Eine Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr in Lage sind Ihre Wünsche zu äußern und anderen mitzuteilen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie bewusstlos werden. Solange Sie selbst noch Ihre Meinung vertreten können, gelten Ihre aktuellen Worte und nicht das, was in der Patientenverfügung geschrieben steht.
Eine Patientenverfügung gilt grundsätzlich acht Jahre. Danach sollte diese erneuert werden, wobei der Erneuerungsprozess einfacher als das Erstellen ist.
Alte, nicht erneuerte Patientenverfügungen verlieren im Laufe der Zeit an Gültigkeit.