Die Diagnose Krebs hinterlässt viele Fragezeichen. Dr. Gerald Bachinger und Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger erläutern welche rechtlichen, medizinischen und psychologischen Aspekte zu Therapiebeginn, im Verlauf der Krebsbehandlung und nach dem Ende der Behandlung berücksichtigt werden sollten. So kann sichergestellt werden, dass jede Patientin und jeder Patient die für sie oder ihn bestmögliche Therapie erhält.
Nach Ihrer Diagnose Krebs
Über welche Rechte und Ansprüche sollte ich mich nach der Diagnose Krebs rechtzeitig informieren?
Dr. Gerald Bachinger:
Wenn Sie Interesse an Ihrer grundsätzlichen Rechtsposition als Patientin oder als Patient haben, dann ist es sehr wichtig, dass man sich das Rüstzeug über die Patientenrechte beschafft. Und das ist die Patientencharta. In der Patientencharta sind die wichtigsten Patientenrechte für Sie sehr verständlich zusammengefasst.
Ich möchte drei von diesen Patientenrechten besonders hervorheben:
Das Selbstbestimmungsrecht: Das sagt nämlich nichts anderes, als dass es um Ihren eigenen Körper geht und um Ihren eigenen Behandlungsprozess geht. Und da sind Sie der Experte dafür, was letztendlich im Behandlungsprozess passiert. Damit Sie aber auch diese vernünftige Entscheidung auch wirklich gut treffen können, gibt es eine ganze Reihe von Informationsrechten, die sich um dieses Selbstbestimmungsrecht herumranken.
Ein ganz zentrales Informationsrecht ist das Recht auf Aufklärung, wo der Fachmann über die medizinische Betreuung, über die medizinische Behandlung, über Ihr Mitwirken in dieser Behandlung mit Ihnen gemeinsam auch einen Behandlungsplan erstellen sollte.
Der dritte Bereich, der ganz zentral ist für Ihre Behandlung, sind Patientenrechte, die den Stand und die Qualität der Behandlung betreffen. Letztendlich sollen Sie die bestmögliche Behandlung als Ziel bekommen.
Wobei mir noch sehr wichtig ist zu betonen, dass Sie als betroffener Patient eine ganz wesentliche Rolle in diesem Behandlungsprozess spielen. Es ist natürlich unterschiedlich, welche verschiedenen Ressourcen, welche Krankheitsbilder man hat, was man vor sich hat noch. Aber jeder Mensch hat Ressourcen, die man aktivieren kann. Und wir wissen aus vielen Studien, national und international, dass das Wahrnehmen und das Einsetzen Ihrer Ressourcen sehr wichtig ist für den Behandlungserfolg.
Das heißt: Wenn Sie Ihre Ressourcen, die wie gesagt verschieden heute noch vorhanden sein können, wenn Sie diese aktiv einbringen im Behandlungsprozess, dann ist auch zu erwarten, dass der Behandlungserfolg ein viel besserer wird, als wenn man sich sozusagen nur passiv als Patient zurücklehnt.
Welche Vorbereitungen kann ich nach der Diagnose Krebs treffen?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Die Diagnose einer schweren, potenziell lebensbedrohlichen Erkrankung wird in der Regel zu einer Belastungsreaktion. Wir schalten als Menschen in solchen Notsituationen in ein Krisenmode um.
Wir lernen üblicherweise, Kompromisse zu machen, auf andere Rücksicht zu nehmen, unsere eigenen Bedürfnisse hinten anzustellen.
Die erste Regel, wenn Sie mit einer Diagnose einer Tumorerkrankung konfrontiert sind: Machen Sie keine Kompromisse.
Das zweite ist: Holen Sie sich Unterstützung. Greifen Sie auf die Ressourcen Familie, Freunde zurück. Scheuen Sie sich nicht davor, Menschen um Gefallen zu bitten. Jetzt geht es um Sie. Sie brauchen Unterstützung. Was wir häufig tun, ist, dass wir mehr vom Gleichen machen, dass wir unsere Lebensabläufe nicht ändern und dann oft in einen Strudel hineinkommen, zu Überlastungsreaktionen. Keine Kompromisse. Jetzt geht es um Sie. Und schauen Sie, dass Sie die Ressourcen, die Sie haben, organisieren und aktivieren.
Unklarheiten beseitigen.
Welche Unterlagen sind für meine Therapie wichtig und sollte ich beim Arztgespräch dabei haben?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Es ist sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Unterlagen sammeln. Es kommt oft vor, dass die Patientinnen, Frauen, Männer zu mir kommen, und sagen: „Sie haben ja eh alle Unterlagen bei sich im Computer…“ Einen Teil habe ich tatsächlich im Computer, und dann suche ich, dann brauche ich fünf Minuten, dann muss ich ins nächste Archiv schauen, und dann vergeht die Zeit, die wir gemeinsam arbeiten könnten, damit, dass ich Befunde, die Sie vielleicht sogar schon haben, ausheben muss.
Es ist hilfreich, wenn Sie sich wirklich einen Aktenordner nehmen und dort auch die Krankheit konzentrieren. Und dieser Aktenordner hat einen Platz. Dort kommt er hinein, und dort kommt er hinaus. Beschäftigen Sie sich nicht den ganzen Tag mit der Erkrankung. Geben Sie ihr nicht mehr Raum als notwendig. Definieren Sie die Zeiträume. Alles, was belastend ist, gehört definiert: „Ich beginne jeden Tag, von neun bis zehn setze ich mich damit auseinander. Aber zu Mittag nicht. Da esse ich, und da genieße ich mein Essen.“
Nehmen Sie einen Aktenordner, dort geben Sie hinein
- den Arztbrief,
- die Gewebsuntersuchungs-Ergebnisse,
- Laboruntersuchung
Geben Sie lieber ein bisschen mehr in einen separaten Ordner noch hinein, wenn der Arzt irgendwelche speziellen Ergebnisse möchte. Aber diese wichtigen Teile sollten Sie sich haben. Es erleichtert die Arbeit ungemein.
Inwiefern kann mir eine psychoonkologische Betreuung nach der Diagnose Krebs helfen und wie erhalte ich sie?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Die Psychoonkologie ist heute ein wesentlicher Bestandteil eines onkologischen Gesamtkonzeptes. Sowohl die Diagnostik, die Pathologie, die Onkologie, die Psychotherapie, Traumatherapie bis hin zur Rehabilitation hat man heute zusammengefasst in ein onkologisches Gesamtkonzept.
Eine wesentliche Aufgabe der Psychoonkologie ist, Sie zu unterstützen, Ihre Ressourcen zu fördern. Es geht nicht darum, die Persönlichkeit zu ändern, sondern es geht darum,
- Sie wie ein Coach in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen,
- einige der Herausforderungen, vor denen Sie stehen, begreifbarer zu machen,
- die Reaktionen, die Gefühle, die Sie spüren, verstehbarer und begreifbarer zu machen.
In Krisensituationen, wenn Sie dann auch zusätzlich noch zum Beispiel Cortison bekommen, verstärkt das die Gefühlschwankungen, dieses Auf und Ab der Gefühle: „Ich werde es schaffen“ und „Ich bin ganz zu Tode betrübt“ und „Gar nichts geht gut“. Dieses Gefühlschwankungen spiegeln die Spannung, unter der Sie stehen, wider. Nichts daran ist falsch oder pathologisch. Wir neigen dazu, dann Gefühlen und Reaktionen Namen zu geben, wie „Depression“, „traumatische Belastungsreaktion“. Gehen Sie davon aus, dass Sie seelisch gesund sind. Das ist das, was ich erlebe. Eigentlich wird irrsinnig viel an Gesundheit, an Kraft, an Energie in dieser Krisensituation mobilisiert und die Psychoonkologie hat die Aufgabe, das auch spürbar zu machen – wie viel an Gesundheit da ist, wie viel Ressourcen Sie haben. Ziel eigentlich des Konzeptes in der Psychoonkologie ist heute: „Ein Teil meines Körpers. Viele Teile sind gesund. Und ich versuche, die gesunden Anteile zu unterstützen, damit sie den schwachen Anteilen aufhelfen können.“
Auf welche Kriterien sollte ich bei der Auswahl einer Ärztin/eines Arztes bzw. einer Klinik achten?
