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Kurs Mehr Durchblick bei Sozialversicherung und Bewilligungen: Lektion 2 von 6

Die österreichischen Krankenkassen

Sie sind als Angestellte/r automatisch krankenversichert, sobald Ihr Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Falls Sie selbstständig sind, werden Sie bei der Anmeldung Ihres Gewerbes bei der für Ihre Kammer zuständigen Kasse versichert.

Die Versicherung wird jeweils von einer der verschiedenen Krankenkassen übernommen, den sogenannten Krankenversicherungsträgern und hängt von Ihrer Berufsgruppe ab. Bis 2020 hing die Zuteilung auch vom Wohnort ab.

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Wie unterscheiden sich die einzelnen Krankenkassen?

Die einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich in ihrer Zuständigkeit die üblicherweise nach der Art der Tätigkeit ausgerichtet ist wie zB Dienstnehmer die in den Gebietskrankenkassen versichert sind, Selbständige in der Versicherungsanstalt der gew. Wirtschaft, Bauern in der SVB, Eisenbahner oder zB Beamte in der VAB

Welche Krankenkassa ist für wen zuständig?

Wo man versichert wird, richtet sich in erster Linie nach dem Wohnort und der zugehörigen Berufsgruppe. Dienstnehmer der Privatwirtschaft sind bei den Gebietskrankenkassen versichert in Zukunft bei der öst. Gesundheitskasse. Unternehmer und Selbstständige sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) kranken- sowie pensionsversichert. Diese Kasse fusioniert mit jener der Bauern und in Zukunft werden die Beamten mit der Versicherungsanstalt der Eisenbahnen zusammengelegt werden. Die Zuständigkeit ist gesetzlich festgelegt und kann nicht gewählt werden.

Wann ist ein Wechsel der Krankenkassa möglich bzw. sinnvoll?

Welcher Krankenversicherungsträger Leistungen erbringt, hängt jeweils vom Dienstgeber des Versicherten und dessen Standort ab und ist in Österreich vorgegeben und damit nicht frei wählbar.

Ist die Sozialversicherung als Versicherungsschutz ausreichend?

Österreich hat sehr hohe Standards bezogen auf die Krankenversicherung seiner Bürger. Der Versicherungsschutz hat den Anspruch in der Krankenversicherung und Unfallversicherung den Stand der Medizin abzudecken und damit eine umfassende Behandlung zu bieten. Das heißt, alle medizinisch notwendigen Leistungen vom Besuch des Hausarztes bis zur Operation im Krankenhaus werden von der Krankenkasse bezahlt. Dh die Sozialversicherung hat eine umfassende Leistungspflicht am Stand der Medizin.

Wer über das „Maß des Notwendigen“ betreut werden möchte kann eine Zusatzversicherung abschließen, in der privaten Krankenversicherung werden zB besondere Ärztewünsche oder eine besonders gute Hotelkomponente in der Krankenanstalt abgedeckt. Die private Krankenversicherung bietet in Österreich aber keine Grundversorgung an.

Was bietet eine Zusatzversicherung?

Krankenzusatzversicherungen werden hauptsächlich auf Grund der Mehrleistungen in Anspruch genommen. Die Leistungspakete setzen nach der Grundleistung der sozialen Krankenversicherung an wie zB Sonderklasse oder Zahnleistungen ua.

Eine private Krankenzusatzversicherung gliedert sich meist in zwei Teile. Einerseits gibt es die Sonderklasseversicherung, die eine „gesonderte“ Behandlung bei Spitalsaufenthalten ermöglicht. Dazu zählen beispielsweise die Auswahl der Wunschklinik (auch private Anstalten können gewählt werden), die Wahl des behandelnden Arztes, flexiblere Terminauswahl und ein komfortableres Krankenzimmer (Ein- oder Zweibettzimmer mit Telefon, TV, Dusche, WC, Menüwahl)

Den zweiten Teil einer privaten Krankenzusatzversicherung bilden meist Leistungen um private Ärzte oder Wahlärzte oder private Ambulatorien. Das bedeutet, dass man sich den Arzt frei wählen kann, was oft Vorteile wie verkürzte Wartezeiten oder auch eine intensivere ärztliche Beratung mit sich bringt oder Leistungen erbringt, die nicht von der sozialen Krankenversicherung gedeckt sind wie zB in der Zahn- und Vorsorgemedizin.

