7. Berufliche Situation bei Krebs

Krankenstand und Krankmeldung bei Krebs

Der Zeitpunkt der Krankmeldung ist bei Krebs sehr individuell. In der Regel erfolgt die Krankmeldung bei Therapiebeginn, aber es gibt auch viele Personen, die sich mit Kenntnis der Diagnose krankmelden.

Der:Die Hausärzt:in ist jene:r Ärzt:in, der Ihnen eine Krankenstandsbestätigung ausstellt. Darauf sind der Beginn des Krankenstandes, die voraussichtliche Dauer und der Grund der Arbeitsverhinderung ersichtlich. Bei der Krankenstandsbestätigung wird nur unterschieden zwischen Unfall und Krankheit – mehr nicht. Dass heißt, Ihr Arbeitgeber erfährt nichts von Ihrer Diagnose und Sie sind auch nicht verpflichtet, Ihre Diagnose bekannt zu geben.

Wie lange wird mein Gehalt im Krankenstand bezahlt?

Das ist abhängig davon, wie lange Sie schon bei ihrem:ihrer Arbeitgeber:in beschäftigt sind, denn da gibt es eine Staffelung.

  • Im 1. Arbeitsjahr zahlt Ihr:e Arbeitgeber:in das Gehalt im Krankenstand weiter für 6 Wochen voll und 4 Wochen halb.
  • Vom 2. bis zum 15. Arbeitsjahr: 8 Wochen voll und 4 Wochen halb
  • Vom 16. bis zum 25. Arbeitsjahr: 10 Wochen voll und 4 Wochen halb
  • Ab dem 26. Arbeitsjahr: 12 Wochen voll und 4 Wochen halb

Wie bin ich im Krankenstand finanziell abgesichert?

Für die Berechnung des Krankengelds wird das Jahr vor Ihrem Krankenstand herangezogen.

Die Auszahlung des Krankengeldes muss aktiv von Ihnen bei der Krankenkasse/Gesundheitskasse beantragt werden. Sollte der Krankenstand länger dauern als die Krankengeldzahlung, gibt es die Möglichkeit eine Verlängerung bei der Krankenkassa zu beantragen – das wäre dann eine zusätzliche Verlängerung von 26 Wochen (d.h. insgesamt 78 Wochen).

Reicht diese Dauer nicht aus, gibt es noch die Möglichkeit der Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension. Vor der Antragstellung nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt mit der Pensionsversicherungsanstalt auf, um sich beraten zu lassen.

Was kann ich tun, um meinen Arbeitsplatz im langen Krankenstand nicht zu verlieren?

Dazu stellen Sie beim Sozialministeriumservice einen Feststellungsantrag – dabei wird die Zugehörigkeit zum Personenkreis der „begünstigten Behinderten“ festgestellt. Möchte ein:e Dienstgeber:in das Dienstverhältnis einer/s begünstigten Behinderten kündigen, so muss ein Antrag auf Zustimmung der Kündigung durch den Behindertenausschuss beim Sozialministeriumservice eingebracht werden.

Was ist der Behindertenpass?

Anspruch auf einen Behindertenpass haben alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice.

Wiedereinstieg in den Beruf - Welche Möglichkeit habe ich, um nach dem Krankenstand meine Arbeit wiederaufzunehmen?

Seit 2017 gibt es in Österreich die Möglichkeit einer schrittweisen Reintegration in den Beruf mit der Bezeichnung „Wiedereingliederungsteilzeit“.

Die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht es Ihnen, Ihre Arbeitszeit – nach Beendigung des Krankenstands und Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz – um maximal 50% zu reduzieren; diese Möglichkeit besteht für den Zeitraum von maximal 6 Monaten. Sie können Ihre Arbeitszeit z.B. aber auch nur um 25% reduzieren und die Dauer auf mindestens 1 Monat verkürzen. Das heißt, dieses Modell passt sich Ihren Bedürfnissen sehr flexibel an.

Wichtig an dieser Stelle: Die Wiedereingliederungsteilzeit muss mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers erfolgen, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht

Arbeitssuche / Umschulung / Weiterbildung

Wenn Sie beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, empfehlen wir Ihnen das berufliche Reha-Coaching des AMS in Anspruch zu nehmen. Speziell geschulte Reha-Coaches unterstützen Sie bei der Planung Ihres weiteren beruflichen Werdeganges.

Weiters gibt es Reha-Beraterinnen bei der Pensionsversicherungsanstalt, an die Sie sich bzgl. einer Umschulung wenden können.

Geht es um die Frage von Umschulung und Weiterbildung, ist der Wiener Arbeitnehmer:innen Fonds ein guter Ansprechpartner, aber es gibt auch Beratungen bei den Berufsinformationszentren des AMS oder dem Berufsinformationszentrum der Wirtschaft – kurz BIWI genannt. Fit2work bietet ebenfalls kostenfreie Beratungen für Personen an, die Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden.

Für Jungkademiker:innen und Studierende gibt es zusätzlich Beratungen über Uniport, uniforlife oder dem Beratungsangebot der Österreichischen Hochschülerschaft.

Weitere Unterstützungsangebote und gesetzliche Beihilfen

Falls aufgrund Ihrer Krebserkrankung Pflegebedarf besteht, haben Sie die Möglichkeit, einen Pflegegeldantrag bei der Pensionsversicherung zu stellen. Dem Antrag legen Sie bitte ausführliche Befunde bei. Ziel des Pflegegelds ist, dass Sie Ihre Pflege nach Ihren Bedürfnissen selbst organisieren, d.h. auch privat.

Weiters gibt es gesetzliche finanzielle Beihilfen, die jeder beantragen kann, der eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet – wie Wohnbeihilfe, Rezeptgebührenbefreiung oder GIS Befreiung.

Arbeitsassistenz Krebs und Beruf

Arbeitsassistenz ist ein Beratungs- und Begleitungsangebot zur Reintegration in den Arbeitsmarkt. Im Rahmen der Arbeitsassistenz Krebs und Beruf der Krebshilfe Wien unterstützen wir bei der Arbeitsplatzerhaltung oder – sollte es zu einem Arbeitsplatzverlust kommen – auch bei der Arbeitsplatzsuche. Wir beraten zu allen Fragen rings um den Beruf, wie z.B. Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Krankenstand, Wiederpositionierung im Unternehmen, Umgang mit Vorgesetzten und Kolleg:innen, aber auch über Themen wie Berufsorientierung, Umschulungsmöglichkeiten oder Förderungen.

Erkrankt ein junger Mensch, hat er meist noch ein langes Berufsleben vor sich und die Frage, ob der gewählte Beruf, der:die Arbeitgeber:in, die Branche, in der man arbeitet, das Richtige ist, kann sich stellen. Deshalb sind Themen wie Neuorientierung, Arbeitsplatzwechsel oder Umschulung häufiger als bei älteren Arbeitnehmer:innen.

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Geprüft Karin Richter: Stand Februar 2023 | Quellen und Bildnachweis
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