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Kurs Rechte in der Arzt-Patienten-Beziehung: Lektion 2 von 6

Aufklärung und Einwilligung

Die Aufklärung und Einwilligung der Patientin/des Patienten über und in die geplante Behandlung sind die Eckpfeiler für eine funktionierende Beziehung zu Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt. In dieser Lektion erfahren Sie, worüber, von wem und in welcher Form Sie aufgeklärt werden müssen und was das Schlagwort „Informed Consent“ für Sie bedeutet.

Video Transkript

Darf eine Ärztin/ein Arzt eine Behandlung ohne meine Aufklärung und Einwilligung durchführen?

Eine Behandlung ohne vorherige Aufklärung ist sogar per Strafe verboten. Der Arzt muss dem Patienten die Behandlung so erklären, dass er die Möglichkeit hat zu verstehen, warum es geht und was die Vor- und Nachteile der Behandlung sind und ob es Alternativen dazu gibt. In bestimmten Ausnahmefällen kann auf eine Aufklärung verzichtet werden zB wenn der Patient nicht ansprechbar ist oder wenn der Patient ausdrücklich darauf verzichtet, weil er es nicht wissen möchte.

Ist ein Behandlungsvertrag das Gleiche wie eine Einwilligung in die Behandlung?

Der Behandlungsvertrag und die die Einwilligung in eine Behandlung sind rechtlich unterschiedliche Dinge. Der Behandlungsvertrag regelt die gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner wie zB der Arzt muss am Stand der Medizin behandeln und der Patient hat dafür zu zahlen. Bei Versicherten zahlt die Sozialversicherung.

Hingegen ist die Einwilligung in eine Behandlung zusätzlich im Rahmen eines Behandlungsvertrages erforderlich. Erst die ausdrückliche Einwilligung des Patienten ermächtigt den Arzt die Behandlung durchzuführen. Ohne Einwilligung ist eine Behandlung strafbar. Wenn der Patient die Behandlung ablehnt, dh nicht zustimmt, bleibt trotzdem der Behandlungsvertrag bestehen und der Arzt hat ein Recht auf die Bezahlung der bisher erbrachten Leistungen wie zB Untersuchungen, Diagnose, Aufklärung. Zudem können sich der Arzt und der Patient nach der Ablehnung einer Therapie auf eine alternative Behandlung einigen.

Ab wann muss aufgeklärt und eine Einwilligung eingeholt werden?

Der Arzt hat den Patienten über jeden Schritt aufzuklären. Dazu gehören die Diagnose mit speziellen Untersuchungen wie die Einholung von Laborwerten, Röngten oder MRT´s, danach die Behandlung wie beispielsweise Operationen, Medikamente ua und schließlich die Nachsorge zur Sicherung des Erfolge wie die Information über das richtige Verhalten im täglichen Leben gehören. Je schwerer die Maßnahme in die Integrität des Patienten eingreift und je mehr sie mit Risiken verbunden ist, umso mehr Überlegungsfrist muss dem Patienten gegeben werden. Der Patient kann auf eine Aufklärung betreffend ausdrücklich oder schlüssig verzichten. Verletzung der Aufklärungspflicht stellt einen Behandlungsfehler dar.

Was ist eine informierte Einwilligung? Erfolgt sie mündlich oder schriftlich?

Der Arzt muss im Rahmen der Aufklärung sicherstellen, dass der Patient auch tatsächlich versteht, warum es geht. Dh wenn der Patient die volle Tragweite der Untersuchung oder Behandlung verstanden hat, dann kann er „informiert“ in diese Maßnahme einwilligen. Die Aufklärung muss mündlich und in einem persönlichen Gespräch mit dem Patienten erfolgen, damit der Patient die Gelegenheit hat, auch Rückfragen zu stellen. Behandlungen, die ohne eine wirksame Einwilligung erfolgt sind, können zu Ersatzansprüchen des Patienten gegen den Behandelnden führen.

Wann muss die Aufklärung erfolgen?

Der Aufklärungszeitpunkt ist also so zu wählen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt. Die Dauer dieser Überlegungsfrist hängt von den Umständen des Einzelfalls, der Dringlichkeit der ärztlichen Behandlung und die schwere des geplanten Eingriffs ab. Dh wenn eine Maßnahme mit hohen Risiken verbunden ist, dann muss dem Patienten eine ausreichende Überlegungsfrist bleiben. Die Aufklärung und die Maßnahme werden bei schweren Eingriffen nicht am selben Tag erfolgen können. ZB ist im Gesetz festgelegt, dass vor einer kosmetischen Operation nach Aufklärung eine 14-tägige Überlegungszeit eingeplant sein muss. Dies weil der Eingriff medizinisch nicht erforderlich ist, aber teilweise mit hohen Risiken verbunden ist. Hingegen muss vor lebensrettenden Notoperationen der Patient wenn er nicht ansprechbar ist, gar nicht aufgeklärt werden bzw kann die Aufklärung kurz vorher auf das Notwendigste reduziert werden.