Verlassen Sie sich bei der Auswahl Ihres behandelnden Arztes, Ihrer behandelnden Ärztin nicht nur auf Ihr Bauchgefühl. Ihr Bauchgefühl hilft ihnen, mit akuten Problemen zurechtzukommen. Das ist dafür entwickelt, um uns gegen Säbelzahntiger zur Wehr zu setzen. Aber bei der Herausforderung einer chronischen Erkrankung, bei der Herausforderung, komplexe Informationen zu verarbeiten, verlassen Sie sich auf Ihr Denken.
Sie können anhand der Webseiten der behandelnden Ärzte, anhand der Webseite des Spitals sehr viel über die Kompetenz und das Knowhow dieser Menschen herausfinden.
Die meisten Zusatzfachärzte für Hämato-Onkologie befinden sich in der Lebensmitte. Das heißt: Sie können anhand des Lebenslaufes sehr viele Informationen bekommen: Wie kompetent ist dieser Mensch? Wie passt er von seinem Knowhow zu meiner Krankheit?
Und diese beiden Funktionen zusammen, das Bauchgefühl und unser Verstand, werden Ihnen dabei sicher gut zur Hilfe kommen.
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger
Was ist ein Onkologiezentrum und wie finde ich zertifizierte Einrichtungen?
Bei der Auswahl Ihrer Behandlungsteams, Behandlungszentrum werden Sie mit dem Begriff von Onkologiezentrum, Comprehensive Cancer Center, Brustgesundheitszentrum konfrontiert werden. Das sind wichtige Qualitätskriterien. Das bedeutet: Dort finden sich eine Vielzahl von Menschen, Frauen und Männer, die hochkompetent jahrelange Ausbildungen haben und sich genau mit der Erkrankung beschäftigen und dafür Wissen gesammelt haben, von der Sie betroffen sind.
Wir haben in Österreich ein Privileg: Wir leben in einem Land, in dem wir das Geld nicht für Flugzeugträger ausgeben, sondern für große Spitäler. Und wir haben ein gutes Gesundheitssystem, auch wenn das abgedroschen klingt, es ist eines der besten der Welt. Das heißt, wir haben das Glück, dass Sie praktisch in jedem Grätzl, in jedem Bundesland mehrere dieser spezialisierten Zentren finden. Informieren Sie sich.
- Ihr Hausarzt, Ihr praktischer Arzt, kann Sie weiter informieren.
- Untersuchen Sie die Webpages. Schauen Sie sich an, was es dort an Kompetenzen gibt.
- Und gehen Sie hin.
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger
Kann ich bei Krebs auch von einer Ärztin/einem Arzt meiner Wahl außerhalb des Krankenhauses behandelt werden?
Wir sind freie Menschen in einem freien Land und haben eine freie Arztwahl. Das heißt: Sie können sich Ihre behandelnde Ärztin, Ihren behandelnden Arzt selber aussuchen. Sie haben dazu drei Möglichkeiten:
- Das erste sind Kassenärzte,
- das zweite Wahlärzte,
- und das dritte sind Privatärzte.
Und das müssen Sie nur berücksichtigen, dass dann unterschiedliche Kosten für Sie anfallen. Die Kompetenz ist in allen drei Gebieten gegeben und sehr hoch.
In den onkologischen Kompetenzzentren geht alles über unsere elektronische Krankenakte e-card und über die Krankenkasse. Das ist ein wunderbares System, wo Sie hochkompetent betreut werden.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Sie mit Ihrem Behandlungsteam einen Behandlungsvertrag abschließen. Das heißt: Jene ÄrztInnen, die mit Ihnen eine Chemotherapie, eine Immuntherapie, eine Targeted Therapy durchführen, sind auch rechtlich verantwortlich Ihnen gegenüber. Das heißt: Der Behandlungsvertrag bestimmt auch den Rahmen, in dem Sie sich bewegen. Wir können nicht gleichzeitig, oder es ist oft nicht hilfreich, drei verschiedene Behandlungen gleichzeitig durchzuführen.
Schauen Sie, dass Sie irgendwo landen, ankommen, ein Team finden, dem Sie vertrauen, wo Sie gut miteinander können.
Dr. Gerald Bachinger
Kann ich mir bei Krebs meine behandelnde Ärztin/meinen behandelnden Arzt aussuchen?
Dieses Recht auf Auswahl gibt es, wobei im niedergelassenen Bereich gewisse Einschränkungen vorhanden sind. Es ist unterschiedlich, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. Bei manchen Krankenkassen ist es so, dass ich innerhalb eines Quartals, wenn ich einmal bei einem bestimmten Arzt eine Behandlung begonnen habe, nur unter bestimmten Voraussetzungen, also zum Beispiel wenn Sie das Vertrauensverhältnis aus bestimmten Gründen zu diesem Arzt verloren haben, dann kann auch ein Arztwechsel stattfinden. Das muss man aber vorher mit der Krankenkasse auch abstimmen.
Im Krankenhausbereich kann es etwas schwieriger sein. Obwohl es dort durchaus aufgrund der Vielzahl an Ärzten eine größere Auswahl an Ärzten gibt, bin ich doch an gewisse organisationsrechtliche Vorschriften und Regelungen als Patient gebunden. Das heißt, ich kann schon auch Vorschläge machen, dass man zu einem bestimmten Arzt ein sehr großes Vertrauensverhältnis hat. Und wenn das im Rahmen der Organisation des Dienstplanes möglich ist, dann wird das Krankenhaus auch entsprechend darauf Rücksicht nehmen.
Aber ich habe da jetzt nicht einen Rechtsanspruch darauf. Aber es ist durchaus sinnvoll, dass Sie das artikulieren, dass Sie das zum Thema machen. Und dort wird man sich dann bemühen im Krankenhaus, dass man diesen Wunsch auch erfüllen kann.
Dr. Gerald Bachinger
Was passiert, wenn die erforderliche Krebstherapie nicht in einem wohnnahen Krankenhaus möglich ist?
Es kann durchaus immer vorkommen, dass eine Therapie zum Beispiel für Sie in einem Grundversorgungskrankenhaus begonnen wird und dass man im Verlauf der Behandlung feststellt, ohne irgendeinen Vorwurf jetzt aus meiner Sicht, aber dass man feststellt, dass die Behandlungsmöglichkeiten, die Grundversorgungskrankenhaus vorhanden sind, nicht mehr ausreichen, um eine fachgerechte weitere Behandlung durchzuführen.
Da gibt es auch in der Patientencharta eine ganz klare Bestimmung dafür, nämlich die lautet, dass dann das Grundversorgungskrankenhaus, also diese erste Stelle der Behandlung, verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass die Patienten und der Patient dann auch in eine weiterführende, zum Beispiel spezielle Einrichtung, in ein Kompetenzzentrum verlegt wird, damit auf einer entsprechenden fachlichen Ebene für Sie dann diese Behandlung auch bestmöglich fortgesetzt werden kann.
An welche Ärztin/welchen Arzt wende ich mich nach der Verdachtsdiagnose Krebs und was sollte ich vorher beachten?
