Was bedeutet es eine Person mit HAE zu betreuen? Worauf sollte ich als Betreuungsperson im Umgang mit Menschen mit HAE achten?
Für Betreuungspersonen unserer HAE-Patienten ist es wichtig, sich vorher gut über das Krankheitsbild zu informieren, in einem guten Austausch mit der Familie sowie dem betroffenen Kind oder Jugendlichen zu stehen und offen darüber zu sprechen. Ich finde, die betreuende Person hat auch das Recht zu sagen: „Bei diesen Dingen habe ich eher Angst, das möchte ich nicht übernehmen. Ich würde dann sofort die Eltern anrufen.“ Das kann man offen kommunizieren. Man sollte sich das Krankheitsbild einmal erklären lassen: Was genau ist das? Wie äußert es sich? Welche Anzeichen gibt es im Vorfeld, damit ich es rechtzeitig erkenne? Welche möglichen Triggerfaktoren, also auslösenden Faktoren, gibt es? Wir möchten natürlich nicht, dass die Kinder in Watte gepackt werden und dass man jetzt alle Auslöser, die es vielleicht irgendwie beschrieben gibt, vermeidet. Die Kinder sollen ganz normal im Alltag leben und auch unbedingt alles mitmachen. Man muss aber wissen, dass es diese Auslöser gibt und dass zum Beispiel nach der Sportstunde eine Fußschwellung auftreten kann, wenn der Schuh zu eng gebunden war. Dann ist es wichtig, die Schwellung richtig zu erkennen, ruhig zu bleiben und dem Kind Sicherheit zu vermitteln: „Das ist nicht schlimm, wir bekommen das gemeinsam hin. Wir holen jetzt deinen Notfallplan und wissen genau, was zu tun ist.“ Diese Ruhe ist für die Kinder sehr wichtig, weil sie in der Situation selbst aufgeregt sind. Dann ruft man die Eltern an. Befindet sich die Schwellung in einem Bereich, in dem schneller reagiert werden muss, etwa im Kehlkopfbereich, verständigt man zusätzlich den Notarzt. Das steht alles in den Plänen. Meistens gibt es in den Einrichtungen eine Stelle, an der solche Pläne für Kinder mit medizinischen Besonderheiten hinterlegt sind. Danach kann man vorgehen. Das gibt auch der Betreuungsperson Sicherheit und Ruhe.
Wie kann ich mich als Arbeitgeber:in, Kolleg:in oder Freund:in verhalten?
Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene bereits im Studium, im Arbeitsumfeld oder in der Ausbildung angekommen sind, kommt es darauf an, wem sie von der Erkrankung erzählt habe beziehungsweise ob sie überhaupt jemandem davon erzählt haben – wozu wir sie natürlich auffordern. Wenn ich als Kollegin weiß, dass zum Beispiel mein Büronachbar oder meine Kollegin betroffen ist, oder wenn ich als Arbeitgeber beziehungsweise Mitarbeiter weiß, dass eine HAE-betroffene Person in meinem Arbeitsumfeld ist, sollte ich mich vorab kurz über das Krankheitsbild informieren. Man kann fragen: „Was können wir tun, wenn eine Attacke auftritt? Wie können wir dich unterstützen? Wen sollen wir informieren? Sollen wir Angehörige oder direkt den Notarzt verständigen? Können wir dein Medikament im Kühlschrank am Arbeitsplatz lagern? Wo befindet es sich, und sollen wir es dir im Notfall bringen?“ Das sind alles Dinge, die man vorher gut mit den Betroffenen absprechen kann. Deshalb empfehlen wir diese Offenheit, damit das Umfeld in einer solchen Situation nicht ahnungslos dasteht. Sonst tritt plötzlich eine Schwellung auf, niemand weiß, was zu tun ist, und der Notarzt wird mit dem Hinweis gerufen, jemand habe eine Allergie. Die Medikamente für allergisch bedingte Angioödeme wirken bei HAE jedoch nicht. Der Notarzt würde möglicherweise ein Antihistaminikum, ein Steroid oder Adrenalin verabreichen. Diese Medikamente wirken nicht, weil bei HAE ein anderer Krankheitsmechanismus für die Angioödeme verantwortlich ist und deshalb andere Medikamente benötigt werden.