Wer muss die Aufklärung durchführen?

Die Aufklärung des Patienten, insbesondere über die Risiken der geplanten Behandlung muss nach herrschender Rechtsprechung grundsätzlich in Form eines persönlichen Gesprächs und in einer für den medizinischen Laien verständlicher Weise erfolgen. In Arztordinationen muss sie der Arzt persönlich durchführen.

In Krankenanstalten ist es möglich, dass die Aufklärung ein anderer Arzt durchführt als der Arzt der zB die Operation durchführt. Schriftliche Aufklärungsformulare oder Merkblätter können das persönliche Aufklärungsgespräch nur unterstützen, aber nicht ersetzen.

Worüber muss ich als PatientIn aufgeklärt werden? Wie ausführlich muss die Aufklärung sein?

Der Arzt muss über jeden Schritt aufklären. Am Anfang steht die Aufklärung über die Diagnose dabei muss der Patient über die erforderlichen Maßnahmen (Laborwerte, CT, MR ua) deren Nutzen aber auch mögliche Risiken informieren. Danach folgt die Therapieaufklärung, wobei Information über mögliche Behandlungsmethoden und deren Vor-und Nachteile wichtig sind. Der Arzt muss auch auf die Situation und die besonderen Merkmale jedes einzelnen Patienten Rücksicht nehmen. Wenn nicht der aufklärende Arzt sondern ein anderer den Eingriff durchführt, muss auch darüber informiert werden. Bei der Sicherungsaufklärung geht es um die Vermittlung all jener Informationen, die zur Sicherstellung des Heilerfolges notwendig sind. Ziel ist die Optimierung der Mitwirkung des Patienten im Rahmen der Behandlung. Dazu zählen zum Beispiel Informationen über die Notwendigkeit weiterer Behandlungen, Änderungen von Lebensgewohnheiten, Wechsel- und Nebenwirkungen von Medikamenten.

Kann ich meine Einwilligung widerrufen? Muss das mündlich oder schriftlich erfolgen?

Ja, der Patient kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, solange der Eingriff (zB die Operation) noch nicht begonnen hat. Eine Dauerbehandlung kann jederzeit abgebrochen werden.

Was kann ich als PatientIn zu einer gelungenen Aufklärung beitragen?

Als Patientin ist es wichtig sich vorher bereits Gedanken über die eigenen Ängste und Erwartungen zu machen, eventuell kann man sich bereits Fragen an den Arzt vorbereiten. Im persönlichen Gespräch mit dem Arzt sollte man sich nicht scheuen sämtliche offenen Fragen und Ungewissheiten mit dem Arzt zu besprechen. Wenn Sie als Patient etwas nicht verstehen oder unsicher sind dann fragen sie jedenfalls nach; dies gibt auch dem Arzt Sicherheit, dass sie alles verstanden haben. Danach sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen um das Gespräch nochmal zu überdenken um dann eine richtige Entscheidung zu treffen.

selpers FallbeispielFallbeispiel zur Aufklärungspflicht

Bei Ihnen muss eine Magnetresonanztomographie des Herzens (Herz-MR) durchführt werden. Im Krankenhaus erhalten Sie einen Aufklärungsbogen, der Sie schriftlich über Zweck, Ablauf und mögliche Nebenwirkungen der Untersuchung informiert. Sie unterschreiben den Aufklärungsbogen und geben ihn Ihrer Ansprechperson zurück.

Haben Sie damit rechtsgültig in die Untersuchung eingewilligt?

Ja, ich habe damit rechtsgültig in die Untersuchung eingewilligt.
Nein, ich habe damit nicht rechtsgültig in die Untersuchung eingewilligt.

Richtig! Ein Aufklärungsbogen kann nur ein Hilfsmittel sein. Die Aufklärung hat mündlich zu erfolgen. Das bedeutet, dass das bloße Unterschreiben einer Patienteninformation keine ausreichende Aufklärung darstellt. Da Sie nur schriftlich informiert wurden, können Sie – da Sie nicht richtig aufgeklärt wurden – keine informierte Entscheidung über Behandlungs- oder Diagnosemaßnahme treffen. Ihre Zustimmung zur Untersuchung ist somit ungültig.