Nach der Verdachtsdiagnose werden Sie meistens an einen Spezialisten, an eine Spezialistin, überwiesen. Das sind meistens Fachärzte für Hämatologie, Onkologie, Chirurgie. Dort ist es hilfreich, dass Sie bereits vorbereitet hinkommen: Welche Maßnahmen kommen auf mich zu? Was muss ich selber tun? Schauen Sie, wenn Sie einen Verdacht haben, dass Sie frühzeitig Ihren Partner, Ihre Partnerin einbinden.
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger
Was kann meine Ärztin/mein Arzt nach der Diagnose Krebs über meine Lebenserwartung sagen?
Wir alle kennen aus Filmen diese schlechten Szenen, wo der Arzt sagt: „Sie haben noch drei Jahre.“ Das wissen wir alles nicht.
Was wir wissen, sind Statistiken, Mittelwerte und Erfahrungswerte. Der Nachteil von diesen statistischen Mittelwerten ist, dass sie für den Einzelfall nicht zutreffen, sondern nur ein Mittelwert von 100, 200 oder 1.000 Patienten sind. Das heißt, es gibt Spannen. Und letztlich sind wir einem gewissen Maß an Ungewissheit ausgeliefert.
Welche Fragen sinnvoller sind, sind Zeiträume, Dinge, die ich erwarten kann. Aber auch das wird heute durch den Fortschritt der Medizin zum Teil eingeholt. Gerade bei chronischen Erkrankungen ist es so, dass der Behandlungsfortschritt enorm ist.
Und wenn wir heute Tumorerkrankungen nicht heilen können, dann bedeutet das nicht unbedingt einen Anfang vom Ende. Sondern wir können diese Erkrankung zu chronischen Erkrankungen machen, die über Jahre sehr gut behandelt werden können und auch mit guter Lebensqualität behandelt werden können.
Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, dass Sie für sich klären, wie viel Sie wann wissen wollen. Manchmal ist alles auf einmal zu viel in der Regel. Bei der Diagnosephase oder in der Therapiephase, da konzentriere ich mich auf das Überleben, auf das Durchkommen durch die Therapie, auf das Ertragen und Bewältigen der Nebenwirkungen. Die Krankheit und das, was sie für mich bedeutet, wieder in einen Kontext rücken, sodass sie für mich begreifbar und verstehbar wird. Da ist vielleicht die Frage „Wie viel Zeit ich habe“, noch zu früh. Insofern werde ich als Arzt da auch keine gute Auskunft geben können, weil das Ansprechen auf die Therapie oft ein ganz wichtiger Faktor ist.
Hier kann es hilfreich sein, dass Sie zu Hause mit Ihrer Familie, mit Ihren nächsten Freunden, Angehörigen sich zusammensetzen und klären: „Was muss ich jetzt wissen? Was ist mir jetzt wichtig? Und welche Fragen möchte ich dem Arzt stellen?“ Bereiten Sie sich eine Liste vor mit den drei, vier wichtigsten Themen. Und wenn Sie sehen, dass die Ärztin, der Arzt, der Ihnen gegenübersitzt, unter Zeitdruck ist, sagen Sie: „Okay, ich sehe, Sie sind unter Druck.“ Aber das sind meine zwei wichtigen Fragen. Bitte beantworten Sie mir die.
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger
Wie schnell sollte ich mich nach der Diagnose Krebs für eine bestimmte Therapie entscheiden?
Wie schnell Sie sich für eine Therapie nach der Diagnose einer Erkrankung entscheiden müssen, hängt davon ab, was für eine Diagnose es ist, was ist für eine Erkrankung. Es gibt Tumorerkrankung, die sehr langsam verlaufen, wo Sie Zeit haben. Es gibt auch solche, wo Entscheidungen rasch getroffen werden müssen. Darüber wird Sie Ihr Arzt, Ihre Ärztin informieren.
Das Zweite, was zu beachten ist: Wenn Sie eine Entscheidung nicht treffen, wird es für Sie anstrengend. Wir haben beschränkte Ressourcen. Das heißt: Versuchen Sie nicht, Entscheidungen aufzuschieben. Nehmen Sie sich ein definiertes Zeitfenster. Alle Dinge, die für uns anstrengend sind, und Entscheidungen zu treffen, ist anstrengend, fallen uns leichter, wenn wir einen Zeitraum definieren, wann es beginnt und wann es endet. Nehmen Sie sich Zeit und sagen Sie: „Ich möchte eine Woche Zeit haben oder, wenn es geht, auch zwei Wochen Zeit haben, um hier eine Entscheidung zu treffen. Ich hole mir eine Zweitmeinung ein, berate mich mit Freunden und suche mir Informationen zusammen.“ Dann nehmen Sie sich die eine Woche, überlegen Sie das, und im Anschluss treffen Sie eine Entscheidung. Schieben Sie Entscheidungen nicht hinaus. Sie haben keinen Vorteil. Die Entscheidung steht trotzdem an. Es wird nur anstrengender für Sie.
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger
Was sollte ich über häufige Nebenwirkungen von Krebstherapien wissen?
Die Nebenwirkungen von Krebstherapien sind so vielfältig wie die Art der Behandlung und die Art der Erkrankungen. Wenn wir das Wort Krebs nehmen, ist es leider schon etwas irreführend –ein Wort, eine Erkrankung. In Wirklichkeit sind das fast tausend verschiedene Erkrankungen mit unterschiedlichen Ursachen, unterschiedlichen Verläufen. Und je mehr wir heute lernen und forschen, desto mehr erkennen wir die unterschiedlichsten Erkrankungen. Und so vielfältig wie die Erkrankungen sind heute auch die Behandlungen. Deswegen reden wir ja von personalisierter Medizin. Nicht, weil wir Schlagworte so nett verwenden oder weil wir so feinfühligst wären als Ärzte, sondern weil es ein Faktum ist, dass es so vielfältig sind und wir heute nicht mehr „One size fits all“ alle gleich behandeln können, sondern Menschen mit einem höheren Risiko intensiver behandeln, Menschen mit einem niedrigen Risiko weniger intensiv behandeln, aber mit dem Ziel, dass es nachher allen besser geht und möglichst viele Menschen geheilt sind und gesund sind.
Hier geht es zum Video-Interview: „Nach Ihrer Diagnose“
Therapieentscheidung bei Krebs
Was kennzeichnet die bestmögliche Krebstherapie aus Arztsicht?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Die bestmögliche Therapie ist natürlich die, die Ihnen bestmöglich hilft. Wir haben heute eine Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten. Während man früher bei Erkrankungen wie zum Beispiel dem Multiplen Myelom zwei, drei Therapien gehabt hat, haben wir heute 10 bis 15 Therapien. Es gibt einen enormen Fortschritt, bedingt dadurch, dass wir die Krankheit besser verstehen, in die Zellen genauer hineingehen können, eine sogenannte molekulare Diagnostik haben. Und da stellt sich heraus: Die Zellen sind weder gut noch böse, sondern sie sind schwerhörig. Sie hören Informationen nicht richtig. Da kann man noch so laut rufen — Sie hören nicht die Information: „Hey, Burschen, Mädels, ihr braucht euch nicht zu teilen.“ Das hören sie nicht, und sie teilen sich weiter. Und so können wir heute sehr gezielt diese Schwerhörigkeit überwinden, indem wir Hörapparate einbauen. Und das ist so vielfältig wie die Erkrankungen.
