Für eine Zulassung der Heilmittelbehörde muss ein neues Medikament drei Kriterien erfüllen:
- Die pharmazeutische Qualität beschreibt die Reinheit des Medikaments und dass auch wirklich die entsprechende Wirkstoffmenge in dem Medikament enthalten ist.
- Auch die Wirksamkeit eines Medikaments muss durch klinische Studien belegt sein, bevor dieses auf den Markt kommt.
- Darüber hinaus spielt die Sicherheit des neuen Medikaments eine entscheidende Rolle. So werden in den klinischen Studien auch Nebenwirkungen ermittelt, damit nur Produkte zugelassen werden mit einem vertretbaren Nutzen/Risiko-Verhältnis.