Falsch! Ein Aufklärungsbogen kann nur ein Hilfsmittel sein. Die Aufklärung hat mündlich zu erfolgen. Das bedeutet, dass das bloße Unterschreiben einer Patienteninformation keine ausreichende Aufklärung darstellt. Da Sie nur schriftlich informiert wurden, können Sie – da Sie nicht richtig aufgeklärt wurden – keine informierte Entscheidung über Behandlungs- oder Diagnosemaßnahme treffen. Ihre Zustimmung zur Untersuchung ist somit ungültig.

Worüber müssen PatientInnen aufgeklärt werden?

Die Aufklärung von PatientInnen ist keine bloße Information über die durchzuführende Behandlung. Sie ist unablässige Grundbedingung dafür, dass die Behandlung erfolgen kann. Dies betrifft sowohl invasive, also chirurgische, als auch konservative, also erhaltende/medikamentöse Behandlungen. Es gibt dabei verschiedene Arten der Aufklärung.

Was bedeutet …

... Diagnoseaufklärung?

Bei der Diagnoseaufklärung wird der erhobene Befund erklärt.

Die Patientin/der Patient wird darüber informiert, welche Krankheit diagnostiziert wurde und was diese bedeutet. Diese Aufklärung ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zu den folgenden Maßnahmen.

... Verlaufsaufklärung?

Die Verlaufsaufklärung wird auch Behandlungs- oder Therapieaufklärung genannt und betrifft die Behandlung selbst.

Sie soll den Nutzen der Maßnahmen deutlich machen und erklären, wie sich die Erkrankung ohne die Behandlung entwickeln würde. Sie sollten dadurch realistisch abschätzen können, welcher Erfolg von der Behandlung zu erwarten ist.

Die besprochenen Punkte sind dabei u.a. die Art und Erfolgsaussichten des Eingriffs aber auch Schmerzintensität und sichere Behandlungsfolgen, wie beispielsweise Operationsnarben. Auch über mögliche Behandlungsalternativen muss informiert werden.

... Risikoaufklärung?

Natürlich kann keine Behandlung eine 100%ige Erfolgswahrscheinlichkeit versprechen, also muss auch über das entstehende Risiko aufgeklärt werden.

Dies kann von einem Fehlschlagen und Nichterreichen des gewünschten Erfolgs bis zu Komplikationen reichen. Auch mit höchster Sorgfalt und nach dem neuesten Stand der Wissenschaft durchgeführte Behandlungen weisen gewisse, mögliche oder manchmal unausweichliche Nebenwirkungen auf.

Nur wenn Sie als PatientIn darüber voll aufgeklärt ist, können Sie die Vor- und Nachteile ausreichend abwägen.

... Informed Consent?

Der Begriff „Informed Consent“ wird vor allem im amerikanischen und englischen Raum gebraucht. Auf Deutsch wird er mit „Informierte Einwilligung“ oder „Informierte Zustimmung“ übersetzt. Sie soll die Patientin/den Patienten vor ungewollten Behandlungen schützen. Der Begriff besagt, dass die Zustimmung der Patientin/des Patienten zu einer Behandlung oder einem Eingriff nur rechtsgültig ist, wenn diese/r zuvor eingehend über die Folgen und Risiken davon aufgeklärt wurde.

Außerdem ist die Einwilligung auf einen bestimmten Eingriff begrenzt. Es dürfen also grundsätzlich keine darüber hinaus gehenden Handlungen durchgeführt werden, was besonders bei Operationen wichtig ist.

Was kann ich selbst zur Aufklärung beitragen?

Vieles in der Medizin ist nicht beeinflussbar. Sie können üblicherweise nichts dazu beitragen, wie ein Knochenbruch heilt oder wie ein Medikament wirkt. Sie können aber bestmöglich vorbereitet eine Behandlung beginnen.

Rechte in der Arzt-Patienten-Beziehung: Checkliste für das ArztgesprächIm hektischen Klinikalltag bleibt häufig kaum Zeit für ausführliche Unterhaltungen. Damit Sie einen Überblick darüber haben, ob Sie alle wichtigen Informationen erhalten haben, haben wir für Sie eine Checkliste für Ihr Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt zusammengestellt. Klicken Sie hier um die Checkliste als PDF herunter zu laden.

