Als Betreuungsperson müssen Sie keine medizinische Expertin und kein medizinischer Experte sein. Ihre Aufgabe ist nicht, die Erkrankung zu behandeln. Ihre wichtigste Rolle ist es, informiert zu sein, aufmerksam zu bleiben und im Ernstfall nach dem vereinbarten Plan zu handeln – zum Beispiel Eltern zu kontaktieren, den Notfallplan zu nutzen oder bei Warnzeichen medizinische Hilfe zu rufen.
Das bedeutet: Sie geben Sicherheit, nehmen Beschwerden ernst, informieren die vereinbarten Kontaktpersonen und helfen dabei, dass das Kind trotz HAE möglichst normal am Schulalltag teilnehmen kann. Kinder und Jugendliche mit HAE sollen nicht „in Watte gepackt“ werden. Sie sollen lernen, spielen, Sport machen, Ausflüge erleben und Freundschaften pflegen können. Gleichzeitig brauchen sie ein Umfeld, das vorbereitet ist und im richtigen Moment ruhig reagiert. Gute Vorbereitung nimmt hier Angst – bei Ihnen, bei den Eltern und beim Kind.
Ein Notfallmedikament sollte in akuten Situationen rasch verfügbar sein. Im individuellen Notfallplan muss eindeutig festgelegt werden, ob ein solches Medikament vorhanden ist, wo es aufbewahrt wird, ob besondere Lagerungsbedingungen zu beachten sind und wer es im Ernstfall anwenden beziehungsweise verabreichen darf.
Der Notfallplan sollte vorab mit den Eltern oder anderen festgelegten Kontaktpersonen besprochen werden und allen zuständigen Betreuungspersonen bekannt sein. Sofern es der Verlauf und die Dringlichkeit der Attacke zulassen, können vor der Verabreichung die im Notfallplan festgelegten Kontaktpersonen verständigt und das weitere Vorgehen mit ihnen abgestimmt werden. Bei zeitkritischen Situationen darf die notwendige Behandlung jedoch nicht durch das Abwarten einer Rückmeldung verzögert werden. Maßgeblich sind stets die im individuellen Notfallplan vereinbarten Schritte.
Die Betreuungspersonen müssen daher den Notfallplan kennen, wissen, wo sich das Medikament befindet, die vorgesehenen Kontaktpersonen informieren und entsprechend der Dringlichkeit der Situation handeln.

