Insbesondere wenn Sie in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden, kann es schwierig sein, ausreichend Privatsphäre zu wahren. Dennoch haben Sie in bestimmten Situationen das Recht auf Privatsphäre, unter anderem in folgenden Fällen:
- Arztgespräche: Wenn Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre Behandlung sprechen oder über medizinische Themen aufgeklärt werden, können Sie Privatsphäre einfordern. Das bedeutet, dass keine anderen Patient:innen mithören dürfen und Sie vertraulich mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sprechen können. Medizinische Informationen unterliegen dem Datenschutz.
- Körperliche Untersuchungen und Behandlungen: Während körperlicher Untersuchungen und Behandlungen haben Sie das Recht auf Intimsphäre. Das heißt, dass keine Dritten anwesend sein dürfen bzw. zuschauen können. Im Krankenhausalltag kann das sein, dass ein Vorhang bei einer Untersuchung vorgezogen wird oder diese in einem separaten Raum stattfindet.