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Zurück in den Job nach einer Krebserkrankung? Tipps und Wissenswertes

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Sabine L.* hatte Glück: Ihr Brustkrebs wurde frühzeitig erkannt und konnte gut behandelt werden. Ihre Prognose ist gut. Ein halbes Jahr nach der Behandlung geht es ihr wieder besser und sie möchte in ihren Beruf als Einzelhandelskauffrau zurückkehren…

Zurück in den Beruf – bin ich belastbar genug?

Die Krebserkrankung und die Therapien stellen eine Belastung für Körper und Seele dar. Dazu kommen Sorgen um den Beruf, wie auch Sabine sie hatte: „Kann ich überhaupt noch in meinem Job arbeiten?“, fragte sie sich. „Kann ich lange genug stehen, dem Stress standhalten und mit meinen Kolleginnen mithalten?“ Bei diesen Fragen hilft nur Ehrlichkeit mit sich selbst: Sind Sie belastbar genug, um schon wieder voll einzusteigen? Oder wäre zunächst ein langsamer Teilzeiteinstieg sinnvoller? Ist vielleicht sogar eine Umschulung notwendig, weil die frühere Arbeit zu anstrengend wäre? Diese Fragen können Sie nur individuell beantworten, am besten zusammen mit Ihrem/Ihrer behandelnden Arzt/Ärztin und einer Krebsberatungsstelle. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der KrebspatientInnen kehren nach der Behandlung zurück in den Beruf. Häufig geht das aber nur schrittweise.

Langsamer Wiedereinstieg in den Job:

Deutsche Unternehmen sind verpflichtet, Eingliederungsmaßnahmen nach einer Krankheit anzubieten. Weit verbreitet ist das sogenannte Hamburger Modell. Hierbei beginnen Sie mit wenigen Stunden Arbeit am Tag. Ganz nach Ihren Möglichkeiten. Und steigern Ihre Arbeitsleistung langsam. Auf diese Weise können Sie sich wieder an die Belastung gewöhnen und Ihre eigenen Grenzen ausloten. In der Zeit der Wiedereingliederung bekommen Sie normalerweise Kranken- oder Übergangsgeld. Auch in Österreich ist seit Juli 2017 die „Wiedereingliederungsteilzeit“ gesetzlich verankert. Um den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, wird die wöchentliche Arbeitszeit für einige Monate herabgesetzt und dann stufenweise gesteigert. (ArbeitskollegInnen und Vorgesetzte von KrebspatientInnen finden hier einige Möglichkeiten und Anregungen, wie sie Betroffene unterstützen können.)

Kann mein Job gekündigt werden?

Es kommt leider immer wieder vor, dass KrebspatientInnen ihren Job verlieren. Besonders problematisch sind befristete Arbeitsverträge, die dann einfach nicht mehr verlängert werden. Aber auch Kündigungen sind möglich, wenn auch unter erschwerten Bedingungen für den Arbeitgeber. Um eine Kündigung anzufechten, muss der/die Betroffene vor das Arbeitsgericht ziehen. Reagieren Sie deshalb zügig auf eine Kündigung und suchen Sie einen Anwalt/eine Anwältin für Arbeitsrecht auf. Gute Chancen haben Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in Zukunft wahrscheinlich wieder arbeitsfähig sein werden. Einen erhöhten Schutz gegen Kündigung bietet der Status als Schwerbehinderte/r, der bei oder nach einer Krebserkrankung durchaus gerechtfertigt sein kann. Lassen Sie sich beraten, ob ein Antrag in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Ansprechpartner im deutschsprachigen Raum:

Um sich über Ihre berufliche Zukunft beraten zu lassen, können Sie sich unter anderem an folgende Stellen wenden:

In Deutschland:

In Österreich:

In der Schweiz:

Übrigens: Sabine L. ist nach einem Jahr wieder erfolgreich in ihren Beruf eingestiegen. Sie arbeitet heute nicht mehr so viele Stunden wie früher, ist mit ihrer Situation aber sehr zufrieden. „Ich kann gut mithalten und habe viel Spaß an meinem Job“, sagt sie. „Und gleichzeitig habe ich genügend Zeit, mich zu erholen.“ Die schlechten Tage, mit großer Erschöpfung und Müdigkeit, kommen immer noch vor. „Aber die guten Tage werden immer häufiger“, sagt Sabine.

*Name wurde von der Redaktion geändert.

Autorin: Dr. med. Iris Herscovici

Bildnachweis: Felmeeeh | Bigstock