Das heißt, was wir heute machen in onkologischen Cancer Centern, in Comprehensive Cancer Centern, ist, dass wir eine Einheit haben von molekularer Diagnostik, Pathologie und onkologisch tätigen Ärzten, die gemeinsam über Ihren Befunden brüten, das Bestmögliche an Therapie, basierend auf Studiendaten, auf Zahlen, Daten und Fakten Ihnen dann vorschlagen werden, in einem gemeinsamen Tumorboard beschließen und dann mit diesem Vorschlag schriftlich an Sie herantreten. Und Sie haben dann Informationen und können entscheiden.
Welche Faktoren können die Therapieentscheidung bei Krebs beeinflussen?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
- Die Faktoren, die die Entscheidung beeinflussen, sind zum einen subjektiv, das heißt: „Wie geht es mir damit? Welche Erkrankungen habe ich“? Das ist sozusagen mein Performance-Status, mein Allgemeinzustand. „Habe ich eine schwere Herzerkrankung? Habe ich Stoffwechselerkrankungen?“ Viele Menschen ab 50 Jahren haben irgendeine chronische Erkrankung. Das ist wichtig zu berücksichtigen bei der Therapieentscheidung.
- Dann gibt es sozusagen die äußeren Faktoren: Wie ist die Studienlage? Welche Informationen haben wir über die Erkrankung und die Wirksamkeit der Therapie? Das wird heute durch genaue Studien geklärt. Und wir können Ihnen basierend auf diesen Daten klare Vorschläge machen.
- Und dann, neben diesen subjektiven und objektiven Faktoren, ist natürlich auch die Beziehung zwischen Arzt und Patient in eine wichtige. Dieses Vertrauensverhältnis, in dem das, was so schwer begreifbar ist, erst verstehbar macht. Die Beziehung ist die Meta-Ebene der Kommunikation.
- Und als nächstes kommen soziale Aspekte. Das ist etwas Spannendes, weil wir das in der Medizin zu selten berücksichtigen. Jeder Marketingexperte weiß das, Beim Billa und beim Spar wird das berücksichtigt, wo man Dinge platziert, damit sie besser gesehen werden, welche Menschen man mit welcher Sprache anspricht. Nur in der Medizin glauben wir, dass alle gleich sprechen. Wir kommunizieren letztlich von Maturanten für Maturanten. Das ist nicht sehr effektiv. Das heißt, diese sozialen Faktoren spielen auch eine Rolle.
Wie können wir Risikogruppen auch noch zusätzlich definieren? Das ist nicht nur die Genetik. Das ist nicht nur die Größe des Tumors. Das ist auch der Zugang zum Gesundheitssystem-Netzwerk, den ich habe.
Was ist eine klinische Studie und welche Chancen und Risiken birgt die Teilnahme für mich als KrebspatientIn?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Klinische Studien sind wichtig für uns und sie bieten Ihnen sehr viel.
Das Ziel von klinischen Studien ist, Therapien sicherer und wirksamer zu machen. Sie sind — früher ist man davon ausgegangen: Wenn ich bei einer Studie teilnehme, bin ich ein Versuchskaninchen. Das sind Sie nicht ganz. Sie bleiben ein freier Mensch in einem freien Land. Sie können jederzeit aussteigen. Sie verkaufen nicht Ihre Seele bei einer klinischen Studie.
Wir unterscheiden bei klinischen Studien im Wesentlichen fünf große Elemente:
- Eine Phase 1- Studie, die in der Regel bei gesunden Menschen durchgeführt wird, um erste Informationen über die Sicherheit des Medikamentes und seine Verstoffwechslung im Körper zu finden.
- Eine Phase 2-Studie, wo wir erste Informationen über die Dosis und die Wirksamkeit bekommen.
- Und dann, und das werden die meisten Studien, die man Ihnen anbietet, sein, Phase 3-Studien, wo man noch genauer die Wirksamkeit und die Sicherheit des Medikamentes testet.
- Dann gibt es Phase 4-Studien, die man Ihnen wahrscheinlich auch öfters anbieten wird. Das sind Erweiterungen der Zulassung in der Regel, wo ein Medikament, das bereits eine Zulassung hat, für eine andere Erkrankung ebenfalls getestet wird.
Das heißt: In der Regel ist es so, dass Studien, die Ihnen vorgeschlagen werden, in der Regel Phase III-, Phase IV-Studien sind, wo das Medikament bereits zu einem großen Teil erprobt ist, aber noch nicht zugelassen ist für den Einsatz und Sie eine engmaschige Kontrolle haben, viel genauer begleitet werden. Und wir wissen, dass Menschen in Studien besonders sicher durch die Therapie begleitet werden.
Was Sie nicht wissen ist, ob die Studienmedikation wirklich besser ist als die etablierte Standardtherapie. Das soll ja die Studie zeigen. Das ist sozusagen die Unsicherheit dabei.
Wenn wir aber im Rahmen einer Studie sehen, dass das Medikament, das Studienmedikament, wirksam ist, dann wird die Studie sozusagen beendet. Und alle Patienten bekommen das wirksamere Medikament, wenn der Unterschied zu stark ist.
Wenn während einer Studie sehen, dass das Medikament nicht wirksam ist oder schädlich ist, wird die Studie abgebrochen. Das heißt, es werden auch Kontrollen eingebaut.
Und Sie haben stets die Möglichkeit, aus der Studie auszusteigen. Sie bleiben eine freie Frau, ein freier Mann in einem freien Land.
Inwiefern kann die Krankenkasse die Therapiewahl bei Krebs beeinflussen?
Dr. Gerald Bachinger:
Man muss bedenken, dass es bei der Therapie-Entscheidung ein zweistufiges Verfahren für Sie gibt:
- Die erste Stufe ist diejenige, dass hier aus fachlich ärztlicher, medizinischer Sicht festgestellt wird, mit Ihnen gemeinsam, was die bestmögliche Behandlung ist.
- Dann kommt aber noch in einem öffentlich-rechtlichen, solidarischen Gesundheitswesen eine zweite Stufe dazu: Das Krankenkassensystem, das Krankenhaussystem muss natürlich auch gewisse ökonomische Hintergründe wahren. Es gibt oft eine ganze Reihe von Behandlungen, die man durchaus als bestmöglich für Sie bezeichnen kann. Und da muss aber dann das Krankenhaus oder die Krankenkasse diejenige Behandlung herausfiltern, die für die Allgemeinheit auch die kostengünstigste ist.
Das heißt: Es ist neben der fachlichen Ebene, das für Sie die bestmögliche Behandlung gewählt wird, auch eine ökonomisch allgemeine Ebene des allgemeinen öffentlichen, solidarischen Gesundheitswesens wahrzunehmen. Wenn es darum geht, dass gleichartige Behandlungen vorhanden sind, dann ist die Krankenkasse und das Krankenhaus verpflichtet, die ökonomisch günstigste zu wählen, um eben die Allgemeinheit nicht über Gebühr zu belasten.
Wer ist an meiner Therapie-Entscheidung bei Krebs beteiligt?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
An der Therapie-Entscheidung sind primär Sie und Ihre Vertrauten, Ihre Ressourcen, Ihr Netzwerk beteiligt, die Ärzte, die Sie behandeln, das Behandlungs-Team, ein Tumorboard.
Ein Tumorboard ist ein Team von ExpertInnen, die Sie bestmöglich unterstützen wollen bei der Therapie-Entscheidung und versuchen, die bestmögliche Therapie für Sie herauszufinden. Es setzt sich in der Regel aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen.
- Kerngruppe sind immer die onkologisch tätigen ÄrztInnen. Das können Internistische Onkologen sein. Das können auch Chirurgen, Gynäko-Onkologen sein, Urologen sein.
- Dazu kommen Histologen. Das sind die Experten, die die Gewebsproben, die aus dem Körper entnommen werden, genau untersuchen.
