1. Die Intensivstation verstehen

Wer wird auf der Intensivstation betreut?

Die Intensivstation ist ein Ort der Sicherheit gibt, wenn Menschen schwer krank sind und Organe ihre Funktionen vorübergehend nicht selbst erfüllen können. Zwischen medizinischem Fachpersonal und technischen Geräten steht der Mensch im Mittelpunkt der Intensivmedizin.

Eine Betreuung auf der Intensivstation kann aus mehreren Gründen notwendig werden: 

Nach Unfällen

Bei Verkehrsunfällen oder schweren Stürzen können innere Organe und Knochen verletzt werden oder das Gehirn Schaden nehmen. Auf der Intensivstation hat der Körper Zeit zu heilen und das Gehirn Ruhe, um sich zu erholen.

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen

Chronische Erkrankungen oder plötzliche Notfälle, wie ein Schlaganfall oder Herzinfarkt, können den Körper schwächen und die Funktionen einzelner Organe schwerst beeinträchtigen. Man spricht dann von einem Multiorganversagen. Im Rahmen intensivmedizinischer Versorgung kann die Funktion von Organen ganz oder teilweise übernommen werden, um diesen Zeit zur Erholung zu geben, bis sie wieder selbst ihre Funktion übernehmen können.

Nach großen Operationen

Die heutigen medizinischen Möglichkeiten erlauben große heilsame Eingriffe in den menschlichen Körper. Diese Eingriffe können den Körper vorübergehend schwächen. Vorerkrankte Menschen mit Herzproblemen, Atemschwierigkeiten, eingeschränkter Nierenfunktion, beginnender Demenz etc. benötigen deshalb nach großen Operationen intensive Überwachung und Betreuung, die auf der Intensivstation geleistet wird. 

Entlassung von der Intensivstation

PatientInnen können von der Intensivstation entlassen werden, sobald sie nicht mehr auf engmaschige Betreuung durch das Intensivteam angewiesen sind. Sie sollten wach und ansprechbar sein, sich selbst bewegen und grundlegend versorgen können. Auch die Organe sollten weitestgehend selbstständig arbeiten. 

Von der Intensivstation ist eine Verlegung auf verschiedene andere Versorgungseinheiten möglich.

  • Auf einer Intermediate Care Unit (IMC) /Überwachungsstation können Organfunktionen weiterhin überwacht werden. Die Betreuung ist allerdings nicht ganz so engmaschig, wie auf der Intensivstation. 
  • Auf einer Normalstation werden PatientInnen weiterhin von Pflegepersonal und ÄrztInnen versorgt. In der Regel erfolgt keine durchgehende Unterstützung oder Kontrolle der Organfunktionen, beispielsweise durch ein Beatmungsgerät oder ein Dauer-EKG. 

Das Intensivteam - wer arbeitet auf der Intensivstation?

Das Team der Intensivstation besteht aus ExpertInnen verschiedener Berufsgruppen, die auf die Versorgung schwer kranker PatientInnen spezialisiert sind.

  • ÄrztInnen sind die TeamleiterInnen auf der Intensivstation. Viele ihrer Aufgaben auf der Intensivstation ähneln denen auf einer Normalstation. Sie untersuchen die PatientInnen gründlich und treffen dann Entscheidungen über die weitere medizinische Versorgung, indem sie Therapien planen, notwendige Untersuchungen anordnen, entscheiden welche Geräte zum Einsatz kommen und die passende Ernährung vorschreiben. Darüber hinaus klären sie aber auch das Gesamttherapieziel. 
  • Das Pflegepersonal versorgt die PatientInnen rund um die Uhr. Es ist erste Ansprechstelle bei Problemen und immer vor Ort. 
  • Das therapeutische Team kommt regelmäßig auf die Intensivstation und trainiert unterschiedliche Fähigkeiten mit den PatientInnen, um sie auf ihrem Weg zurück in ein selbständiges Leben zu unterstützen
    • PhysiotherapeutInnen unterstützen PatientInnen bei der Bewegung. Verschiedene Übungen fördern die Durchblutung, verhindern das Versteifen von Gelenken und stärken die Muskeln. 
    • ErgotherapeutInnen unterstützen PatientInnen beim Wiedererlernen von Alltagsfähigkeiten, wie Waschen, Handhabung von Besteck und Körperpflege.
    • LogopädInnen behandeln Schluckstörungen und trainieren, falls nötig, das Sprechen mit wachen PatientInnen.
    • Psychologische Betreuung steht auf der Intensivstation sowohl für PatientInnen als auch für Angehörige zur Verfügung und unterstützt beim Umgang mit dieser ungewohnten Situation.

