6. Meine Rechte bei der Entlassung

Welche Informationen und Dokumente sollte ich von meinem Behandlungsteam bei meiner Entlassung erhalten?

Bei Ihrer Entlassung erhalten Sie entweder einen vorläufigen oder bereits den endgültigen Entlassungsbrief . Dieser sollte alle Informationen zu Ihrem Krankheits- und Behandlungsverlauf sowie alle weiteren Empfehlungen enthalten. Falls der endgültige Entlassungsbrief zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung noch nicht fertiggestellt ist, wird er Ihnen oder Ihrer niedergelassenen Ärztin oder Ihrem niedergelassenen Arzt per Post zugeschickt.

Was sollte im Entlassungsbrief stehen?
  • Aufnahmegrund
  • Verabreichte Medikamente inklusive Dosierung
  • Durchgeführte Untersuchungen und Therapien
  • Befunde
  • Krankheitsverlauf
  • Genaue Informationen zum aktuellen Gesundheitszustand
  • Weitere Medikation oder Therapieempfehlungen
  • Weitere Empfehlungen zu gesundheitsfördernden Maßnahmen

Was sollte ich bei meiner Entlassung beachten und planen?

Nach der Entlassung aus dem Spital ist es wichtig, dass Sie weiterhin gut versorgt werden. Für den Transport nach Hause kann es je nach Gesundheitszustand sinnvoll sein, sich von einer Vertrauensperson abholen zu lassen oder einen Heimtransport zu organisieren.

Erforderliche Behandlungen und notwendige Kontrolluntersuchungen sollten Sie gewissenhaft einhalten. Prüfen Sie, ob dazu alle Informationen im Entlassungsbrief enthalten sind und fragen Sie bei Unklarheiten bei Ihrem Behandlungsteam nach. Es kann darum gehen, welche Untersuchungen Sie wann und wo durchführen sollen. Sie sollten auch Informationen zur weiteren Versorgung erhalten – z.B. zur Wundversorgung sowie alle Rezepte für Ihre einzunehmenden Medikamente.

Sobald Sie wieder zu Hause sind, können auch die Beantragung von Unterstützungen oder weiteren Aufenthalten ein Thema sein, wie das Stellen eines Antrags auf Pflegegeld oder für einen Rehabilitationsaufenthalt. Welche Möglichkeiten es bei der Nachsorge und an finanziellen Hilfen gibt, erfahren Sie in der Broschüre „Ihr Recht als Patient:in“.

Fragen Sie bei der Entlassung im Spital nach an wen Sie sich wenden können, wenn dringende Rückfragen auftauchen.

Was sollte ich tun, wenn ich mich mit der geplanten Entlassung nicht wohl fühle?

In erster Linie sollten Sie Ihre Bedenken mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Falls nötig, können Sie auch eine Zweitmeinung einholen. Wenn das Krankenhaus über ein Entlassungsmanagement verfügt, können Sie sich auch an dieses wenden. Sollten Sie sich weiterhin unwohl mit Ihrer Entlassung fühlen, können Sie um Verlängerung Ihres Aufenthalts bitten. Ihr Ärzteteam wird dann prüfen, ob eine Verlängerung sinnvoll ist.

Wie kann mich das Entlassungsmanagement im Spital unterstützen?

Das Entlassungsmanagement im Spital dient der individuellen Betreuung und Beratung der Patient:innen kurz vor der Entlassung. Es organisiert Ihren Übergang von der stationären Behandlung zurück nach Hause oder in eine andere Einrichtung und umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Planung der Entlassung (Datum, Transport, Vertrauensperson etc.)
  • Organisation von Nachsorge und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Sicherstellung der Medikamentenversorgung (z.B. Rezepte)
  • Unterstützung bei Sozial- und Pflegeleistungen
  • Koordination der weiterführenden Termine bei Fachärzt:innen
  • Hilfe bei der Suche nach Pflegeplätzen oder Dienstleister:innen

Ob Ihr Krankenhaus über ein Entlassungsmanagement verfügt, sollten Sie individuell erfragen. Zudem kann das Entlassungsmanagement von Spital zu Spital variieren. Im Vergleich zur üblichen Entlassung bietet Ihnen das Entlassungsmanagement eine umfangreiche Betreuung, sodass Sie gut vorbereitet nach Hause gehen können.

Habe ich das Recht, das Spital vor Therapieende auf meinen Wunsch zu verlassen?

Sie haben das Recht, das Krankenhaus auch vor Therapieende auf eigenen Wunsch zu verlassen. Wenn dies gegen den ärztlichen Rat geschieht, müssen Sie ein Revers (Dokument über Ihre Entlassung auf eigenen Wunsch gegen ärztlichen Rat) unterschreiben. Denken Sie daran, dass Sie nach einer Entlassung auf eigenen Wunsch selbst für Ihren gesundheitlichen Zustand verantwortlich sind.

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Geprüft Dr.in Karin Prutsch-Lang: Stand Oktober 2024 | Quellen und Bildnachweis
Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.
Entlassungsbrief
Schriftliches Dokument, das Patient bei der Entlassung aus dem Krankenhaus erhalten. Enthält Zusammenfassung der Diagnose, durchgeführte Behandlungen, Medikation und Empfehlungen für die Nachsorge.
Entlassungsmanagement
Organisierter Prozess im Krankenhaus, der sicherstellt, dass Patient:innen nach der stationären Behandlung bestmöglich in die häusliche oder eine andere Form der Nachsorge überführt werden. Dies umfasst die Planung der Entlassung, Organisation von Nachsorge und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Unterstützung bei Sozial- und Pflegeleistungen.
Zweitmeinung
Einschätzung eines zweiten Arztes oder einer zweiten Ärztin zur Diagnose oder Behandlung einer Erkrankung, um die Richtigkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Therapie zu überprüfen.