Kritik am Cannabis-Einsatz in der Onkologie:
Cannabis sollte jedoch nach Ansicht vieler Ärzte nur unter besonderen Bedingungen eingesetzt werden. Die Hanfprodukte haben deutliche Nebenwirkungen: Möglich sind Schwindelgefühle, Erbrechen, Angstzustände, Koordinationsschwierigkeiten, Mundtrockenheit und Konzentrationsprobleme. Die drogentypischen „High“-Effekte treten bei einer sinnvollen medizinischen Dosierung allerdings kaum auf. Cannabis hat außerdem Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, zum Beispiel Betablockern, Antidepressiva, Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder Entwässerungsmedikamenten.
Hinzu kommt vor allem bei Cannabisblüten das Problem, dass sich der therapeutische Einsatz und der Freizeitkonsum mischen können. Außerdem sind sie sehr teuer.
Auch die überschwängliche Hoffnung auf Heilung wird häufig kritisiert. Bisher ist noch längst nicht sicher festgestellt, ob und wie man mit Cannabis Tumore zum Schrumpfen bringen kann. Klar ist schon jetzt: Bei Weitem nicht jeder Tumor reagiert überhaupt auf die Cannabinoide. Ein Allheilmittel, wie es manchmal dargestellt wird, ist Cannabis sicher nicht.
Wie bekommen chronisch kranke Menschen Cannabis?
Schon seit einigen Jahren konnten Menschen mit bestimmten chronischen Krankheiten eine Sondererlaubnis zum Konsum von Cannabis beantragen. Seit 2017 wurden die Regelungen in Deutschland noch weiter gelockert, sodass mehr Patienten und Patientinnen mit Cannabis versorgt werden können. Allerdings bedeutet das keine generelle Legalisierung von Cannabis: Die Hürden sind noch immer recht hoch. So müssen PatientInnen zum Beispiel nachweisen, dass andere Schmerzmedikamente keine ausreichende Wirkung zeigen oder dass für den vorliegenden Fall keine Alternativen zur Verfügung stehen. Außerdem müssen die Ärzte der Meinung sein, dass sich die Lebenssituation des Patienten durch die Therapie deutlich verbessern wird. Zur Tumortherapie werden bisher nur selten Cannabisprodukte verschrieben, da der Nutzen noch nicht ausreichend bestätigt ist.
In Österreich können PatientInnen auf rezeptpflichtige synthetische Cannabis-Präparate zurückgreifen, hier sind die Regelungen noch etwas strenger als in Deutschland. Auch in der Schweiz ist es möglich als PatientIn eine Ausnahmebewilligung für die medizinische Anwendung zu bekommen.
Wird der Cannabiskonsum genehmigt, zahlt ihn normalerweise auch die Krankenkasse. Allerdings verlangt diese häufig eine Begleitdokumentation der Einnahme. Verschrieben werden üblicherweise Cannabisextrakte beziehungsweise Fertigmedikamente oder auch getrocknete Cannabisblüten. Die Extrakte haben den Vorteil, dass sie sehr viel leichter zu dosieren sind.
Neben den THC-haltigen Medikamenten gibt es auch noch Hanf-Produkte mit Cannabidiol (CBD). Dieser Wirkstoff hat keine psychoaktive Wirkung, wirkt aber entkrampfend, angstlösend, entzündungshemmend und gegen Übelkeit. CBD-Produkte sind im deutschsprachigen Raum zum Teil legal erhältlich.
Dringend abzuraten ist von Versuchen, sich Cannabis auf illegalem Wege zu beschaffen. Zum einen riskieren Sie dabei empfindliche Strafen. Zum anderen sind solche Drogen nicht kontrolliert und können die unterschiedlichsten Substanzen enthalten, deren Wirkung unabsehbar ist. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über die Möglichkeit, in Ihrem Fall Cannabis einzusetzen.
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