Die Entscheidung zum Prostatakrebs-Gentest
Die Entscheidung für oder gegen einen Gentest sollte gut überlegt sein. Welche Vor- und Nachteile sind mit dem Wissen verbunden und was kann helfen, die Entscheidung zu treffen?
Vor- und Nachteile eines Gentests abwägen
Vor allem wenn Sie überlegen einen Gentest machen zu lassen, um Ihr Erkrankungsrisiko besser einzuschätzen, sollten Sie Vor- und Nachteile gut abwägen.
Ein Nachteil kann sein, dass das Wissen um ein erhöhtes Risiko eine psychische Belastung sein kann. Vor dem Test sollten Sie sich überlegen, wie Sie damit umgehen möchten und ob Sie sich diesbezüglich Hilfe holen wollen.
Ein Vorteil ist, dass man einem Risiko, das man kennt, aktiv begegnen kann. Das heißt vor allem, dass man die Vorsorge anpassen kann. Dadurch kann ein eventuell entstehender Krebs früher entdeckt werden, was wiederum die Heilungschancen verbessern kann.
Gemeinsam beraten
Die Entscheidung treffen Sie am Ende selbst. Auf dem Weg zur Entscheidung kann es hilfreich sein mit ausgewählten Vertrauten darüber zu reden, die Familie miteinzubeziehen oder sich professionelle Unterstützung zu suchen.
Sich mit der Familie zu beraten, ist vor einem Gentest aus mehreren Gründen sinnvoll:
- In Ihrer Familie haben Sie GesprächspartnerInnen, zu denen eine Vertrauensbeziehung besteht.
- Ihre Familie wird Sie im Falle einer Erkrankung begleiten.
- Auf alle mit Ihnen blutsverwandten Familienmitglieder kann Ihr Gentest Auswirkungen haben, weil diese die Risiko-Gene auch tragen könnten.
- Je nachdem wie Ihr Test ausfällt, werden sich Ihre Familienmitglieder selbst mit der Frage beschäftigen, ob sie einen Gentest durchführen wollen.
Es kann für Sie sinnvoll sein sich mit Ihrer Familie zu beraten und vielleicht auch gemeinsam zu entscheiden. Eventuell ist es für Sie aber das Richtige, Ihrer Familie nicht von dem Test zu erzählen. Die Entscheidung bleibt Ihnen überlassen.
Finanzielle Fragen bei einem Prostatakrebs-Gentest
Finanzielle Aspekte könnten bei der Entscheidung eine Rolle spielen. In der Regel hat ein Gentest bei Prostatakrebs für Sie aber keinerlei finanzielle Auswirkungen.
Kostenübernahme von Gentest und genetischer Beratung
Wenn ein Gentest medizinisch sinnvoll ist, wird er in Österreich von allen Gesundheitskassen gezahlt. Im Falle eines Tumortests heißt das, dass das Testergebnis Auswirkungen auf die Therapie haben könnte. Im Falle eines Risiko-Tests ist die Voraussetzung, dass eine familiäre Belastung für Prostatakrebs vorliegt.
Die Kostenübernahme schließt die Kosten für eine genetischen Beratung ein. Spätestens bei dieser würden Sie erfahren, wenn Sie einen bestimmten Test selbst zahlen müssten, weil beispielsweise die familiäre Belastung eher gering ist.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall die Kosten erstattet werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gesundheitskasse und Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt auf.
Was heißt “familiäre Belastung” für Krebs?
Eine hohe familiäre Belastung für Krebs heißt, dass in Ihrer Familie viele Personen Krebs hatten, diese bei Erkrankung jung waren oder nahe Verwandte wie Eltern oder Geschwister erkrankt sind.
Eine niedrige familiäre Belastung für Krebs liegt zum Beispiel vor, wenn nur Ihr Großonkel mit 80 Jahren an Krebs erkrankt ist.
Wenn überhaupt niemand in der Familie Krebs hatte, liegt keine familiäre Belastung für Krebs vor.
Auch bei vielen anderen Erkrankungen kann eine familiäre Belastung vorliegen z.B. Bluthochdruck, Diabetes, Schlaganfall …
Gentests aus dem Internet
Von im Internet angebotenen Gentests ohne Beratung und ärztliche Begleitung wird abgeraten. Diese Tests sind oft unseriös, wenig verlässlich und dadurch unter Umständen sogar gefährlich.
Seriöse Gentests, wie sie z.B. an einem Prostata-Zentrum angeboten werden, sind hingegen leicht zugänglich, verursachen Ihnen in der Regel keinerlei Kosten und vor allen Dingen werden Sie gut beraten und begleitet. Wenn Sie nicht möchten, dass jemand von Ihrem Test-Wunsch erfährt, brauchen Sie sich nicht zu sorgen, weil dort alle Beteiligten der Schweigepflicht unterliegen.
Versicherungen
Die Weitergabe genetischer Daten ist nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis zu einem bestimmten Zweck erlaubt. Das in Österreich geltende Gentechnikgesetz verbietet Versicherungen auf Gentest-Ergebnisse zuzugreifen. Das Gentest-Ergebnis kann keine Auswirkung auf Ihren Versicherungs-Status haben.
Ablauf des Prostatakrebs-Gentests
Nach der genetischen Beratung kommt es, wenn Sie sich dafür entscheiden, zum Gentest. Doch wie läuft dieser ab? Welche Proben sind dafür notwendig und was ist dabei zu beachten?
Proben-Entnahme
Als erster Schritt wird das Material für den Gentest entnommen. Dies wird z.B. in einem Prostatakrebs-Zentrum gemacht.
- Bei einer Keimbahn-Testung wird eine normale Blutabnahme durchgeführt, wie Sie sie von anderen Blut-Untersuchungen kennen. Es werden dann die Zellen, die sich in dieser Blutprobe befinden, untersucht.
- Für eine Tumor-Testung kann jedes Tumorgewebe verwendet werden. Das kann sowohl Gewebe aus dem Ursprungstumor sein als auch aus Metastasen (Streuungen des Tumors). Oft kann eine Probe weiterverwendet werden, die bei einer früheren Untersuchung gewonnen wurde. Es kann aber auch sein, dass für den Gentest eine neue Tumorgewebe-Probe entnommen werden muss.
Für die Proben-Entnahme müssen Sie nicht nüchtern sein. Dies gilt sowohl für die Blutabnahme, als auch in der Regel für die Tumor-Untersuchung. Fragen Sie Ihre ÄrztInnen, ob Sie etwas vor der Entnahme beachten sollen.
Von der Probe zum Ergebnis
- Nach der Proben-Entnahme wird aus den darin enthaltenen Zellen das Erbgut isoliert.
- Dieses wird dann in einem spezialisierten Labor analysiert und mit Referenz-Genen verglichen. Mehr über die Analyse erfahren Sie in der Schulung „Prostatakrebs-Gentest – Was tun mit dem Ergebnis?“.
- Bei dem Vergleich wird festgestellt, ob Veränderungen vorliegen und wenn ja, welche.
- Die Analyse dauert etwa zwei bis drei Wochen.
- Nach der Analyse wird Ihnen das Ergebnis in einem ärztlichen Gespräch mitgeteilt. Bei Bedarf werden Sie weiter beraten und es wird Ihnen psychologische Begleitung angeboten.
Geprüft Univ.-Prof. Dr. Gero Kramer: Stand Juli 2021 | AT-4995 | Quellen und Bildnachweis