Was ist in der privaten Krankenversicherung versichert?

Die Leistungen hängen grundsätzlich vom jeweiligen Anbieter und den Tarifen ab. In der Regel umfassen sie:

  • Krankenhauskosten-Versicherung (Sonderklasse)Freie Arzt- und Krankenhauswahl, Einzel- oder 2-Bett-Zimmer
  • Krankenhaustagegeld
  • Ambulante Heilbehandlungen wie etwa Physiotherapien
  • Heilbehelfe und Arzneimittel (zum Beispiel orthopädische Schuheinlagen, Medikamente, Impfungen oder sonstige präventive Maßnahmen)
  • Ergänzende und zusätzliche Zahnbehandlungen

In welchen Fällen lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Diese Frage lässt sich natürlich nur individuell beantworten. Die wichtigen Fragen, die man sich stellen sollte sind:

  • Habe ich in Zukunft mit vermehrten Krankenhausaufenthalten oder speziellen Zahnbehandlungen zu rechnen? (Bitte beachten Sie, dass die Versicherung das Recht hat eine Zusatzversicherung bei bestimmte Vorerkrankungen abzulehnen).
  • Welche Form der privaten Absicherung benötige ich wirklich? Bei Beantwortung dieser Frage, kann Ihnen auch ein Versicherungsmakler helfen.
  • Lege ich Wert auf die bevorzugte Behandlung und habe ich damit ein besseres Gefühl?

Ebenso interessant ist eine Taggeldversicherung, diese bietet pro Tag im Krankenhaus einen gewissen Kostenersatz. Für Selbstständige ist das eine Möglichkeit, den Verdienstentgang wenigstens teilweise zu decken. Eltern sollten für ihre Kinder zumindest eine Begleitkostenversicherung abschließen. Diese übernimmt die Kosten für eine Begleitperson während eines Krankenhausaufenthaltes Ihres Kindes. Insbesondere die Übernachtungskosten können schnell eine größere Summe ausmachen, die ohne Begleitkostenversicherung selbst zu tragen wäre.

Auf den Punkt gebracht

Die österreichischen Krankenkassen befinden sich derzeit in einem Reformprozess, nämlich einer Zusammenlegung. Dies wirkt sich nicht auf die Leistungen aus. Jeder ist nach seiner Berufsgruppe (Angestellte, Selbständige, Bauern, Beamte) in der jeweiligen Versicherung per Gesetz pflichtversichert. Diese deckt eine Versorgung am Stand der Medizin ab. Für darüberhinausgehende Leistungen gibt es Privatversicherungen.

Die Sozialversicherungsreform

Durch die Kassenreform wurden die bisher bestehenden 21 Sozialversicherungsträger Österreichs auf fünf Sozialversicherungsträger zusammengelegt. Statt unter einem Hauptverband, liegen sie nun unter dem sogenannten Dachverband, mit dem Effekt, dass der Hauptverband seine zentrale Rolle verliert.

Diese Maßnahme ist die größte Sozialversicherungsreform seit Jahrzehnten. Sie wurde am 13. Dezember 2018 vom Nationalrat beschlossen, mit dem Ziel langfristig Verwaltungskosten zu sparen.

Im Rahmen der Umstrukturierung der Sozialversicherungsträger werden die bisherigen neun Gebietskrankenkassen der österreichischen Bundesländer zu einer einzigen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vereinigt. Das heißt, dass alle unselbständig Beschäftigten in der Österreichische Gesundheitskasse zusammengefasst werden und diese somit die bisherigen Gebietskrankenkassen ersetzt.

