Wenn Sie bei einem öffentlichen Sozialversicherungsträger versichert sind, sollten Sie bei Bedarf das nächstgelegene Spital aufsuchen. Verfügen Sie über eine private Zusatzversicherung, stehen Ihnen grundsätzlich alle Krankenhaustüren offen. Sie können frei entscheiden, in welches Spital oder welche Klinik Sie gehen möchten. Zusätzlich können Sie auch entscheiden, welche Ärztin oder welcher Arzt Sie behandeln soll.
Wie finde ich das richtige Spital?
Nicht immer ist das nächstgelegene Spital auf die spezifische Erkrankung der Patientin oder des Patienten spezialisiert. In städtischen Gebieten gibt es oft mehrere Krankenhäuser, die allerdings nicht alle über dieselben Spezialisierungen verfügen müssen. Bei der Wahl des passenden Krankenhauses sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:
- Arztempfehlungen: Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt oder auch entsprechende Fachärzt:innen können Ihnen erste Empfehlungen für ein geeignetes Krankenhaus geben. Manche Fachärzt:innen arbeiten neben ihrer Praxis auch in Spitälern und können Sie möglicherweise dort behandeln.
- Online-Recherche: Jedes Krankenhaus hat eine eigene Website mit allen relevanten Informationen für Patient:innen. Im Internet gibt es spezielle Seiten, die es ermöglichen, österreichische Spitäler nach bestimmten Kriterien zu filtern.
- Standort und Erreichbarkeit: Überlegen Sie, wie wichtig Ihnen der Standort des Spitals ist. Bleiben Sie länger im Krankenhaus? Möchten Freund:innen und Familienmitglieder Sie besuchen? Prüfen Sie auch die Erreichbarkeit mit dem Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Beratung: Sollten Sie Schwierigkeiten haben, das richtige Spital zu finden, können Sie sich an die Patientenanwaltschaften der Bundesländer oder die Ombudsstellen Ihrer Sozialversicherung wenden. Diese unabhängigen Anlaufstellen helfen bei der Lösung von Missverständnissen und Konflikten, und unterstützen Sie bei der Wahl des passenden Spitals. Die Kontaktdaten der jeweiligen Stellen finden Sie im Internet.
Weitere Informationen zur Wahl des richtigen Spitals erhalten Sie in der Schulung „Rechte in der Arzt-Patienten-Beziehung“.