Bei einer Krebserkrankung während eines Studiums gibt es diverse beihilfen- und sozialrechtliche Folgen zu beachten. Insbesondere kann die Erkrankung sich auf die Familienbeihilfe und die Studienbeihilfe auswirken. Besonders wichtig ist es, sich rechtzeitig bezüglich der Auswirkungen zu informieren. An allen größeren Hochschulen in Österreich ist eine Hochschulvertretung der Österreichischen Hochschüler:innenschaft eingerichtet. Eine Liste sämtlicher Sozialreferate findest du auf der Homepage der ÖH.
Informationen bezüglich einer etwaigen Studienbeihilfe erhältst du auch von der Stipendienstelle.
Jedenfalls kannst du dich für eine Beratung zum Thema Krebserkrankung, Behinderung und Studium auch an das Sozialreferat der Österreichischen Hochschüler:innenschaft wenden.
In der Familienbeihilfe verlängert sich nach einer Krebserkrankung, die zu einer festgestellten mehr als 50%-Behinderung führt in der Regel sowohl die Anspruchsdauer als auch die Altersgrenze für den Bezug. Darüber hinaus kann eine Erkrankung zu Erleichterungen beim Leistungsnachweis führen.
In der Studienbeihilfe verlängert sich nach einer Krebserkrankung, die zu einer festgestellten mehr als 50%-Behinderung führt ebenfalls die Anspruchsdauer. Hier ist leider unabhängig von einer Erkrankung ein Mindest-Leistungsnachweis aus dem Studium zu erbringen.
Eine Beurlaubung vom Studium führt zu Wegfall von Familienbeihilfe und Studienbeihilfe. Eine Beurlaubung kann darüber hinaus auch zu einem Wegfall der Krankenversicherung führen.