Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Patientenverfügung vor allem der Ablehnung bestimmter medizinischer Maßnahmen dient. Der Fokus liegt hierbei auf den medizinischen und nicht den pflegerischen Maßnahmen.
Es können zwar auch Wünsche in Bezug auf die Schmerzmedikation und Unterbringung am Lebensende geäußert werden, eigentlich ist die Patientenverfügung aber dafür da, lebenserhaltende Maßnahmen, wie Wiederbelebungsversuche oder künstliche Ernährung und Beatmung ablehnen zu können.