Beim Verkauf von Medikamenten gilt es zu beachten, ob ein Medikament apotheken- oder verschreibungspflichtig ist.
- Apothekenpflichtige Medikamente dürfen ohne ärztliche Verschreibung verkauft werden. Jedoch findet vor dem Verkauf ein Fachgespräch in Ihrer Apotheke statt, wo Sie über die Wirkweise und mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt werden.
- Verschreibungspflichtige Medikamente werden im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verordnet, die oftmals weiterer ärztlicher Kontrolltermine bedarf. Daher sind diese Medikamente nur mit einem Rezept in der Apotheke erhältlich.