Nach der Diagnose beginnt in der Regel eine Therapie. Diese muss engmaschig überwacht werden – sowohl, um zu sehen, ob Sie die Behandlung gut vertragen, als auch, ob sie tatsächlich wirkt.
Im Mittelpunkt dieser Laborkontrollen stehen die Eiweißstoffe, die das Multiple Myelom produziert:
- Komplette Immunglobuline (M-Protein): ganze Antikörper , die sich im Blut messen lassen.
- Inkomplette Immunglobuline (Leichtketten): Eiweißbruchstücke, die im Blut und manchmal auch im Urin nachweisbar sind.
Unter einer wirksamen Therapie sollte die Menge dieser Eiweiße abfallen, weil die krankhaften Plasmazellen bekämpft werden und kein neues Protein mehr nachgebildet wird.
Gleichzeitig bessern sich oft auch die durch das Multiple Myelom verursachten Organschäden, zum Beispiel eine Blutarmut (Anämie ) oder eingeschränkte Nierenwerte. Die Bewertung ausschließlich dieser Blutbefunde ist jedoch nicht genug, da auch manche Therapien selbst die Blutwerte verändern oder verfälschen können. Deshalb lassen sich Rückschlüsse auf den Krankheitsverlauf nicht allein aus dem Blutbild ziehen. Verlässlich bleibt aber die Messung der Eiweißstoffe (M-Protein in der Eiweißelektrophorese oder Leichtketten ). Anhand dieser Werte kann beurteilt werden, ob die Therapie funktioniert oder ob ihre Wirkung nachlässt.
Verlaufskontrollen erfolgen in der Regel etwa alle drei Monate. Dabei beobachten Ihre Ärzt:innen, wie sich die Erkrankung entwickelt und ob die Behandlung wirkt. Dazu gehören vor allem Blut- und Urinuntersuchungen. Das Blutbild wird meist häufiger kontrolliert, um mögliche Nebenwirkungen der Behandlung rechtzeitig zu erkennen. In unserer Schulung „Gutes Arztgespräch beim Multiplen Myelom“ erfahren Sie, wie Sie sich auf Ihren Termin vorbereiten können.
Eine Knochenmarkpunktion ist nicht Bestandteil jeder Kontrolle. Sie wird nur dann durchgeführt, wenn im Blut keine Eiweißstoffe mehr nachweisbar sind und Ärzt:innen überprüfen möchten, ob sich auch im Knochenmark keine krankhaften Plasmazellen mehr befinden.
Auch bildgebende Verfahren wie CT-Aufnahmen gehören nicht zu den Routinekontrollen. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn neue oder veränderte Knochenschmerzen auftreten, um mögliche neue Schäden oder Veränderungen sichtbar zu machen.