3. Sozialrechtliche Fragen bei Multiplem Myelom

Beim Multiplen Myelom gibt es sozialrechtliche Schutzregelungen, die Ihnen helfen sollen, finanzielle Belastungen zu verringern und Ihre Rechte zu stärken. Ein wichtiger Schritt ist dabei die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Dieser bringt eine Vielzahl von Nachteilsausgleichen mit sich.

Welchen Schutz und welche Vorteile habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis im Job?

Ob Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen sollten, hängt stark von Ihrer aktuellen Lebenslage ab. Wer im Erwerbsleben steht, profitiert besonders von den zahlreichen Nachteilsausgleichen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Besserer Schutz vor Kündigung
  • Mehr Urlaub – eine zusätzliche Urlaubswoche pro Jahr
  • Frühere Rente – unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ohne Abschläge früher in Rente gehen
  • Angepasster Arbeitsplatz – Sie haben das Recht, nach Möglichkeit einen Arbeitsplatz zu bekommen, der besser zu Ihren gesundheitlichen Bedürfnissen passt (z. B. Wechsel auf Arbeitsplatz, der für Sie weniger anstrengend oder im Sitzen möglich ist)
  • Steuerliche Vorteile

Wie kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt (meist in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt). Dieses Amt entscheidet über den Grad der Behinderung (GdB).

Das Formular kann online von der Website des Versorgungsamts heruntergeladen, direkt beim Amt abgeholt oder telefonisch angefordert werden. Im Antrag machen Sie detaillierte Angaben zu Ihren gesundheitlichen Einschränkungen und fügen relevante medizinische Unterlagen (Arztberichte, Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsberichte, Befundkopien) bei.  Wichtig ist, dass Sie alle Beeinträchtigungen angeben, die Ihren Alltag betreffen. Nach Eingang des Antrags prüft das Versorgungsamt die Angaben und holt gegebenenfalls ergänzende Unterlagen oder Gutachten ein. Sie können die Bearbeitungszeit verkürzen, indem Sie möglichst vollständige Unterlagen einreichen. Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Bescheid mit dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB). Liegt dieser bei mindestens 50, werden Sie als schwerbehindert anerkannt und bekommen auf Antrag den Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgestellt.

Sollten Sie einen Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, weil Ihnen etwa der erkannte Grad der Behinderung zu niedrig erscheint oder ein Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Es ist hilfreich, ein Zusatzgutachten beizufügen, um Ihre Situation ausführlicher darzulegen und die Chancen auf einen positiven Ausgang zu erhöhen. Holen Sie sich auch hier Beratung und lassen Sie sich helfen!

Grad der Behinderung (GdB)

Ihr Grad der Behinderung (GdB) wird auf Antrag individuell durch medizinische Gutachter festgelegt und kann sich im Laufe der Erkrankung verändern. In frühen Krankheitsstadien oder bei Vorstufen des Myeloms, wenn die Erkrankung noch nicht behandlungsbedürftig ist, erhalten Betroffene meist einen niedrigeren Grad. Sobald Sie behandlungsbedürftig werden, ist oft mit einer Einstufung ab GdB 50 zu rechnen. Haben Sie beispielsweise eine Stammzelltransplantation hinter sich, kann der Grad befristet auf bis zu GdB 100 ansteigen. Es lohnt sich, bei Veränderungen der gesundheitlichen Situation einen sogenannten Änderungsantrag zu stellen, um den Grad der Behinderung an die neue gesundheitliche Situation anzupassen. Dieser muss mit entsprechenden medizinischen Nachweisen eingereicht werden. Wichtig ist zu wissen, dass der GdB nichts mit der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit zu tun hat, sondern einen Ausgleich für gewisse Nachteile im Alltag darstellt. Dies gilt auch für Menschen mit dauerhaften körperlichen Einschränkungen, selbst wenn keine weitere Krankheit vorliegt.

Steuerlich profitieren Sie durch die Anerkennung der Behinderung von Pauschbeträgen und Erleichterungen bei außergewöhnlichen Belastungen, zum Beispiel eine jährliche Steuerermäßigung (1.140 € bei GdB 50).

Pflegegrad und Pflegegeld beantragen

Für die Feststellung des Pflegegrads zählt nicht nur Ihre Erkrankung, sondern vor allem Ihr tatsächlicher Unterstützungsbedarf im Alltag. Die Pflegekassen bieten hierfür Checks und Informationsmaterial an, damit Sie einschätzen können, welche Hilfe Sie benötigen. Den Antrag zur Feststellung des Pflegebedarfs stellen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Danach begutachtet der Medizinische Dienst Ihre Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass Sie regelmäßig Hilfe beim Duschen, Anziehen, Essen, bei der Haushaltsführung oder der Mobilität benötigen. Der Pflegegrad wird mittels eines Punktesystems ermittelt, das die Schwere Ihrer Beeinträchtigung bewertet, je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad (1-5).

Gemeinsam mit der Beantragung auf Feststellung des Pflegegrads kann auch ein Pflegegeld beantragt werden. Pflegegeld erhalten Personen ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn etc. Die Auszahlung erfolgt monatlich und richtet sich nach dem Pflegegrad. Das Pflegegeld beträgt zwischen 347 € (Pflegegrad 2) und 990 € (Pflegegrad 5) pro Monat (Stand 2025).

Wenn Ihr Antrag auf Pflegegrad bearbeitet wird, zählt auch ein lückenlos geführtes Pflegeprotokoll zu den wichtigen Grundlagen. Das erleichtert die nachvollziehbare Darstellung Ihres Pflegebedarfs bei den Prüfstellen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland flächendeckend Pflegestützpunkte, die Sie bei der Beantragung unterstützen können.

Wofür bekommt man den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro monatlich aus der Pflegeversicherung kann für bestimmte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden, wie Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen und steht allen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. In einigen Bundesländern wie zum Beispiel in Bayern gibt es ergänzend das Landespflegegeld, das direkt der pflegebedürftigen Person zusteht. Manche Gemeinden gewähren auch regionale Zuschüsse.

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    Geprüft Sabine Mahner: Stand September 2025 | Quellen und Bildnachweis
    Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.
    Pflegegrad
    Einstufung des Hilfebedarfs einer Person im Rahmen der Pflegeversicherung. Bestimmt die Höhe der Leistungen, die eine Person für Pflege und Unterstützung erhält.
    Stammzelltransplantation
    Verfahren, bei dem einer Patientin/einem Patienten gespendete Stammzellen verabreicht werden. Dadurch wird das blutbildende System und das Immunsystem nach einer Therapie (z.B. Chemotherapie oder Bestrahlung) wieder aufgebaut. Nach einer Vorbereitungsphase werden die gespendeten Stammzellen mithilfe einer Infusion verabreicht.