4. Mitentscheiden bei meiner Therapie

Habe ich das Recht, bei der Wahl meiner Therapie mitzuentscheiden?

Als Patient:in haben Sie das Recht, bei der Therapiewahl mitzuentscheiden. Wenn Sie aus bestimmten Gründen eine spezielle Therapie bevorzugen und diese medizinisch sinnvoll und durchführbar ist, haben Sie Anspruch auf diese Behandlung.

Eine Checkliste mit allen wichtigen Informationen, die Sie für eine Therapieentscheidung brauchen, finden Sie in der Broschüre „Ihr Recht als Patient:in“.

Habe ich das Recht, eine bestimmte Therapie abzulehnen oder einzufordern?

In Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt das Selbstbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass eine medizinische Behandlung nur dann erfolgen darf, wenn Sie dieser auch zugestimmt haben. Für eine Entscheidung müssen Sie über mögliche Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt werden. Welche Rechte Sie bei der Aufklärung zu Ihrer Behandlung haben, erfahren Sie in der Lektion „Informiert sein über meine Therapiemöglichkeiten“.

Sie können auch eine bestimmte Behandlung einfordern. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sowie das Bewertungsboard entscheiden dann, ob die Behandlung den aktuellen medizinischen Standards entspricht. Die Einforderung einer Therapie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie diese auch erhalten. Sollte die Therapie abgelehnt werden, können Sie jedoch Widerspruch einlegen.

Um sicherzugehen, dass Ihr Wille auch bei einer Verschlechterung Ihrer Erkrankung durchgesetzt wird, kann eine Patientenverfügung   hilfreich sein. In der Schulung „Patientenverfügung erstellen“ erfahren Sie, wann eine Patientenverfügung sinnvoll ist und wie Sie diese erstellen.

Kann ich meine Therapie wechseln, wenn ich mich damit nicht wohlfühle?

Ihr Wohlbefinden während der Therapie ist von großer Bedeutung. Wenn Sie sich nicht wohlfühlen oder die Therapie keine Wirkung zeigt, können Sie in Absprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die Therapie anpassen oder wechseln. Wichtig ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dem Therapieabbruch zustimmt und dieser medizinisch sinnvoll ist.

Wenn Sie mit Ihrer aktuellen Behandlung unzufrieden sind oder sich unwohl fühlen, können Sie überlegen, ob Sie eine Zweitmeinung zu den möglichen Therapiealternativen einholen möchten.

Was kann ich tun, wenn Termine und Therapien immer wieder verschoben werden?

In vielen Krankenhäusern gibt es Einschränkungen bei Personal und Kapazitäten. Das kann zu Verzögerungen bei Terminen wie Befundbesprechungen oder Therapien führen. Wenn Sie von einer Verzögerung betroffen sind und Ihr gesundheitlicher Zustand sich dadurch verschlechtert, betonen Sie die Notwendigkeit Ihres Termins oder holen Sie sich Unterstützung. Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Dringlichkeit betonen: Setzen Sie sich schriftlich (z.B. per E-Mail) mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung, um die Dringlichkeit Ihres Termins zu unterstreichen und den Grund für die Verschiebung zu erfahren.
  • Verbindlichkeit einfordern: Lassen Sie sich Ihren Termin schriftlich bestätigen (z.B. per E-Mail).
  • Unterstützung holen: Wenn Sie allein nicht weiterkommen, können Sie sich an die Patientenanwaltschaft oder die Ombudsstelle (Anlaufstelle bei Beschwerden) Ihres Krankenhauses oder Ihrer Versicherung wenden. Diese können Ihnen helfen, den Prozess zu beschleunigen und zwischen Ihnen und dem Krankenhaus zu vermitteln.
  • Krankenkasse kontaktieren: Sie können auch Ihre Krankenkasse kontaktieren, um das Problem zu melden. Die Krankenkasse kann das Spital kontaktieren und versuchen, eine Lösung für Sie zu finden.
Fallbeispiel: Was tun bei fehlender Kapazitäten im Spital?

Eine Dame hat eine offene Wunde am Bein. Das zuständige Krankenhaus hat jedoch nicht genügend Kapazitäten, um sie sofort zu behandeln. Sie wird nach Hause geschickt. Die Dame wendet sich an die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Sie erhält dort die Information sich an ein bestimmtes anderes Krankenhaus zu wenden. Die erforderliche Behandlung wird durchgeführt. Gesundheitliche Konsequenzen können verhindert werden.

Wer kann mich bei meinen Rechten in Bezug auf meine Therapie im Krankenhaus unterstützen?

Wenn Sie Ihre Rechte bezüglich Ihrer Therapie einfordern möchten, sollten Sie zuerst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sprechen. Sie oder er ist Ihre erste Ansprechperson, wenn sich Ihre Therapie verzögert, Sie sich unwohl fühlen, einen Therapiewechsel möchten oder eine andere Frage haben. Sollten die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt Ihnen nicht weiterhelfen können, können Sie sich an die Rechtsabteilung des jeweiligen Krankenhauses wenden. Diese unterstützt Sie bei der Vermittlung zwischen Ihnen und dem Krankenhaus und versucht, Ihren Fall zu lösen. Alternativ können Sie sich jederzeit an die Patientenanwaltschaft oder die Anwältin oder den Anwalt Ihres Vertrauens wenden.

Wie finde ich eine Patientenanwältin bzw. einen Patientenanwalt?

Um eine passende Anwältin oder einen passenden Anwalt zu finden, empfiehlt sich eine Recherche im Internet. Sie können auch in Ihrem Bekanntenkreis nachfragen. Bevor Sie eine Anwältin oder einen Anwalt kontaktieren, sollten Sie prüfen, ob diese:r auf Medizinrecht spezialisiert ist und Erfahrung in der Arzthaftung hat. Nur so kann die Anwältin oder der Anwalt Sie bestmöglich unterstützen und sich für Ihre Rechte einsetzen.

Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Ihre Kosten beim Hinzuholen von Patientenanwält:innen meist abgedeckt. Eine solche Rechtsschutzversicherung kostet ungefähr 20 Euro im Monat und kann Sie beim Einfordern Ihres Rechts im Ernstfall finanziell absichern.

Fallbeispiel: Abgelehnte Therapie rechtlich einfordern

Das Bewertungsboard lehnt die einzig geeignete Therapie ab, die bei einem Jungen mit einer seltenen Erkrankung zum Einsatz kommen sollte. Die Eltern des Patienten nehmen ihr Recht auf die bestmögliche Therapie wahr und kontaktieren eine Patientenanwältin. Sie leitet rechtliche Schritte ein und fordert die Medikamente ein. Die Therapie kann begonnen und eine Verschlechterung des Gesundheitszustands kann damit verhindert werden.

In der Schulung „Selbstbewusstes Auftreten als Patient:in“ erfahren Sie, wie Sie sich auch in herausfordernden Situationen für Ihre Rechte als Patient:in stark machen können.

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Geprüft Dr.in Karin Prutsch-Lang: Stand Oktober 2024 | Quellen und Bildnachweis
Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.
Patientenverfügung
Ein schriftliches Dokument, in dem man festlegt, welche medizinischen Behandlungen man wünscht oder ablehnt, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Dies stellt sicher, dass die medizinische Versorgung den eigenen Wünschen entspricht.
Zweitmeinung
Einschätzung eines zweiten Arztes oder einer zweiten Ärztin zur Diagnose oder Behandlung einer Erkrankung, um die Richtigkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Therapie zu überprüfen.