Sie haben rechtlichen Anspruch auf eine Kopie aller Dokumente (z.B. Befunde), die Ihre Krankengeschichte betreffen. Insbesondere bei der Entlassung erhalten Patient:innen oft nur den Entlassungsbrief ohne zusätzliche Befunde von speziellen Untersuchungen. Wenn Sie jedoch auch alle weiteren Dokumente erhalten möchten, können Sie diese anfordern. Das Krankenhaus ist verpflichtet, Ihnen sämtliche Befunde auszuhändigen.
Habe ich das Recht, meine Akten und Befunde im Spital einzusehen und eine Kopie einzufordern?
Befunde enthalten häufig Fachbegriffe und Abkürzungen, die ohne medizinisches Vorwissen schwer verständlich sind. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, den Befund Schritt für Schritt mit Ihnen durchzugehen und machen Sie sich Notizen. Auch eine Recherche im Internet kann hilfreich sein. Wenn Sie weiterhin unsicher sind, können Sie eine Patientenorganisation kontaktieren und um Hilfe bitten.
Welche Befunde aus dem Krankenhaus werden in ELGA gespeichert?
Die Abkürzung ELGA steht für „Elektronische Gesundheitsakte“. ELGA ist eine Online-Plattform für alle Personen, die im österreichischen Gesundheitssystem versorgt werden. Sie ermöglicht Ärzt:innen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken den leichteren Zugang zu relevanten Gesundheitsdaten.
Grundsätzlich werden alle Befunde in ELGA gespeichert. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie sich an die jeweilige Stationsleitung wenden, die die notwendigen Formulare bereithält. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die Befunde nicht in ELGA gespeichert werden dürfen. Alternativ können Sie auch einzelne Befunde nicht für ELGA freigeben.
Weitere Informationen zu ELGA finden Sie in der Broschüre “Ihr Recht als Patient:in”.
Welche Informationen zu meiner Erkrankung dürfen meine Ärzt:innen im Spital weitergeben und an wen?
Ihr Behandlungsteam darf Informationen über Ihre Diagnose und Therapie nur mit Ihrer Zustimmung an Menschen außerhalb des medizinischen und betreuenden Personals weitergeben. Ohne Ihre Zustimmung oder ein Patientenkennwort erhalten Angehörige oder Dritte keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand. Sollten Sie bei der stationären Aufnahme nicht nach einem Patientenkennwort gefragt werden, können Sie das Krankenhauspersonal eigenständig darüber informieren.
Wenn Sie als Angehörige:r sich nach dem gesundheitlichen Zustand einer Person erkundigen möchten, können Sie dies mithilfe des Patientenkennworts tun. Dieses wird von der Patientin bzw. dem Patienten bei der Aufnahme im Krankenhaus festgelegt. Jede Person, die über dieses Kennwort verfügt, hat Anspruch auf eine ärztliche Auskunft (z. B. Familienmitglieder, Freund:innen). Damit Sie jederzeit Informationen einholen können, sollten Sie zu Beginn des Aufenthalts nach dem Kennwort bei Ihrer angehörigen Person fragen.