Welche Aufgaben, Pflichten und Grenzen habe ich als Betreuungsperson im Umgang mit HAE?
Die Hauptaufgabe von Betreuungspersonen ist es natürlich, die Kinder zu betreuen und ihnen einen normalen Alltag zu ermöglichen, damit sie unbeschwert aufwachsen, mit Gleichaltrigen spielen und sich nicht anders fühlen können. Gleichzeitig kann es in einer Kinder- oder Jugendgruppe Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit einer bestimmten Erkrankung geben. Eine Betreuungsperson ist natürlich keine medizinische Fachkraft. Wir wünschen uns aber, dass sich Betreuungspersonen kurz über das Krankheitsbild informieren und sich im Fall von HAE ein wenig damit auseinandersetzen. Wir bieten häufig an, dass Betreuungspersonen uns kontaktieren und wir kurz miteinander telefonieren. Außerdem geben wir Informationsmaterial mit, das die Eltern an die Betreuungspersonen weiterreichen können. Es ist hilfreich, wenn sich die Betreuungsperson neben ihrer eigentlichen Aufgabe – das Kind oder den Jugendlichen zu betreuen, auszubilden oder zu unterrichten – für die Grunderkrankung interessiert. Sie sollte wissen, was in bestimmten Situationen zu tun ist, welche Erkrankung vorliegt und wen sie wann in welcher Situation informieren muss.
Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen mit HAE fragen sich vielleicht: „Wie weit muss ich was machen? Was sind vielleicht aber auch die Grenzen? Bis wohin kann ich was tun? Wo kann ich aber auch nichts mehr tun?“ Im Allgemeinen ist die Gabe von Medikamenten nicht Aufgabe der Betreuungsperson und soll es auch nicht sein. Dafür gibt es klare Pläne, und in der Regel bleibt genügend Zeit, damit eine medizinische Fachkraft oder die Eltern die Medikamentengabe übernehmen können. Das heißt, an der Stelle muss sich die Betreuungsperson daher nicht unter Druck fühlen, diese selbst durchführen zu müssen. Wichtig ist, gut informiert zu sein, die Situation richtig zu erkennen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Das sind die Aufgaben, bei denen wir uns die Mitwirkung der Betreuungspersonen wünschen, was im Allgemeinen sehr gut funktioniert. Für die medizinische Versorgung und das medizinische Handling muss sich die Betreuungsperson nicht zuständig fühlen.
Was im Vorfeld mit Eltern und Betroffenen klären? (Was ist im Alltag mit HAE unbedenklich möglich und wann sind besondere Absprachen nötig?)
Die Hauptaufgabe von Betreuungspersonen ist es natürlich, die Kinder zu betreuen und ihnen einen normalen Alltag zu ermöglichen, damit sie unbeschwert aufwachsen, mit Gleichaltrigen spielen und sich nicht anders fühlen können. Gleichzeitig kann es in einer Kinder- oder Jugendgruppe Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit einer bestimmten Erkrankung geben. Eine Betreuungsperson ist natürlich keine medizinische Fachkraft. Wir wünschen uns aber, dass sich Betreuungspersonen kurz über das Krankheitsbild informieren und sich im Fall von HAE ein wenig damit auseinandersetzen. Wir bieten häufig an, dass Betreuungspersonen uns kontaktieren und wir kurz miteinander telefonieren. Außerdem geben wir Informationsmaterial mit, das die Eltern an die Betreuungspersonen weiterreichen können. Es ist hilfreich, wenn sich die Betreuungsperson neben ihrer eigentlichen Aufgabe – das Kind oder den Jugendlichen zu betreuen, auszubilden oder zu unterrichten – für die Grunderkrankung interessiert. Sie sollte wissen, was in bestimmten Situationen zu tun ist, welche Erkrankung vorliegt und wen sie wann in welcher Situation informieren muss.
Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen mit HAE fragen sich vielleicht: „Wie weit muss ich was machen? Was sind vielleicht aber auch die Grenzen? Bis wohin kann ich was tun? Wo kann ich aber auch nichts mehr tun?“ Im Allgemeinen ist die Gabe von Medikamenten nicht Aufgabe der Betreuungsperson und soll es auch nicht sein. Dafür gibt es klare Pläne, und in der Regel bleibt genügend Zeit, damit eine medizinische Fachkraft oder die Eltern die Medikamentengabe übernehmen können. Das heißt, an der Stelle muss sich die Betreuungsperson daher nicht unter Druck fühlen, diese selbst durchführen zu müssen. Wichtig ist, gut informiert zu sein, die Situation richtig zu erkennen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Das sind die Aufgaben, bei denen wir uns die Mitwirkung der Betreuungspersonen wünschen, was im Allgemeinen sehr gut funktioniert. Für die medizinische Versorgung und das medizinische Handling muss sich die Betreuungsperson nicht zuständig fühlen.
Was sollte im Vorfeld mit Eltern und Betroffenen geklärt werden?
Der Alltag mit HAE umfasst unbedenkliche Situationen, aber auch Situationen, für die zusätzliche Absprachen nötig sind. Unbedenklich sind die normalen Alltagssituationen in Kindergarten und Schule sowie die dort üblichen Aktivitäten. Voraussetzung ist, dass alle gut informiert sind: Eine erste Information hat stattgefunden, die Betreuungspersonen wissen Bescheid, ein entsprechender Plan liegt vor, das Notfallmedikament ist sicher gelagert und jeder weiß, was zu tun ist. Dann sind für den normalen Alltag aus meiner Sicht keine gesonderten Absprachen erforderlich. Für besondere Situationen empfehlen wir jedoch eine erneute Rücksprache, zum Beispiel vor einem Ausflug. Wenn er länger dauert, muss geklärt werden, ob und wie das Medikament gekühlt oder gesondert gelagert werden muss und wer die Verantwortung dafür übernimmt. Es sollte nicht einfach in irgendeiner Tasche des Kindes liegen, die bei einer weiteren Unternehmung möglicherweise nicht mitgenommen wird. Deshalb sollte klar geregelt sein: Wer hat den Hut auf? Welche Betreuungsperson ist die Hauptansprechperson und für die besonderen Anforderungen verantwortlich? Das Gleiche gilt für ältere Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung oder Beruf. Wenn etwas anders ist als sonst, kann die Aufregung oder Vorfreude möglicherweise eine Attacke auslösen. Dann kann die betroffene Person sagen: „Meine Medikamente liegen hier. Falls etwas passiert, kann mich jemand unterstützen.“ Das erfordert Offenheit, weil sich die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen einer Person anvertrauen müssen. Wir empfehlen das jedoch. Die Vertrauensperson kann gemeinsam mit der betroffenen Person klären: Was ist in welcher Situation zu tun? Ist eine Ausnahmesituation zu erwarten? Wer kann unterstützen?
Wir möchten natürlich, dass die Betroffenen so normal wie möglich behandelt werden. Bestimmte Dinge lassen sich jedoch gut im Vorfeld planen. Wenn zum Beispiel ein Schulausflug ansteht, ist es sehr wichtig, dies mit den Eltern zu besprechen. Alle Beteiligten sollten wissen, was mitgenommen werden muss und woran zu denken ist. Die Patienten sollten auf der Fahrt ihren Notfallausweis dabeihaben. Auch der Therapieplan sollte mitgegeben werden, damit ein hinzugezogener Notarzt im Bedarfsfall sofort erkennt: Das ist ein Patient mit HAE, und diese Medikamente sind in der Situation zu verabreichen. Was sich vorher gut planen lässt, funktioniert am Ende meist auch gut. Dann geht nichts schief, und niemand ist in der ohnehin aufregenden Situation aufgeregter als nötig. Die behandelnden Zentren haben dafür meistens geeignete Vordrucke, die den Betroffenen mitgegeben werden können.
Hier geht es zum Video-Interview: „Gut vorbereitet im Alltag mit HAE“