4. Hilfsmittel für Sehstörungen bei NMOSD

Hilfsmittel bei Sehstörungen

Abhängig von der Ausprägung der Sehstörung, können bei der Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD) verschiedene Hilfsmittel den Alltag erleichtern.

  • Bei elektronischen Geräten, wie Handys, Tablets oder Computern kann die Schrift vergrößert oder eine Sprachsteuerung verwendet werden, um diese Geräte auch weiterhin im Alltag nutzen zu können.
  • Für Computer gibt es Tastaturen mit stärkeren Kontrasten. Schwarze Buchstaben auf gelben Tasten können eventuell besser erkannt werden.
  • Lupen oder spezielle Brillen helfen auch kleine Dinge noch erkennen zu können.
  • Geräte wie Waschmaschinen, Küchenwaagen oder Blutdruckmessgeräte, die mit einer Sprachsteuerung oder Sprechfunktion ausgestattet sind.

Worauf sollte ich beim Kauf von Sehhilfen bei NMOSD achten?

Spezielle Sehhilfen bei NMOSD können nicht mit alltäglichen Brillen verglichen werden. Sie sind stärker auf die Bedürfnisse der Patient:innen angepasst, als Brillen, die man beispielsweise auf Grund einer Kurz- oder Weitsichtigkeit benötigt. Daher müssen Sie von spezialisierten Optiker:innen mit einer vorher ausgestellten Verschreibung hergestellt werden. Fragen Sie Ihre:n Ärzt:in nach Kontakten für spezialisierte Optiker:innen.

Werde ich bei NMOSD dauerhaft eine Brille tragen müssen?

Sehstörungen, die das Sehen in der Nähe oder in der Ferne beeinträchtigen, entstehen unabhängig von der NMOSD. Daher lässt es sich nicht generell sagen, ob bei Sehstörung weiterhin eine Brille getragen werden muss. Dies ist abhängig von der vorherigen Sehkraft des Auges. Eine Brille kann jedoch nötig werden, um beispielsweise Kontraste besser darzustellen. Oftmals lassen sich neurologische Sehstörungen, beispielsweise durch NMOSD bedingt, aber nicht durch eine Brille ausgleichen oder verbessern.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für die Hilfsmittel bei NMOSD?

In Österreich müssen Hilfsmittel, die Patient:innen brauchen, um eine Sehminderung auszugleichen, ärztlich verschrieben und danach bei der Krankenkasse beantragt werden. Im Idealfall stellt die Krankenkasse dann eine Kostenübernahme aus, die beim Kauf von Hilfsmitteln vorgelegt werden kann. Hilfe beim Antrag auf eine solche Kostenübernahme finden Sie in unserer Schulung “Vorgehen bei abgelehnter Kostenübernahme” oder bei Ihrer:Ihrem Ärzt:in.

In Deutschland verläuft die Kostenübernahme wie in Österreich. Mehr Informationen erhalten Sie beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).

In der Schweiz beschränkt sich die Grundversicherung auf maximal 180 Franken pro Jahr. Hier muss auch eine Verordnung eingereicht werden.

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Geprüft Ao. Univ.-Prof.in Priv.-Doz.in Dr.in Barbara Kornek: Oktober 2023 | Quellen und Bildnachweis
Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.