3. Unterstützung beim Erstellen einer Patientenverfügung

Wo kann ich mich zum Thema Patientenverfügung beraten lassen?

Im Gegensatz zu Nachbarländern wie Deutschland, gibt es in Österreich nur ein einziges Formular, das als Vorlage einer Patientenverfügung gilt. So ist es für die Bürger:innen einfacher, selbst einen Überblick über mögliche Inhalte einer Patientenverfügung zu gewinnen. Selbst die meisten Notar:innen und Rechtsanwält:innen nutzen zum Erstellen einer Patientenverfügung dieses Formular.

Das Formular können Sie entweder hier am Ende des Textes oder auf den Websites der Patientenanwaltschaften kostenlos herunterladen.

Wer kann mich bei meiner Patientenverfügung unterstützen?

Sollten Sie den Wunsch haben, eine Patientenverfügung zu erstellen, gibt es verschiedene Personen, die Ihnen unterstützend zur Seite stehen können:

  • Zunächst einmal sollten Sie das offene und klärende Gespräch mit Ihren Angehörigen suchen und diese an Ihren Wünschen und Vorstellungen teilhaben lassen.
  • Auch bei Patientenanwaltschaften, wie Notar:innen und Rechtsanwält:innen können Sie einen Termin zur Beratung vereinbaren.
  • Außerdem bietet es sich an, mindestens eine Kontaktperson festzulegen, die ebenfalls über Ihre Wünsche informiert ist und auch ein Exemplar der Patientenverfügung erhält. Diese Person kann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, Ihre Wünsche an die Ärzt:innen weitergeben.
Psychologische Unterstützung beim Erstellen der Patientenverfügung

Wenn es Ihnen schwerfällt, Ihre Gedanken rund um die Patientenverfügung allein aufzuschreiben, können Sie eine Beratungsstelle, wie die Patientenanwaltschaft aufsuchen. Falls Sie sich bereits in psychologischer oder in Verbindung mit einer Erkrankung in z.B. psychoonkologischer Betreuung befinden, können Sie auch Ihre:n behandelnde:n Therapeut:in darauf ansprechen. Diese:r wird Sie dabei unterstützen während Sie sich mit dem Thema auseinander setzen.

Wo kann ich eine Patientenverfügung erstellen lassen?

Das Erstellen einer Patientenverfügung verläuft in Österreich in einem zweistufigen Prozess:

  1. Zunächst werden die medizinischen Inhalte festgelegt. Dazu wenden Sie sich am besten an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Dieser wird Sie über die verschiedenen Optionen beraten und auch Ihren Gesundheitszustand in das Gespräch mit einbeziehen.
  2. Zum Abschluss muss die Patientenverfügung noch rechtlich bestätigt werden. Hierfür gibt es zwei Optionen:
    • Sie wenden sich an einen Notar:in oder Rechtsanwältin/-anwalt Ihrer Wahl (kostenpflichtig).
    • Sie vereinbaren einen Termin bei einer Patientenanwaltschaft und lassen Ihre Patientenverfügung (kostenlos).
Patientenverfügung zum Ausfüllen
Das Formular zum Erstellen einer Patientenverfügung, welches Sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen können, finden Sie hier. Download

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Geprüft Dr. Gerald Bachinger: Stand Oktober 2023 | Quellen und Bildnachweis
Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.
Notar:in
Speziell ausgebildete und zugelassene Person, die rechtliche Dokumente beglaubigen kann. Dies bedeutet, dass die:der Notar:in die Echtheit von Unterschriften auf Dokumenten bestätigen kann. Spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Rechtmäßigkeit von Verträgen, Urkunden und anderen rechtlichen Unterlagen.
Patientenverfügung
Ein schriftliches Dokument, in dem man festlegt, welche medizinischen Behandlungen man wünscht oder ablehnt, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Dies stellt sicher, dass die medizinische Versorgung den eigenen Wünschen entspricht.