5. Meine Rechte im Krankenhausalltag

In welchen Situationen kann ich im Spital meinen Wunsch nach Privatsphäre einfordern?

Insbesondere wenn Sie in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden, kann es schwierig sein, ausreichend Privatsphäre zu wahren. Dennoch haben Sie in bestimmten Situationen das Recht auf Privatsphäre, unter anderem in folgenden Fällen:

  • Arztgespräche: Wenn Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre Behandlung sprechen oder über medizinische Themen aufgeklärt werden, können Sie Privatsphäre einfordern. Das bedeutet, dass keine anderen Patient:innen mithören dürfen und Sie vertraulich mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sprechen können. Medizinische Informationen unterliegen dem Datenschutz.
  • Körperliche Untersuchungen und Behandlungen: Während körperlicher Untersuchungen und Behandlungen haben Sie das Recht auf Intimsphäre. Das heißt, dass keine Dritten anwesend sein dürfen bzw. zuschauen können. Im Krankenhausalltag kann das sein, dass ein Vorhang bei einer Untersuchung vorgezogen wird oder diese in einem separaten Raum stattfindet.

Welche Ansprüche in Bezug auf meine Versorgung im Krankenhaus kann ich stellen?

Im Krankenhaus haben Sie das Recht auf die bestmögliche Behandlung sowie eine angemessene Versorgung. Ein Teil dieser Versorgung betrifft auch die Ernährung. In Spitälern wird Rücksicht auf Allergien oder Unverträglichkeiten genommen. Auch besondere Ernährungsweisen, wie eine vegetarische oder vegane Ernährung, werden in der Regel berücksichtigt. Allerdings haben Sie nicht das Recht, eine bestimmte Speise einzufordern.

In welchen Fällen können die Fahrtkosten ins Spital von der Krankenkasse übernommen werden?

Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten ins Spital, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dafür erfordert es in der Regel eine Anordnung durch die Ärztin oder den Arzt. In medizinischen Notfällen übernimmt der Rettungsdienst den Transport, eine ärztliche Anordnung ist in solchen Fällen nicht erforderlich.

Wie ist die Erstattung der Fahrtkosten in mein Wahlkrankenhaus geregelt?

Wenn Sie sich für ein privates Krankenhaus entscheiden, deckt die Krankenkasse die Transportkosten nur anteilig. Das bedeutet, die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Strecke bis zum nächstgelegenen öffentlichen Krankenhaus, das für Ihre Behandlung zuständig wäre. Die restlichen Kosten für die Fahrt zu Ihrem Wahlkrankenhaus müssen Sie selbst tragen.

Wann habe ich Anspruch auf einen Wechsel der Station im Krankenhaus?

In der Regel werden Sie auf der Station untergebracht, die auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie zum Beispiel aufgrund knapper Kapazitäten auf eine andere Station kommen. Ohne eine private Zusatzversicherung haben Sie keinen Anspruch darauf, auf einer bestimmten Station zu liegen. Wenn Sie jedoch über eine private Zusatzversicherung verfügen, sollten Sie individuell mit Ihrem Versicherungsträger klären, welche Rechte Sie bezüglich eines Wechsels der Station im Krankenhaus haben.

Wer kann mich bei der Kommunikation zwischen Stationen hinsichtlich meiner Erkrankung unterstützen?

Wenn eine Erkrankung mehrere Körperbereiche betrifft oder zu einer bestehenden Erkrankung noch eine weitere hinzukommt, ist ein Austausch zwischen den betroffenen Stationen notwendig. Als Patient:in haben Sie immer Anspruch auf die bestmögliche Therapie, die alle Aspekte Ihrer Erkrankung berücksichtigt. Sie haben also das Recht, auf die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Abteilungen und Fachärzt:innen zu bestehen.

Falls Sie (rechtliche) Unterstützung benötigen, können Sie sich an folgende Anlaufstellen wenden:

  • Stationsleitung
  • Fachärztin oder Facharzt Ihres Vertrauens
  • Rechtsabteilung des Krankenhauses
  • Patientenanwaltschaft
  • Patientenanwältin/Patientenanwalt
Fallbeispiel: Unterstützung im Spital einfordern für die bestmögliche Behandlung

Eine Dame hat eine Krebsdiagnose erhalten. Die Medikamente, die für ihre Erkrankung vorgesehen sind, vertragen sich jedoch nicht mit Blutverdünnern die sie bereits seit Jahren einnehmen muss. Die Absprache und Zusammenarbeit der beiden Fachbereiche funktionieren nicht reibungslos. Die Patientin weiß, dass sie das Recht auf die bestmögliche Behandlung hat und sucht Rat bei der Stationsleitung im Spital und ihren Fachärzt:innen.

Welche Rechte habe ich in Bezug auf den Kontakt mit Angehörigen im Spital?

Wer länger im Krankenhaus ist, freut sich meist über Besuche von Familienmitgliedern, Freund:innen und Bekannten. Damit dem Besuch nichts im Weg steht, sollten jedoch einige Punkte beachtet werden:

  • Besuchszeiten: Die Besuchszeiten können von Spital zu Spital variieren. Informieren Sie sich daher im Voraus über die Besuchszeiten in Ihrem Krankenhaus.
  • Anzahl der Besucher:innen pro Tag: In manchen Spitälern ist die Anzahl der Besucher:innen pro Tag begrenzt. Stimmen Sie sich mit Ihren Angehörigen ab, damit die Besuche gut verteilt werden können.
  • Hygienemaßnahmen: Um die Verbreitung von Infektionen zu verhindern und die Gesundheit der Patient:innen zu schützen, müssen Besucher:innen die jeweiligen Hygienemaßnahmen des Krankenhauses einhalten.
  • Zusätzliche Maßnahmen: Je nach Krankenhaus und Station kann es sein, dass Besucher:innen noch zusätzliche Maßnahmen einhalten müssen (z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes). Informieren Sie sich am besten vorab beim zuständigen Krankenhauspersonal.
  • Besuche auf der Intensivstation: Grundsätzlich sind Besuche auf der Intensivstation möglich und von vielen Patient:innen auch erwünscht. Es wird jedoch empfohlen, die Besuche kurz zu halten, damit sich die Patient:innen nicht zu sehr anstrengen. Außerdem müssen spezielle Hygienemaßnahmen beachtet werden. Fragen Sie auch hier beim Krankenhauspersonal nach. Nähere Informationen zu Besuchen auf der Intensivstation erhalten Sie auch in dem Kurs „Betreuung auf der Intensivstation“.

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Geprüft Dr.in Karin Prutsch-Lang: Stand Oktober 2024 | Quellen und Bildnachweis
Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.