Als Patient:in haben Sie das Recht, bei der Therapiewahl mitzuentscheiden. Wenn Sie aus bestimmten Gründen eine spezielle Therapie bevorzugen und diese medizinisch sinnvoll und durchführbar ist und keine geeignete, kostengünstigere Therapie existiert, haben Sie Anspruch auf diese Behandlung.
Eine Checkliste mit allen wichtigen Informationen, die Sie für eine Therapieentscheidung brauchen, finden Sie in der Broschüre „Ihr Recht als Patient:in“.
Habe ich das Recht, eine bestimmte Therapie abzulehnen oder einzufordern?
In Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt das Selbstbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass eine medizinische Behandlung nur dann erfolgen darf, wenn Sie dieser auch zugestimmt haben. Für eine Entscheidung müssen Sie über mögliche Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt werden. Welche Rechte Sie bei der Aufklärung zu Ihrer Behandlung haben, erfahren Sie in der Lektion „Informiert sein über meine Therapiemöglichkeiten“.
Sie können in manchen Fällen eine bestimmte Behandlung einfordern. Ob diese Behandlung den aktuellen medizinischen Standards entspricht, entscheiden Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sowie das Bewertungsboard. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass das Einfordern einer Therapie nicht automatisch bedeutet, dass Sie diese auch erhalten. So besteht beispielsweise kein Anspruch auf eine bestimmte teurere Therapie, wenn eine geeignete, kostengünstigere Alternative zur Verfügung steht. Wird die Behandlung aus anderen Gründen abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Um sicherzugehen, dass Ihr Wille auch bei einer Verschlechterung Ihrer Erkrankung durchgesetzt wird, kann eine Patientenverfügung hilfreich sein. In der Schulung „Patientenverfügung erstellen“ erfahren Sie, wann eine Patientenverfügung sinnvoll ist und wie Sie diese erstellen.