Ziele und Grenzen der Intensivmedizin

Nicht selten müssen auf der Intensivstation Therapieziele angepasst werden, ohne dass die/der PatientIn ihren/seinen Willen dazu äußern kann. Um für solche Situationen vorzusorgen, gibt es in Österreich seit 2018 das Erwachsenenschutzgesetz. Es regelt, wer gemeinsam mit dem Ärzteteam Entscheidungen für volljährige PatientInnen treffen kann, wenn diese selbst dazu nicht in der Lage sind. Dabei entscheiden die ÄrztInnen, inwieweit ein/e PatientIn entscheidungsfähig ist.

Die Vorsorgevollmacht und andere Formen der Erwachsenenvertretung

Wenn ein/e PatientIn nicht mehr (voll) entscheidungsfähig ist, muss jemand anders im Sinne der Patientin/des Patienten entscheiden. Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie schon jetzt für den Fall vorsorgen, dass Sie einmal nicht mehr entscheidungsfähig sind. Darin legen Sie eine Person fest, die im Notfall im Vorhinein festgelegte Entscheidungen treffen darf, z.B. in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich bei einer/einem NotarIn, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Wirksam wird sie in der Regel erst, wenn eine Ärztin/ein Arzt bestätigt, dass man nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Wenn nicht mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt wurde, entscheidet eine gewählte, gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung:

Wenn die/der PatientIn eingeschränkt entscheidungsfähig ist

Wenn die/der PatientIn nicht mehr voll entscheidungsfähig ist und daher keine Vorsorgevollmacht mehr einrichten kann, aber die Bedeutung und Folgen einer Bevollmächtigung noch in Grundzügen verstehen kann, kann sie oder er eine gewählte Erwachsenenvertretung auswählen. In Frage kommen dabei Personen, zu denen ein Vertrauensverhältnis besteht, also neben Angehörigen auch LebenspartnerInnen, FreundInnen oder NachbarInnen.

Wenn die/der PatientIn nicht mehr entscheidungsfähig ist

Wenn die/der PatientIn nicht mehr selbst eine/n VertreterIn wählen kann, muss eine gesetzliche Erwachsenenvertretung errichtet werden. Dabei muss entschieden werden, welche Person aus dem Kreis der nächsten Angehörigen bei schwieriger medizinischer Entscheidungsfindung den mutmaßlichen Willen der Patientin/des Patienten in die Diskussion mit dem behandelnden Ärzteteam einbringen soll. Diese Person muss sich dann als gesetzliche Vertretung beim zuständigen Erwachsenenschutzverein registrieren lassen.

Wenn keine andere Form der Erwachsenenvertretung in Frage kommt

Wenn die zuvor genannten Formen der Erwachsenenvertretung nicht möglich sind, weil zum Beispiel keine nahen Angehörigen für eine gesetzlich Erwachsenenvertretung zur Verfügung stehen oder diese sich nicht einigen können, wird durch ein Gericht eine gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt. Früher wurde in diesem Fall von einer/einem SachverwalterIn gesprochen.

Kennen Sie den Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine für Sie vertrauenswürdige Person, die Ihren mutmaßlichen Willen bei schwieriger medizinischer Entscheidungsfindung einbringt, für den Fall, dass Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können. In einer Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen und Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen fest. Vor allem, welche Behandlungen sie zur Gänze oder teilweise ablehnen wollen.

Auf Empfehlung der ARGE Ethik der ÖGARI (Österreichische Gesellschaft für Anästhesie, Reanimation und Intensivmedizin) sollten Sie eine nicht-verbindliche Patientenverfügung in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht errichten. Ihr in der Patientenverfügung festgelegter Wille ist auch für Ihre/n VorsorgebevollmächtigteN bindend.

Downloads

  • Glossar Intensivstation Auf der Intensivstation werden häufig kompliziert klingende Fachbegriffe und Abkürzungen verwendet. In diesem Glossar werden die wichtigsten Begriffe einfach erklärt.

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Geprüft Ao. Univ.-Prof.in Dr.in med. Barbara Friesenecker & DGKP Michael Urschitz: Stand Februar 2021 | Quellen und Bildnachweis

Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.