OEGK Österreichische Gesundheitskasse Logo Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Die ehemals neun Gebietskrankenkassen sind zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengelegt. Auch wer zuvor bei einer Betriebskrankenkasse versichert war (mit Ausnahme der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe), ist jetzt bei der ÖGK versichert.

BGKK + KGKK + NGKK + OGKK + SGKK + STGKK + TGKK + VGKK + WGKK + BKK Kapfenberg + BKK Mondi Business Paper + BKK voestalpine Bahnsysteme + BKK Zeltweg = ÖGK

SVS Gemeinsam gesünder Logo Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

Alle Gewerbetreibenden, Bauern, Freiberufler und Neue Selbständige sind über die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versichert. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) wurden dazu verschmolzen.

SVA + SVB = SVS

bvaeb Versicherungsanstalt Logo Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

Die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) sind in der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zusammengelegt. Auch der überwiegende Teil der Versicherten der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe ist nun in der BVAEB versichert.

BVA + VAEB + (BKK Wiener Verkehrsbetriebe) = BVAEB

Gesetzliche Pflichtversicherung und Möglichkeit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung

Die Pflichtversicherung deckt alle notwendigen Leistungen ab. Dazu zählen beispielsweise der freie Besuch von ÄrztInnen und der Aufenthalt in Ambulanzen, oder die Versorgung in Krankenhäusern bzw. auch Rehabilitationsanstalten.

Pflichtversicherung Leistungen
Pflichtversicherung Leistungen

Neben der Pflichtversicherung gibt es in Österreich die Option, zusätzlich noch eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Was wird durch private Krankenversicherung abgedeckt?

Je nach Vertrag bzw. Höhe der Prämie, bieten private Krankenversicherungen dann darüber hinaus noch andere Vergütungen an, die von Krankenkassentarifen in der Regel nicht abgedeckt werden. Zusatzleistungen beinhalten beispielsweise eine besonders komfortable Unterbringung im Krankenhaus oder auch Kostenerstattung für alternative Heilmethoden.

Was kostet eine private Krankenversicherung?

Anders als die Pflichtversicherung, hängt die private Krankenversicherung, bzw. die Höhe der Prämie, vom Alter und Gesundheitszustand der/des Versicherten ab.

KassenärztInnen haben einen Vertrag mit der Krankenkasse

KassenärztInnen, auch VertragsärztInnen genannt, sind AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen, die einen Vertrag mit einer oder mehreren Krankenkassen haben. Sie rechnen ihre Leistungen direkt über die eCard mit den Sozialversicherungsträgern ab. WählärztInnen und PrivatärztInnen haben hingegen keinen Vertrag mit der Krankenkasse. Wie die Abrechnung mit diesen ÄrztInnen abläuft, erfahren Sie im Kurs „Rechte in der Arzt-Patienten-Beziehung“

Muss ich als PatientIn für die Leistungen der Kassenärztin/des Kassenarztes zahlen?

Die meisten Leistungen sind für PatientInnen ganz oder teilweise kostenlos. Ein Selbstbehalt wird manchmal, je nach Versicherung, nachträglich in Rechnung gestellt.

Welche Leistungen von KassenärztInnen werden nicht von der Kasse übernommen?

Manche Leistungen werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht bezahlt. Dazu zählen:

  • Medikamente, die nicht im Heilmittelverzeichnis des Hauptverbandes oder der Österreichischen Sozialversicherung gelistet sind
  • medizinische Atteste
  • Pflegefreistellungsbestätigungen
  • Impfungen
  • Untersuchungen, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig sind: z.B. Zusatzuntersuchungen zu Vorsorgeuntersuchungen, Führerscheinuntersuchungen

Geprüft Dr.in Maria-Luise Plank: Stand 08.04.2020

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Dieser Kurs ist Teil der Kursreihe "Sozialversicherung & Recht bei chronischer Erkrankung"

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Bildnachweise: elenabsl, SurfsUp Vector, Anatolir, Notionpic, Hvostlik, GoodStudio, Vikivector, Victoria Sergeeva | Bigstock