Der Unterschied zwischen verbindlichen und „anderen“ Patientenverfügungen liegt in der Verbindlichkeit:
- Verbindliche Patientenverfügungen sind so gestaltet, dass sie keinen Interpretationsspielraum mehr lassen. Es muss also alles sehr konkret und genau schriftlich festgelegt werden.
- Andere Patientenverfügungen oder einfachere Patientenverfügungen durchlaufen nicht den zweistufigen Prozess durch Mediziner:innen und rechtliche Beratung. Sie werden bei Entscheidungen zwar beachtet, binden aber nicht so stark wie es die verbindlichen Patientenverfügungen tun. Hier hat das medizinische Personal mehr Handlungsspielraum.