1. Wahl von Krankenhaus und Ärzt:innen

Kann ich das Krankenhaus für meine Therapie frei wählen?

Wenn Sie bei einem öffentlichen Sozialversicherungsträger versichert sind, sollten Sie bei Bedarf das nächstgelegene Spital aufsuchen. Verfügen Sie über eine private Zusatzversicherung, stehen Ihnen grundsätzlich alle Krankenhaustüren offen. Sie können frei entscheiden, in welches Spital oder welche Klinik Sie gehen möchten. Zusätzlich können Sie auch entscheiden, welche Ärztin oder welcher Arzt Sie behandeln soll.

Wie finde ich das richtige Spital?

Nicht immer ist das nächstgelegene Spital auf die spezifische Erkrankung der Patientin oder des Patienten spezialisiert. In städtischen Gebieten gibt es oft mehrere Krankenhäuser, die allerdings nicht alle über dieselben Spezialisierungen verfügen müssen. Bei der Wahl des passenden Krankenhauses sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Arztempfehlungen: Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt oder auch entsprechende Fachärzt:innen können Ihnen erste Empfehlungen für ein geeignetes Krankenhaus geben. Manche Fachärzt:innen arbeiten neben ihrer Praxis auch in Spitälern und können Sie möglicherweise dort behandeln.
  • Online-Recherche: Jedes Krankenhaus hat eine eigene Website mit allen relevanten Informationen für Patient:innen. Im Internet gibt es spezielle Seiten, die es ermöglichen, österreichische Spitäler nach bestimmten Kriterien zu filtern.
  • Standort und Erreichbarkeit: Überlegen Sie, wie wichtig Ihnen der Standort des Spitals ist. Bleiben Sie länger im Krankenhaus? Möchten Freund:innen und Familienmitglieder Sie besuchen? Prüfen Sie auch die Erreichbarkeit mit dem Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Beratung: Sollten Sie Schwierigkeiten haben, das richtige Spital zu finden, können Sie sich an die Patientenanwaltschaften der Bundesländer oder die Ombudsstellen Ihrer Sozialversicherung wenden. Diese unabhängigen Anlaufstellen helfen bei der Lösung von Missverständnissen und Konflikten, und unterstützen Sie bei der Wahl des passenden Spitals. Die Kontaktdaten der jeweiligen Stellen finden Sie im Internet.

Weitere Informationen zur Wahl des richtigen Spitals erhalten Sie in der Schulung „Rechte in der Arzt-Patienten-Beziehung“.

Wie kann ich unerwartete Kosten bei einem Spitalaufenthalt vermeiden?

Bei einem geplanten Spitalsaufenthalt, sollten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung halten und prüfen, ob bei der von Ihnen gewählten Klinik Zusatzkosten anfallen könnten. So vermeiden Sie unerwartete finanzielle Belastungen.

Kann ich von einem Krankenhaus in ein anderes wechseln?

Es kann auch vorkommen, dass ein Wechsel vom Krankenhaus veranlasst wird. Mögliche Gründe können Personalmangel oder ein Mangel an freien Betten sein. Außerdem ist nicht jedes Krankenhaus auf jede Erkrankung spezialisiert und kann daher nicht immer die bestmögliche Therapie anbieten. Schlägt das Krankenhaus, in dem Sie sich befinden, einen Wechsel vor, organisieren Ihr aktuelles und das zukünftige Krankenhaus die Verlegung (z. B. medizinische Unterlagen und den Transport).

Verfügen Sie über eine Privat- oder Zusatzversicherung, können Sie jederzeit in ein anderes Krankenhaus wechseln. Klären Sie jedoch im Voraus mit der jeweiligen Versicherung ab, wer die Transport- und Aufenthaltskosten übernimmt.

Wenn Sie in ein anderes Krankenhaus wechseln möchten, sollten Sie außerdem zuerst mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt Rücksprache halten. Sie oder er kann einschätzen, ob ein Wechsel sinnvoll ist.

In welchen Fällen habe ich Anspruch auf eine freie Arztwahl im Krankenhaus?

Verfügen Sie über eine private Zusatzversicherung oder sind Sie Sonderklassepatient:in, können Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt im Krankenhaus frei wählen. Dabei sind jedoch die Kapazitäten des Krankenhauses und die Verfügbarkeit der gewünschten Ärztin oder des gewünschten Arztes zu berücksichtigen.

Ohne Zusatzversicherung übernehmen im öffentlichen Spital die verfügbaren Ärzt:innen der jeweiligen Fachrichtung die Behandlung. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Ärztin oder einen bestimmten Arzt. Dank der freien Arztwahl muss Ihnen Ihre Sozialversicherung jedoch die Möglichkeit bieten, zwischen mindestens zwei Ärzt:innen pro Region zu wählen.

Welche Möglichkeiten für eine Behandlung in einem Spital habe ich, wenn ich nicht versichert bin?

In Österreich hat jede Person das Recht auf eine Notfallversorgung. Auch ohne Sozialversicherung können Sie im Spital behandelt werden – insbesondere bei schweren Verletzungen oder lebensbedrohlichen Zuständen. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt werden Ihnen jedoch in Rechnung gestellt. Sie variieren je nach Art und Umfang der Behandlung.

Die folgenden weiteren Möglichkeiten könnten bei fehlender Versicherung helfen:

  • Soziale Einrichtungen und Unterstützungen: In bestimmten Fällen unterstützen soziale Einrichtungen oder NGOs Patient:innen, die nicht versichert sind. Informieren Sie sich darüber im Internet.
  • Rückwirkender Versicherungsabschluss: Grundsätzlich kann eine Sozialversicherung auch rückwirkend abgeschlossen werden. Welche Krankenhauskosten dann von der Versicherung übernommen werden, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

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Geprüft Dr.in Karin Prutsch-Lang: Stand Oktober 2024 | Quellen und Bildnachweis
Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.