4. Unterstützung im Alltag bei metastasiertem Brustkrebs

Wie kann mich der Sozialdienst im Krankenhaus unterstützen?

Der Sozialdienst im Krankenhaus bietet zahlreiche Möglichkeiten, Sie zu unterstützen. Angepasst an Ihre Lebenslage (Schwere der Erkrankung, persönliche Einschränkungen, familiäre Situation etc.) kann der Sozialdienst von allen Patientinnen in Anspruch genommen werden. Das Hilfsangebot der Sozialarbeiter:innen richtet sich sowohl an erkrankte Personen als auch an deren soziales Umfeld.

Welche Möglichkeiten zur Unterstützung zuhause gibt es?

Die Unterstützungsangebote für zuhause sind vielseitig und variieren je nach Schweregrad der Erkrankung. Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus können Sie sich mit Fachleuten beraten, was für Sie hilfreich und notwendig ist.

So gibt es mitunter folgende Hilfestellungen für Menschen mit metastasiertem Brustkrebs:

  • Pflegerische Hilfe (Körperpflege, Wundversorgung, Medikamenteneinnahme etc.)
  • Organisation medizinischer Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Badewannenhilfe, Pflegebett etc.)
  • Haushaltshilfe

Weiterführende Informationen zu Hilfsangeboten für die Bewältigung des familiären Alltags finden Sie in der Lektion „Unterstützung für die Familie bei metastasiertem Brustkrebs„.

Unterstützung für Angehörige

Für Angehörige von Menschen mit metastasiertem Brustkrebs gibt es Unterstützungen vom Staat, die in Anspruch genommen werden können. Diese sind im deutschsprachigen Raum unterschiedlich.

Pflegefreistellung:

Wenn Sie als nahe:r Angehörige:r einer kranken Person deren Pflege übernehmen, können Sie sich von Ihrer Berufsarbeit freistellen lassen. Der Zeitraum variiert im deutschsprachigen Raum zwischen der individuellen Arbeitszeit innerhalb einer Woche und zehn Tagen.

Pflegekarenz/Pflegezeit:

Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit kann in Österreich für die Pflege naher Angehöriger für die Dauer von bis zu drei Monaten in Anspruch genommen werden. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Höhe des Arbeitslosengeldes.

In Deutschland besteht unter bestimmten Bedingungen das Recht auf Pflegezeit für bis zu sechs Monate. Die Pflegenden können von der Erwerbsarbeit freigestellt werden. Die Kosten für die Sozialversicherung werden übernommen.

Familienhospizkarenz/Familienpflegezeit:

Im Zuge der Begleitung schwer kranker Patientinnen während der letzten Lebensphase können sich Angehörige in Österreich und Deutschland von der Berufsarbeit für mehrere Monate freistellen lassen.

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AT-UNB-0845 | Geprüft Mag.a Elisabeth Andritsch und Barbara Pichler: Stand März 2024 | Quellen und Bildnachweis
Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.