Unabhängig von Ihrem Einkommen, Bildungsgrad, Beruf, Herkunft oder Wohnsituation – Sie haben das Recht auf die bestmögliche und sicherste Therapie, die auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basiert. Einige Therapien kosten jedoch sehr viel Geld. Daher wird vor Beginn einer Therapie immer abgewogen, ob es auch andere, gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten gibt. Wenn eine ebenso geeignete, aber kostengünstigere Therapiemöglichkeit existiert, haben Sie keinen Anspruch auf die teurere Therapie.
Was ist die bestmögliche Therapie und wann habe ich ein Recht darauf?
Welche Rechte habe ich bei der Aufklärung zu meinen Therapiemöglichkeiten?
Patient:innen haben das Recht auf eine mündliche Aufklärung über:
- den aktuellen Gesundheitszustand,
- die vorgesehene Behandlung und die damit verbundenen Risiken,
- Behandlungsalternativen und mögliche Komplikationen,
- die nötige Mitwirkung bei der Behandlung,
- Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag, die die Therapie fördern,
- und, falls zutreffend, über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung.
Ihre Ärzt:innen müssen sicherstellen, dass Sie als betroffene Person und gegebenenfalls auch Ihre Angehörigen so aufgeklärt werden, dass Sie die Informationen verstehen und nachvollziehen können. Das bedeutet, das Ärzteteam muss auf den Gesundheitszustand, die aktuelle persönliche Verfassung sowie das Alter (z.B. Kind, Senior:in) Rücksicht nehmen.
Sollten Sie sich unsicher sein, was bei der Aufklärung wichtig ist, oder sich auf das Aufklärungsgespräch vorbereiten wollen, können Sie sich weitere Informationen im Kurs „Rechte in der Arzt-Patienten-Beziehung“ und in der Broschüre “Ihr Recht als Patient:in” einholen.
Wenn Sie das Gefühl haben, etwas nicht verstanden zu haben oder mehr Informationen über Ihre Therapiemöglichkeiten benötigen, fragen Sie nach.
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ist verpflichtet, all Ihre Fragen rund um die Behandlung zu beantworten. Dazu gehören unter anderem die Therapiemöglichkeiten, Nebenwirkungen und Risiken sowie alle weiteren Aspekte, die Ihre Therapie betreffen. Sie haben also das Recht, so lange nachzufragen, bis Sie sich ausreichend aufgeklärt fühlen.
Wann kann das Einholen einer Zweitmeinung für meine Behandlung sinnvoll sein und ist das im Krankenhaus möglich?
Das Einholen einer Zweitmeinung kann in folgenden Situationen sinnvoll sein:
- Diagnose einer komplexen oder schwerwiegenden Krankheit
- Bevorstehender chirurgischer Eingriff
- Unsicherheit über vorgeschlagene Therapie
- Wunsch nach Behandlungsalternativen
- Mangelndes Vertrauen zu aktuellem Ärzteteam
Natürlich können Sie jederzeit eine Zweitmeinung einholen. In der Regel müssen Sie sich dafür jedoch an eine private Ärztin oder einen privaten Arzt wenden. Im Krankenhaus besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung durch eine weitere Fachärztin oder einen weiteren Facharzt. In einigen Fällen holen Ärzt:innen jedoch intern im Krankenhaus eine Zweitmeinung ein, bevor sie eine Behandlung beginnen.
Sie können auch eine Zweitmeinung von Ärzt:innen im Ausland einholen. Besonders bei sehr seltenen Erkrankungen und wenn es in Ihrem Heimatland keine Spezialist:innen gibt, kann eine Zweitmeinung aus dem Ausland sinnvoll sein. Bei einem Besuch einer Ärztin oder eines Arztes im Ausland können zusätzliche kostspielige Untersuchungen erforderlich sein. Sprechen Sie in jedem Fall bereits vorab mit Ihrer Krankenversicherung über die möglichen anfallenden Kosten.