- Und manchmal sind die Histologen auch jene, die die genetische Untersuchung machen. Manchmal gibt es eigene Genetik-Experten, die beim Tumorboard dabei sind.
- Dazu kommen fallweise PsychoonkologInnen,
- Pflegefachkräfte,
- SozialarbeiterInnen,
je nach der personalisierten Therapie-Entscheidung.
Welche Pflichten hat meine Ärztin/mein Arzt, wenn sie/er mir eine Therapie bei Krebs empfiehlt?
Dr. Gerald Bachinger:
Es gibt Pflichten in zwei Ebenen:
- Die erste Ebene ist diejenige, dass für Sie gemeinsam mit Ihnen, mit Ihrem Lebensumfeld, mit Ihrer Ansicht über Lebensqualität die fachlich richtige und fachlich beste Entscheidung in einer ersten Stufe getroffen wird.
- In einer zweiten Stufe hat der Arzt aber auch transparent zu machen, dass es möglicherweise da oder dort Abstriche gibt von dieser einen Variante, weil es bei den Krankenkassen zum Beispiel Vorgaben gibt, dass bestimmte ökonomische Grenzen nicht überschritten werden dürfen. Das muss aber ganz transparent mit Ihnen besprochen werden.
Das ist auch ein Punkt, wo ich in der Praxis bemerke, dass vor allem dieses Transparentmachen von verschiedenen ökonomischen Hintergründen von vielen ÄrztInnen und Ärzten mit dem Patienten nicht besprochen wird. Das gibt aber dem Patienten und der Patientin dann eine schlechte Position, weil sie dann nicht die Möglichkeit haben, hier nachzufragen und vielleicht auch nachzustoßen bei der Krankenkasse, weil es durchaus bei der Krankenkasse im Einzelfall dann immer wieder Freiräume gibt.
Das heißt: Mein Ratschlag und mein Tipp für Sie ist, dass Sie, wenn Sie die Behandlungs-Entscheidungen mit dem Arzt besprechen, durchaus aktiv nachfragen, ob es hier auch noch andere Behandlungsmethoden und die Behandlungsalternativen gibt und warum der Arzt zu dem Schluss kommt, dass nur die eine jetzt die richtige ist für mich.
Werden bei Krebs meine Lebensumstände bei der Therapiewahl auch berücksichtigt?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Ihre Lebensumstände sind sehr wichtig bei der Therapiewahl. Sie werden aber nur dann berücksichtigt, wenn die ÄrztInnen das wissen. Das heißt, wenn Sie wichtige Begleiterkrankungen oder besondere Lebensumstände haben, sagen Sie das. Machen Sie keine Kompromisse. Schonen Sie weniger weder Ihre Umwelt, auch nicht Ihre ÄrztInnen. Es ist wichtig, dass wir es wissen. Weil, wenn ich es weiß, kann ich darauf Rücksicht nehmen. Wenn ich es nicht weiß, kann ich es nicht berücksichtigen. Wenn Sie ganz wichtige Ereignisse haben, eine Hochzeit, eine Familienfeier, dann werden wir versuchen, das zu berücksichtigen. Sagen Sie das ruhig, was Ihnen wichtig ist. Was soll passieren? Im schlimmsten Fall sage ich: „Nein, bitte machen Sie das nicht. Bleiben Sie bei dem Therapieplan.“ Aber vielleicht kann das auch sein: „Kein Problem. Wir verschieben das um drei Tage nach hinten.“ Wenn es möglich ist und wenn es nicht zu Ihrem Schaden ist, dann werde ich Ihnen das sicher vorschlagen. Wenn es möglich ist, möglicherweise aber bei Ihnen Schaden macht, dann ist es aber auch Ihre Entscheidung. Sie entscheiden mit. Wir machen das gemeinsam.
Welches Mitsprechrecht habe ich als KrebspatientIn vor und während der Therapie-Entscheidung?
Dr. Gerald Bachinger:
Die Mitspracherechte für Sie als Patientin und als Patient sind in Österreich sehr stark ausgebaut. Letztendlich ist es so, dass gegen Ihren Willen oder gegen Ihre Entscheidung keine Therapie durchgeführt werden darf. Das geht zurück auf das bereits erwähnte Selbstbestimmungsrecht, auf die Patientenautonomie, auf die Möglichkeit, dass ich über meinen eigenen Körper auch selbst entscheide. Wobei mit einer kleinen Einschränkung, muss ich dazusagen, dass dieses Selbstbestimmungsrecht kein aktives, forderndes Recht ist in Hinblick auf eine bestimmte Behandlung, also nicht das Recht auf eine Wunschtherapie. Es ist aber ein volles Recht, dass alles, was fachlich medizinisch vorgeschlagen wird vom Arzt, von Ihnen auch abgelehnt werden kann. Das heißt: Man kann unter bestimmten Voraussetzungen schon auch etwas fordern, wenn es bestimmte Behandlungsalternativen gibt, und da ist dieses Recht, seine Wünsche einzubringen, durchaus vorhanden.
Umgekehrt kann ich als Patientin, als Patient wirklich alles ablehnen, auch wenn es aus Sicht der Fachleute vernünftig ist. Das heißt, ich habe von der Rechtsordnung her als Patientin und als Patient die Möglichkeit, dass ich auch medizinisch unvernünftige Entscheidungen treffe, wenn ich in meinem Lebensumfeld und in meiner Lebensqualität das als die richtige Entscheidung ansehe.
Darf/Soll ich vor der Therapie-Entscheidung bei Krebs eine Zweitmeinung einholen?
Dr. Gerald Bachinger:
Das Recht, Zweitmeinungen einzuholen, ist aus meiner Sicht ein neues, sehr interessantes Recht für Sie als Patientin, als Patient. Dieses Recht hat aber in der Rechtsordnung bei uns und auch in der Patienten-Charta noch keinen Niederschlag gefunden. Es gibt sehr wohl einige Kassen, und da sollten Sie sich eben vorher informieren, die hier durchaus großzügig sind und, wenn man das eine oder andere Argument bringt, durchaus bereit sind, eine Zweitmeinung auch einzuholen und auch für Sie zu finanzieren. Das ist ja der wesentliche Punkt.
Wir haben in den letzten Jahren in Österreich, und das ist eh aus Deutschland auch rübergekommen, durchaus eine Entwicklung, dass sich Einrichtungen für Patienten als Service zur Verfügung stellen, wo solche Zweitmeinungen eingeholt werden können. Also wenn ich jetzt vor einer schwierigen Operation stehe, wo ich von einer Einrichtung, von einem Arzt eine bestimmte Beratung und ein bestimmtes Behandlungsregime als Vorschlag bekommen habe, dann ist es durchaus interessant, sich an solche Plattformen und Einrichtungen zu wenden, dort die Unterlagen vorzulegen und eine Zweitmeinung zu bekommen.
Wenn Sie das selbst finanzieren können, dann ist es ohnedies kein Problem. Wenn Sie es nicht selbst finanzieren können, dann sollten Sie eben vorher mit der Kasse darüber reden, dass Sie vielleicht zumindest einen Zuschuss bekommen.
Habe ich bei Krebs einen Rechtsanspruch auf die bestmögliche Therapie?
Dr. Gerald Bachinger:
In Österreich ist aufgrund der Patienten-Charta im niedergelassenen Bereich ein Rechtsanspruch auf eine bestmögliche Behandlung durchaus vorgesehen. Sie haben die Möglichkeit, dass Sie bei der Kasse, wenn Sie anderer Meinung gemeinsam mit Ihrem Arzt sind, als die Kasse es vielleicht ist oder der Chefarzt der Kasse es ist, haben Sie die Möglichkeit, einen Bescheid zu verlangen. Gegen diesen Bescheid kann man dann beim Sozialgericht auch vorgehen. Nachteil ist, dass solche Verfahren relativ lange dauern, also man kann rechnen: Drei bis fünf Jahre ist nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel.