Aktives Aufklärungsgespräch

Der erste Schritt dazu ist ein aktives Aufklärungsgespräch. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben oder warum eine bestimmte Methode empfohlen oder auch nicht empfohlen wird. Es heißt immerhin Aufklärungsgespräch und nicht Aufklärungsmonolog.

Behandlungsalternativen und Nebenwirkungen

Fragen Sie auch nach Behandlungsalternativen, besonders wenn Sie Bedenken bezüglich möglicher Nebenwirkungen haben. Entweder sie können ausgeräumt werden oder es wäre vielleicht tatsächlich sinnvoll eine Alternative in Betracht zu ziehen. Besonders bei chronischen Erkrankungen kann sich über den Zeitraum der Therapie noch etwas ändern oder neu auftreten. Teilen Sie Veränderungen mit und stellen Sie Fragen, die erst später aufkommen. Niemand kennt Ihren Körper so gut wie Sie und Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann nur behandeln, was sie/er weiß.

Vorbereitung und Unterstützung

Wenn Sie noch vor dem Gespräch daheim eine Liste mit Fragen erstellen, können Sie diese als Gedächtnisstütze zum Gespräch mitnehmen. Neben einer Liste kann Ihnen vielleicht auch menschliche Begleitung Sicherheit geben. Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit zum Gespräch, wenn es Ihnen dann leichter fällt, Fragen zu stellen und alles zu verstehen. Als Gedächtnisstützen für zuhause haben sich Infobroschüren bewährt, fragen Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder Selbsthilfegruppen danach.

Wie und wann muss die Aufklärung erfolgen?

Sie haben jetzt bereits einiges über die Aufklärung und Einwilligung bei medizinischen Behandlungen gelesen. Manche Rechte rund um das Thema der Patientenaufklärung erscheinen sofort logisch, andere dagegen weniger. Gerade wenn es um Detailfragen geht, wird es oft kniffliger. Testen Sie jetzt Ihr Wissen auf dem Weg zur/zum mündigen Patientin/Patienten!

selpers FallbeispielTesten Sie Ihr Wissen

Testen Sie jetzt Ihr Wissen auf dem Weg zur/zum mündigen Patientin/Patienten!

Wann muss die Aufklärung erfolgen?

Die Aufklärung muss vor Behandlungsbeginn erfolgen.
Die Aufklärung muss vor Behandlungsende abgeschlossen sein.

Richtig!

Falsch!

Wie funktioniert die Aufklärung im Notfall?

Im Notfall muss die Behandlungseinwilligung von Angehörigen eingeholt werden.
Dringende Behandlungen können auch ohne Einwilligung durchgeführt werden.

Richtig!

Falsch!

Wer darf die Aufklärung vornehmen?

Nur eine Ärztin/ein Arzt darf die Aufklärung durchführen.
Aufgrund des näheren Betreuungsverhältnisses, darf auch die Leiterin/der Leiter des Pflegepersonals, also z.B. die Oberschwester, die Aufklärung übernehmen.

Richtig!

Falsch!

Über welche Risiken muss aufgeklärt werden?

Es müssen besonders schwerwiegende und typische Risiken erwähnt werden.
Es müssen alle möglichen Risiken erwähnt werden.

Richtig!

Falsch!

Wie umfangreich muss die Aufklärung sein?

Je geringer die Notwendigkeit des Eingriffs, desto geringer muss die Aufklärung sein.
Je geringer die Notwendigkeit, desto ausführlicher muss die Aufklärung sein.

Richtig!

Falsch!

Muss das Aufklärungsgespräch bei jeder Patientin/jedem Patienten genau gleich ablaufen?

Die Ärztin/der Arzt darf auf Wunsch Zusatzinformationen bereitstellen oder weglassen, solange alle wesentlichen Punkte erwähnt werden.
Jedes Aufklärungsgespräch muss zur rechtlichen Absicherung exakt gleich ablaufen.

Richtig!

Falsch!

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Rechte in der Arzt-Patienten-Beziehung: Aufklärung

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Sie sehen: Beim Thema Patientenaufklärung, wie auch bei vielen anderen Aspekten des Patientenrechts, ist es wichtig, Bescheid zu wissen. Wenn Sie als PatientIn gut über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind, wird Ihnen das einiges erleichtern und schützt Sie vor Überraschungen.

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Geprüft Dr.in Maria-Luise Plank: Stand Juni 2019

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Dieser Kurs ist Teil der Kursreihe "Sozialversicherung & Recht bei chronischer Erkrankung"

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Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.

Bildnachweis: angelp, Tartila, Sakena | Bigstock