Die Empfehlungen in diesem Kurs richten sich nach dem offiziellen Schweizer Impfplan (Stand März 2025).
Welche Impfungen kann ich als stillende Mutter bedenkenlos erhalten?
In der Stillzeit sind die meisten Impfungen erlaubt und auch sinnvoll. Anders als während der Schwangerschaft dürfen jetzt nicht nur sogenannte Totimpfstoffe, sondern auch Lebendimpfstoffe verabreicht werden. Dazu gehören zum Beispiel die Impfungen gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) oder Windpocken (Varizellen).
Nur die Gelbfieberimpfung sollte in der Stillzeit vermieden werden.
Können Impfstoffe über die Muttermilch auf ein Baby übergehen?
Der Impfstoff selbst wird nicht über die Muttermilch weitergegeben. Was jedoch übertragen werden kann, sind Antikörper , die der Körper der Mutter nach einer Impfung bildet.
Diese gelangen über die Muttermilch in den Verdauungstrakt des Babys und können dort dabei helfen, Krankheitserreger abzuwehren. Das Baby wird dadurch nicht geimpft, erhält aber einen gewissen passiven Schutz, solange es gestillt wird.
Welche Impfungen sollte ich jetzt nachholen, falls sie in der Schwangerschaft ausgelassen wurden?
Nach der Geburt ist ein guter Zeitpunkt, um Impfungen nachzuholen, die während der Schwangerschaft nicht empfohlen wurden, zum Beispiel:
- Masern-Mumps-Röteln-Impfung
- Windpocken-Impfung (Varizellen)
- HPV-Impfung (besonders bei jungen Müttern)
Auch saisonale Impfungen wie gegen COVID-19 oder Grippe können jetzt durchgeführt werden, sofern sie noch nicht erfolgt sind.
Ist es sinnvoll, in der Stillzeit die HPV-Impfung zu starten oder fortzusetzen?
Ja, das ist möglich. Die HPV-Impfung kann in der Stillzeit problemlos begonnen oder fortgesetzt werden. Sie wird in der Schweiz bis zum 26. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen, vorausgesetzt sie wird im Rahmen der kantonalen Programme durchgeführt.
Wovor die HPV-Impfung schützt, erfahren Sie in dieser Schulung.
Wir freuen uns über Ihr Feedback
Wir entwickeln fortlaufend neue Kurse und lernen dabei nie aus. Dabei berücksichtigen wir gerne Ihre Wünsche und Anregungen. Wir freuen uns daher sehr über Ihr Feedback. Bitte beachten Sie, dass wir keine personenbezogenen medizinischen Auskünfte geben können. Sollten Sie dazu Fragen haben, klären Sie diese bitte in einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.