Aber immerhin – man muss das wirklich sehr positiv hervorheben: Man hat die Möglichkeit, dass man über verschiedene rechtliche Möglichkeiten hier auch gegen Kassenentscheidungen vorgeht.
Diese Möglichkeit habe ich leider als Patientin, als Patient im stationären Bereich nicht. Das ist eine langjährige Forderung der Patientenanwälte, dass wir hier für die Patientinnen und Patienten auch eine ähnliche Rechtsposition bekommen. Ich hoffe, dass wir jetzt in dieser Regierungsperiode, wo die Patientenrechte auch im Regierungsprogramm drinnen sind, dass wir hier die Möglichkeit bekommen, das in die Patientenrechte einzubringen und auch als Teil der Patientenrechte zu fassen.
Warum kann es hilfreich sein, wenn mich Angehörige zum Arztgespräch begleiten?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Schauen Sie, wenn Sie einen Verdacht haben, dass Sie frühzeitig Ihren Partner, Ihre Partnerin einbinden. Vier Ohren hören mehr als zwei Ohren. Es ist oft schwierig, wenn man begonnen hat, Dinge alleine versuchen zu lösen, sie mit sich alleine auszumachen, den anderen rechtzeitig einzubinden. Oft kann es auch zu Irritationen kommen.
Überlegen Sie einmal, wenn Sie von einer Krankheit konfrontiert sind, Ihren Partner nicht einbinden, was das für Folgen haben kann in der Beziehung. Denken Sie einfach daran: Was ist, wenn mein Partner eine Krankheit hätte, mich nicht einbindet, ich erst später zufällig vielleicht beim Therapiebeginn erfahre, dass er oder sie Krebs haben? Was bedeutet das für Sie? Würden Sie das wollen? Die meisten sagen nein.
Also ich würde vorschlagen, dass es hilfreich ist, Partner, nahe Freunde, Verwandte frühzeitig einzubinden. Sie haben mehr Informationen. Wenn ich selber zum Arzt gehe, bin ich gestresst. Ich vergesse auf die Hälfte der wichtigen Fragen. Ich merke mir nicht alles. Ich merke das, worauf sich mein Fokus, mein Gehirn konzentriert. Und die anderen Dinge entgehen meiner Aufmerksamkeit. Zu zweit oder zu dritt haben Sie aber mehrere sozusagen Lampenkegel, die das Wissen ausleuchten.
Jeder hört einen anderen Teil, und dann kann man zusammen die Informationen noch einmal zusammensetzen zu Hause, ein Team bilden und vorbereitet in das nächste Gespräch gehen.
Wichtig ist: Der ganze Vorgang von der Verdachtsdiagnose zur Abklärung, zum Überbringen der schlechten Nachricht einer Tumorerkrankung ist ein Prozess. Das ist nicht ein einmaliges Ereignis, sondern ist etwas, wo Sie Zeit benötigen, um das zu verarbeiten und das alles in ein Licht zu rücken, wo wir ein Verstehen und Begreifen ermöglichen.
Welche Informationen sollte ich meiner Ärztin / meinem Arzt bei Krebs mitteilen, damit die bestmögliche Entscheidung getroffen werden kann?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Es ist wichtig, dass Sie möglichst viele Informationen Ihren Ärzten mitteilen, weil sie die bestmögliche Entscheidung unterstützen.
Es ist nur nicht leicht zu finden: Welche Information ist relevant, welche nicht relevant? Das kann man nur im gemeinsamen Gespräch klären. Also seien Sie nicht sozusagen dann verärgert oder gekränkt, wenn ein Arzt und eine Ärztin sagen: „Das Thema ist jetzt vielleicht nicht so relevant, konzentrieren uns lieber auf dieses Thema.“ Es wird eigentlich mit Rücksicht auf die Zeit und auf die Entscheidungsfindung manche Information hintangestellt, die können später vorkommen, und manche Informationen sind jetzt akut wichtig.
Also mir ist jetzt zum Beispiel bei einer Therapie Entscheidung wichtig, dass ich ein Blutbefund habe, dass ich ein Herz-Ultraschallbefund habe, dass ich Informationen über Stoffwechselsituation bekomme, welche Ressourcen Sie zu Hause haben, ob Ihr Mann Sie zur Therapie begleiten kann oder Ihre Frau, wie Sie herkommen, wie Sie nach Hause kommen.
Hier geht es zum Video-Interview: „Therapieentscheidung bei Krebs“
Beginn Ihrer Krebstherapie
Wovon hängt es ab, wann nach der Diagnose Krebs die Behandlung beginnen kann?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Der Beginn der Behandlung hängt primär von der Art Ihrer Erkrankung und der Dringlichkeit ab, das heißt, es wird nach medizinischen Richtlinien entschieden.
- So ist zum Beispiel bei einer akuten Leukämie ein rascher Behandlungsbeginn, eine sofortige Aufnahme oft unabdingbar und notwendig. Das heißt, Sie haben kaum Zeit, sich vorzubereiten.
- Auf der anderen Seite gibt es chronische Leukämien, wo ich oft über viele Jahre gar keine Behandlung benötige.
Das heißt, wir werden gemeinsam besprechen, wann der ideale Zeitpunkt ist. „So früh wie möglich, so viel wie nötig“ wäre bei chronischen Erkrankungen zum Beispiel eine Prämisse.
Aber wichtig ist, dass man das Behandlungskonzept versteht. Es gibt Behandlungen, wie gesagt, wo ein akuter und rasche Behandlungsbeginn notwendig ist. Dann muss ich das wissen. Oder wo wir eine sogenannte Watch & Wait-Strategie haben. Das wir oft dann Abwarten und Beobachten. Und wenn ich eine Tumorerkrankung habe, dann fällt mir das schwer, zum Beispiel zuzuwarten und nichts zu tun. Das heißt dann oft nicht Watch & Wait, sondern es kommt bei mir Watch & Worry, ich kriege Angst: „Ich habe einen Krebs, und niemand tut was dagegen. Das verstehe ich nicht.“
Das kann man einfach ersetzen: Watch & Train, das heißt: Sie beobachten die Erkrankung, und ich bereite mich auf die Behandlung vor. Ich kann mich hintrainieren. Das ist eine Möglichkeit, eine zusätzliche Ressource. Das heißt, wenn ich Zeit habe mit dem Behandlungsbeginn, da kann ich selbst als Betroffener etwas tun. Wenn ich fitter bin, komme ich besser durch die Behandlung. Wenn ich Kraft, Ausdauer, Sensomotorik trainiert habe, eine gute Lungenfunktion habe, dann halte ich mehr an Therapien aus, mehr an Narkosen aus. Das, was das Leben für mich bereit hält, wird besser vertragen.
Sport ist eine ganz wichtige Maßnahme. Wenn Sie sich vorbereiten können vorher bzw. trainieren Sie auch unter der Therapie sehr vorsichtig, moderat, in Absprache mit Ihrem Behandlungsteam, also nicht selbstständig alles machen, weil da gibt es eine Rahmenbedingung, wenn Sie Knochenmetastasen haben, dass man kein zu starkes Krafttraining machen kann oder gar kein Krafttraining, dass, wenn die Blutarmut vorherrscht, dass man auch das Krafttraining entsprechend anpasst und das Ausdauertraining. Das kann man dann gemeinsam entscheiden.
