1. Sozialrechtliche Unterstützung bei Amyloidose

Erste Schritte nach der Amyloidose-Diagnose

Eine Amyloidose-Diagnose ist für viele Menschen zunächst ein Schock. Gleichzeitig schafft sie aber auch etwas Wichtiges: Klarheit. Beschwerden, die vorher schwer einzuordnen waren, etwa ausgeprägte Erschöpfung, die sich auch durch Schlaf nicht bessert (Fatigue ), Wassereinlagerungen, Nervenschmerzen, Kurzatmigkeit oder Probleme mit Herz, Nieren oder Magen-Darm-Trakt – haben nun eine medizinische Ursache. Da Amyloidose eine seltene und oft chronische Erkrankung ist, die verschiedene Organe betreffen kann, haben Betroffene oft Anspruch auf besondere sozialrechtliche Leistungen. Näheres zur Erkrankung finden Sie in der Schulung Amyloidose verstehen.

Ein erster wichtiger Ansprechpartner für medizinische Versorgung und viele sozialrechtliche Fragen ist Ihre Krankenkasse. Sie ist zuständig für die Kostenübernahme von Behandlungen, Medikamenten, Hilfsmitteln sowie für den Zugang zur Pflegeversicherung. Je nach Ausprägung der Amyloidose können darüber hinaus weitere Ansprüche entstehen, zum Beispiel:

  • die ärztliche Bestätigung einer chronischen Erkrankung für die Zuzahlungsregelung
  • ein Antrag auf Pflegegrad , etwa bei stark eingeschränkter Belastbarkeit, Gangunsicherheit oder Unterstützungsbedarf im Alltag
  • ein Schwerbehindertenausweis, wenn dauerhafte Beeinträchtigungen bestehen, z. B. durch Schädigung mehrerer Nerven (Polyneuropathie ), eingeschränkte Herzfunktion und eingeschränkte Belastbarkeit oder Nierenprobleme

Diese Leistungen sollen Sie dabei unterstützen, Ihren Alltag mit der Erkrankung bestmöglich zu gestalten und Entlastung zu schaffen.

Ihr gutes Recht

Sozialrechtliche Leistungen stehen Ihnen zu, weil Amyloidose Ihren Alltag beeinflusst.
Sie müssen sich dafür nicht rechtfertigen – im Gegenteil: Frühzeitige Unterstützung kann Ihnen viel Kraft sparen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei Amyloidose?

Grundsätzlich gilt: Mit Ihrer Gesundheitskarte haben Sie Anspruch auf alle Behandlungen, die medizinisch notwendig sind, nachweislich helfen und von der Krankenkasse übernommen werden. In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für zugelassene Therapien – bei neuen oder besonderen Behandlungsformen kann jedoch eine gesonderte Prüfung nötig sein. Zu den übernommenen Leistungen gehören unter anderem:

  • Arztbesuche und regelmäßige Kontrolluntersuchungen
  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente
  • Hilfsmittel (z.B. Kompressionsstrümpfe bei Ödemen , Gehhilfen, medizinische Messgeräte)
  • unterstützende Therapien wie Physiotherapie

Bei neuen oder nicht standardmäßigen Behandlungsansätzen kann es sein, dass vorab ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich ist, damit die Kosten geprüft werden können. In der Schulung Behandlung der Amyloidose können Sie sich zu den Therapien und der Behandlung der Amyloidose informieren.

Bei einigen Leistungen fallen Zuzahlungen an, zum Beispiel für Medikamente oder Hilfsmittel. Wichtig zu wissen: Ihre jährlichen Zuzahlungen sind begrenzt (sogenannte Belastungsgrenze). Gerade bei Amyloidose, bei der oft dauerhaft Medikamente oder Therapien notwendig sind, kann das eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten.

Zuzahlungsbefreiung beantragen

  1. Belege sammeln
    Bewahren Sie alle Belege über Zuzahlungen auf. So können Sie leichter nachweisen, wann Ihre Belastungsgrenze erreicht ist – und sich rechtzeitig befreien lassen.
  2. Chronische Erkrankung bestätigen lassen
    Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine Bestätigung, dass Ihre Amyloidose eine chronische Erkrankung ist. Viele Krankenkassen haben dafür ein eigenes Formular.
  3. Bei der Krankenkasse einreichen
    Reichen Sie die gesammelten Belege und die ärztliche Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein (per Post, online oder in der Geschäftsstelle).
  4. Zuzahlungsbefreiung erhalten
    Prüft die Krankenkasse Ihre Unterlagen und ist die Belastungsgrenze erreicht, bekommen Sie eine Zuzahlungsbefreiung. Nach Bewilligung der Befreiung müssen Sie keine weiteren Zuzahlungen leisten; bereits gezahlte Beträge können Sie sich erstatten lassen. Sie können die Befreiung auch im Voraus beantragen, wenn absehbar ist, dass Sie die Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreichen werden.

Wo finden Sie verlässliche Informationen zu Ihren Ansprüchen?

Verlässliche Informationen zur sozialrechtlichen Unterstützung bei Amyloidose bekommen Sie aus mehreren Quellen. Oft ist es sinnvoll, diese zu kombinieren. Ein wichtiger erster Schritt ist das Gespräch mit Ihren behandelnden Ärzt:innen. Sie kennen Ihre gesundheitliche Situation und können einschätzen, welche Leistungen medizinisch notwendig sind.

Weitere wichtige Anlaufstellen sind:

  • der Sozialdienst im Krankenhaus, z. B. bei Anträgen oder Fragen zu Pflegegrad und Schwerbehinderung
  • Pflegeberater:innen, wenn es um Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel oder Pflegeleistungen geht
  • Reha-Berater:innen, etwa bei Fragen zu Rehabilitation oder beruflicher Wiedereingliederung

Sie müssen diese Wege nicht allein gehen. Gerade bei einer komplexen Erkrankung wie Amyloidose ist es sinnvoll, sich begleiten zu lassen.

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    Prof. Dr. Hermann Plagemann: Stand Februar 2026 | Quellen und Bildnachweis
    Fatigue
    Häufige Begleiterkrankung von schweren Krankheiten, die mit anhaltender Müdigkeit, Kraftlosigkeit und fehlendem Antrieb einhergeht. 
    Ödem
    Ansammlung von Flüssigkeit im Gewebe, die eine sichtbare oder tastbare Schwellung verursacht.
    Pflegegrad
    Einstufung des Hilfebedarfs einer Person im Rahmen der Pflegeversicherung. Bestimmt die Höhe der Leistungen, die eine Person für Pflege und Unterstützung erhält.
    Physiotherapie
    Therapieform zur Verbesserung von Beweglichkeit und Kraft durch gezielte Übungen.
    Polyneuropathie
    Bei einer Polyneuropathie kommt es zu einer Schädigung der Nerven. Dabei ist die Reizweiterleitung durch diese Nerven gestört. Oftmals können vor allem sensible Reize wie Berührungen nicht mehr richtig wahrgenommen werden. So kann es auch dazu kommen, dass die Betroffenen unter Gleichgewichtsstörungen leiden.