen) können Sie unterstützen. Nutzen Sie auch die vielfach angebotenen Telefon- oder Videosprechstunden, um sich den Zugang zu Unterstützungsleistungen zu erleichtern.
Wir freuen uns über Ihr Feedback
Wir entwickeln fortlaufend neue Kurse und lernen dabei nie aus. Dabei berücksichtigen wir gerne Ihre Wünsche und Anregungen. Wir freuen uns daher sehr über Ihr Feedback. Bitte beachten Sie, dass wir keine personenbezogenen medizinischen Auskünfte geben können. Sollten Sie dazu Fragen haben, klären Sie diese bitte in einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.