Aber Sie haben Möglichkeiten. Nutzen Sie diese.
Sind orale Therapien bei Krebs genauso wirksam wie Infusionstherapien?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Ob ich jetzt eine Tablette schlucke oder eine Infusion erhalte, hat nichts mit der Wirksamkeit zu tun. Die Wirksamkeit liegt in der Arznei selbst und nicht in der Darreichungsform. Das heißt, es gibt Tablettentherapien, die genauso wirksam oder noch wirksamer sind als infusionale Chemotherapien. Es gibt infusionale Chemotherapien, die deutlich weniger wirksam sind als Tablettenkuren. Das heißt: Unterschätzen Sie nicht, nur, weil es klein ist, dass es nicht wirksam ist.
Wovon hängt es ab, ob eine Krebstherapie ambulant oder stationär erfolgt?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Die Mehrzahl der heutigen Therapien bei Tumorerkrankungen können ambulant durchgeführt werden. Das hat den Vorteil, dass Sie in der Früh kommen, am Nachmittag nach Hause gehen. Das heißt, Sie brauchen nicht zu lange im Spital sein. Stationäre Therapien werden dann durchgeführt, wenn es besonders hochdosierte Infusionstherapien sind, die länger dauern, wo Nebenwirkungen auftreten können, Schüttelfrost, Juckreiz, Fieberanfälle, oder wo über mehrere aufeinanderfolgende Tage die Therapie verabreicht werden muss. Es ermöglicht eine höhere Sicherheit durch die täglichen Kontrollen. Dadurch, dass das Ärzteteam Sie jeden Tag sieht, ist auch eine genauere Überprüfung von Ihren Vitalfunktionen möglich, also wie es Ihnen geht. Das ist der Vorteil der stationären Therapie.
Die ambulante Therapie hat wieder den Vorteil, dass Sie mehr Autonomie haben, kürzer im Spital sind.
Die Entscheidung hängt prinzipiell von medizinischen Gründen ab. Wenn es vertretbar ist, werden wir uns heute immer zugunsten von ambulanten Therapien entscheiden und die stationären für dringliche medizinische Indikation, hochdosierte Therapien oder bei nebenwirkungsreichen Therapien oder wenn Begleiterkrankungen vorherrschen reservieren.
Wer informiert mich vor der Krebstherapie über den Ablauf und versorgt mich mit allen relevanten Informationen?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Nun, bei Therapiebeginn treten Sie eigentlich in einen Vertragszustand, einen Behandlungsvertrag mit dem Betreuungsteam. Dieses Team hat auch Rechte und Pflichten. Das heißt, sie müssen Sie informieren über die Art und Natur der Erkrankung, über Wirkungen und Nebenwirkungen der Behandlung, über alternative Therapiemöglichkeiten, die es gibt. Also zum Beispiel neben der Immuntherapie gibt es eine Chemotherapie, eine targeted therapy (zielgerichtete Therapie), Operationen, oder man kann eine Watch & Wait-Strategie empfehlen. Das ist die Aufgabe Ihres Betreuungsteams. Das heißt, Ihr behandelnder Arzt/Ärztin, Ihre Pflegefachkraft können Sie gemeinsam unterstützen in der Behandlung. Die Psycho-Onkologen können Sie unterstützen in dem Umgang mit dieser Belastungssituation.
An wen kann ich mich bei Fragen während meiner Krebstherapie wenden?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Wir haben Gott sei Dank ein sehr gutes und breites Gesundheitssystem.
- Wir haben den niedergelassenen Bereich, wo HausärztInnen Sie unterstützen können bei der Vorbereitung auf die Therapie, zwischen den Therapien, wo Laborkontrollen, bildgebende Untersuchungen durchgeführt werden können, der Sie begleiten kann, der Rezepte, Krankenstände ausstellen kann, Reha-Anträge stellen kann, Sie medizinisch bestmöglich unterstützen kann bei Komplikationen, die auftreten können.
- Sie haben das stationäre oder ambulante Team im Tumorzentrum. Ärztinnen und Pflegefachkräfte, die Sie unterstützen während der Therapie, davor und danach, bei Kontrollen, die dazwischen durchgeführt werden. Fallweise empfehlen wir auch den PatientInnen, direkt zu uns zu kommen. In Notfällen, bei hohem Fieber, solle man direkt in die Ambulanz kommen, ohne erst den Hausarzt zu besuchen. In klar definierten Fällen wird das vorher ausgemacht.
- Das dritte wären die Rehabilitationseinrichtungen, wo Sie direkt hin überwiesen werden können nach Abschluss der primären Tumortherapie. Diese Teams unterstützen Sie bei der Rückkehr vom Überleben zum Leben in einem durch die Erfahrung der Tumorerkrankung veränderten Lebensalltag. Aber wieder Vertrauen zu finden in den Körper, zu sehen, dass es aufwärts geht, dass Muskelmasse aufgebaut werden kann, dass Gewicht wieder zugelegt wird, dass die Folgen der Erkrankung, das bamstige Gefühl an Fingerspitzen, am Fuß und die chronische Müdigkeit besser werden. Das ist ein hochwirksamen Verfahren. Und diese Teams unterstützen dabei.
Wir haben also heute ein wirkliches onkologisches Gesamtkonzept zwischen den Tumorzentren, dem niedergelassenen Bereich und den Rehabilitationseinrichtungen.
Was kann ich selbst von Beginn meiner Krebsbehandlung an zum Therapieerfolg beitragen?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Sie selbst sind der beste Experte / die beste Expertin für Ihre Gesundheit. Es ist Ihr Körper, es ist Ihr Leben, und wir entscheiden mit Ihnen und nicht über Sie.
In Notfällen, wenn Sie das Bewusstsein verlieren, dann muss ich Entscheidungen übernehmen und Abläufe definieren. Aber sonst, bei chronischen Erkrankungen können wir das sehr gut gemeinsam machen. Und es bedeutet nicht, dass Sie eine Entscheidung treffen und immer dabei bleiben müssen. Sie können sagen: „Jetzt in der Akutphase, möchte ich, dass Sie möglichst viele Entscheidungen übernehmen für mich. Das ist okay für mich. Oder besprechen Sie das mit meinem Mann, mit meinem Sohn, oder meiner Frau.“ Aber es kann sein, dass Sie zwei, drei Wochen später viel mehr wissen wollen und viel mehr eingebunden sein wollen. So wie Sie es machen, machen Sie es richtig. Vertrauen Sie darauf. Aber machen Sie es klar und treffen Sie klare Vereinbarungen mit den Ärzten, mit den Angehörigen, wer was wann macht.
Habe ich bei Krebs Anspruch auf einen Krankentransport zu Therapieterminen?
Dr. Gerald Bachinger:
Wenn bei Ihnen als Patientin / als Patient eine qualifizierte Mobilitätseinschränkung vorhanden ist, dann kann der Hausarzt eine Bestätigung aussprechen und Ihnen mitgeben. Zum Beispiel dass als Nebeneffekt der Chemotherapien besonders starke Schwindelattacken zu befürchten sind und zu befürchten ist, dass ein nichtqualifizierter Transport dann zu einem Sturz von Ihnen als Patienten führt. Und dann wird ein entsprechender Transport, ein qualifizierter Transport auch durch Rettungsdienste über die Kasse finanziert und erfordert sozusagen keine Kosten, die Sie selbst eingehen müssen.
Habe ich bei Krebs Anspruch auf Pflegegeld und welche Rolle spielen dabei die Pflegestufen?
Dr. Gerald Bachinger:
Wenn eine spezielle Form von Pflegebedürftigkeit gegeben ist, dann besteht in Österreich ein Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Das ist allerdings von Sachverständigen, von Gutachtern zu überprüfen.
