4. Rechtliche Rahmenbedingungen der Patientenverfügung

Wann gilt meine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr in Lage sind Ihre Wünsche zu äußern und anderen mitzuteilen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie bewusstlos werden. Solange Sie selbst noch Ihre Meinung vertreten können, gelten Ihre aktuellen Worte und nicht das, was in der Patientenverfügung geschrieben steht.

Eine Patientenverfügung gilt grundsätzlich acht Jahre. Danach sollte diese erneuert werden, wobei der Erneuerungsprozess einfacher als das Erstellen ist.

Alte, nicht erneuerte Patientenverfügungen verlieren im Laufe der Zeit an Gültigkeit.

Wie bewahre ich meine Patientenverfügung auf?

Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, sollten Sie sicher gehen, dass diese auch den behandelnden Ärzt:innen bekannt ist.

Das kann auf verschiedene Weise geschehen:

  • Zum einen sollten Sie Ihre Patientenverfügung selbst bei sich zuhause haben und bei Krankenhausaufenthalten dort abgeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit eine kleine Karte als Hinweis auf die Patientenverfügung mit sich im Portemonnaie zu führen.
  • Zusätzlich sollte Ihre Patientenverfügung bei mindestens einer Kontaktperson Ihres Vertrauens hinterlegt sein.
  • Darüber hinaus können Sie Ihre Patientenverfügung auch in ein Register eintragen lassen. So können Sie aber auch behandelnde Ärzt:innen von überall darauf zurückgreifen. Es gibt derzeit ein Register des roten Kreuzes / der Notar:innen sowie ein Register, welches von Rechtsanwält:innen geführt wird.
    Fragen Sie für den Registereintrag beim Erstellen bei Ihrer Patientenverfügung bei der Person nach, die diese rechtlich bestätigt.

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Geprüft Dr. Gerald Bachinger: Stand Oktober 2023 | Quellen und Bildnachweis
Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.
Patientenverfügung
Ein schriftliches Dokument, in dem man festlegt, welche medizinischen Behandlungen man wünscht oder ablehnt, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Dies stellt sicher, dass die medizinische Versorgung den eigenen Wünschen entspricht.