Es gibt hier je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit sieben Stufen. Die Stufe sieben geht als schwerste Stufe so in diese Richtung, dass Patienten im Wachkoma liegen und sozusagen 24 Stunden Pflegebedürftigkeit aufweisen. Also dieses Recht haben Sie als Patientin, als Patient.
Ich mache immer wieder die Erfahrung, dass aus falsch verstandener Scham bei den Krankenkassen oder bei den anderen Trägern, die dafür zuständig sind, solche Anträge nicht gestellt werden. Ich kann wirklich nur raten dazu, dass man solche Anträge stellt. Das wird ohnehin dann qualifiziert überprüft. Und wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann ist das nichts Unanständiges, dass man hier eine Unterstützung bekommt. Das ist etwas, das die öffentliche Hand durchaus gerechtfertigt zur Verfügung stellt.
Hier geht es zum Video-Interview: „Beginn Ihrer Krebstherapie“
Ihr Therapieverlauf bei Krebs
Woran erkennt man, ob die Therapie bei Krebs anschlägt?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Ein ganz wichtiger Punkt bei der Durchführung einer Therapie ist das Ansprechen auf diese Therapie. Wie können wir erkennen, woran kann wir erkennen, dass eine Therapie anschlägt? Wichtig ist, dass das unterschiedlich ist.
Je nach Art der Erkrankung können wir manchmal sehr früh bei sehr aggressiven, rasch wachsenden Erkrankungen ein Ansprechen daran erkennen, dass zum Beispiel kein weiterer Anstieg der Tumormarker erfolgt.
Oft aber benötigt es mehrere Wochen bis Monate, bis wir ein Ansprechen erkennen können. Das ist die Regel.
So führen wir in der Regel eine Vermessung des Ansprechens nach der zweiten, zum Zeitpunkt der dritten Chemotherapie oder zum Zeitpunkt der vierten Chemotherapie, also oft nach neun Wochen oder zwölf Wochen erst durch. Dann vermessen wir dabei die Größenabnahme der Tumore. Das heißt bei einer Lymphomerkrankung zum Beispiel habe ich einen Ausgangsbefund, der Tumor hat eine bestimmte Größe, und nach zwei bis drei Monaten Therapie ist der Tumor um die Hälfte, um 90 Prozent, was immer zurückgegangen.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass das Ansprechen der Therapie abhängt von der Art der Erkrankung und der Behandlung.
Wenn Sie aber im Wartezimmer sitzen und dort mit zehn, zwanzig anderen PatientInnen sich austauschen, bitte bedenken Sie, dass keiner dieser Menschen die gleiche Erkrankung wie Sie hat. Wir unterscheiden fast tausend verschiedene Tumorerkrankung, die unterschiedlich behandelt werden, unterschiedliche Verläufe haben. Das heißt, es ist wichtig, genau mit dem Ärzteteam zu klären: Wann ist ein Ansprechen, die Überprüfung des Ansprechens sinnvoll, zu welchem Zeitpunkt, und welche Untersuchung wird gemacht? Und dann wird verglichen mit dem Vorbefund. Und man kann schon vorher klären: Was ist ein Krankheitsfortschreiten? Was ist ein neutraler Befund? Da müssen wir weitermachen, kurzfristig kontrollieren. Und was ist ein gutes oder sehr gutes Ansprechen?
Dafür gibt es klare Kriterien, und die können Sie mit dem Behandlungsteam genau definieren und sich darauf vorbereiten.
Was passiert, wenn ich meine Therapie bei Krebs nicht vertrage?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Einer der häufigen Nebenwirkungen sind Unverträglichkeitsreaktionen. Es gibt leichte Unverträglichkeitsreaktion, die man mit guten Medikamenten, mit Antihistaminikum und Kortison, also entzündungshemmenden Medikamenten diese Nebenwirkung gut in den Griff bekommen kann. Selten können diese Nebenwirkungen so stark sind, dass wir einen Therapiewechsel durchführen. Wir haben Gott sei Dank heute so viele Therapiemöglichkeiten, dass wir oft entweder ein einzelnes Medikament in der Dosis reduzieren können, ohne die Wirksamkeit der gesamten Therapie zu beeinträchtigen, oder durch ein anderes Medikament ersetzen können, oder überhaupt auf eine Zweitlinientherapie wechseln können. Auch das können Sie mit Ihrem Behandlungsteam klären. Durch den medizinischen Fortschritt haben wir heute viele Therapielinien, die oft auch ergänzend oder alternativ umgesetzt werden können und eingesetzt werden.
Was kann gegen einen Therapieabbruch sprechen?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Sie haben die Möglichkeit, sich gegen die Empfehlungen der ÄrztInnen zu entscheiden. Sie sind ein freier Mensch in einem freien Land. Damit tragen Sie dann aber auch dafür die Verantwortung. Es ist Ihr Leben.
Meine Aufgabe als Arzt ist, Sie bestmöglich zu unterstützen, Sie zu begleiten, Entwicklungen, die negativ sind, rechtzeitig zu entdecken und mit Ihnen zu thematisieren.
Es gibt Situationen, die mich als Arzt persönlich massiv betroffen haben und die sehr schwierig sind, wenn Menschen sich gegen eine wirksame Therapie entscheiden und in die Fänge von irgendwelchen Gurus geraten, die sie mit möglichst skurrilen, gefährlichen Kurpfuschermethoden behandeln.
Vertrauen Sie auf die Wissenschaft, auf Evidenz, auf Zahlendaten. Es ist der größte Fortschritt der Menschheitsgeschichte, die Naturwissenschaft. Dieser Fortschritt ist enorm. Nutzen Sie ihn für sich. Vertrauen Sie nicht Quacksalbern.
Ist immer meine behandelnde Ärztin/mein behandelnder Arzt mein/e AnsprechpartnerIn während der Krebstherapie?
Dr. Gerald Bachinger:
Ich denke, es ist grundsätzlich für Sie und auch für den Arzt, der Sie behandelt, sehr wichtig, dass man versucht, mit dem direkt behandelnden Arzt in Kontakt zu treten. Es kann aber durchaus in größeren Organisationen wie in Krankenhäusern, wo mir ein Arzt zugeordnet ist, gegeben sein, dass der Arzt jetzt auf Urlaub ist oder dass er auf Fortbildung ist oder dass Ähnliches vorliegt und er sozusagen für mich nicht greifbar ist. Da ist es dann möglich, dass man einen stellvertretenden Arzt auch um entsprechende Informationen bittet.
In der Hinsicht ist es auch wichtig, dass für Sie sie eine umfangreiche Dokumentation im Hintergrund geführt wird. Das heißt, derjenige, der mit Ihrem Fall nicht so vertraut ist, wird sich vorher, bevor mit Ihnen das Gespräch führt, mit der Dokumentation vertraut machen, mit den Umständen vertraut machen und mit Ihrem Krankheitsbild auch vertraut machen und wird mit Ihnen dann das Gespräch führen.
Welche Personen gehören zu meinen ersten AnsprechpartnerInnen nach der Krebsdiagnose?
Dr. Gerald Bachinger:
Wenn Sie Fragen haben, insbesondere wenn es in diese Richtung geht, dass unvorhersehbare oder nicht besprochene Nebenwirkungen auftreten, die Sie jetzt auch als Patientin, als Patient überraschen, dann ist es wichtig auf jeden Fall mit der Einrichtung auch außerhalb der üblichen Zeiten Kontakt aufzunehmen, um das zu besprechen.
Und wenn es dann auch nicht gelingt, dass man vielleicht gerade zu seinem betreuenden zugeordneten Arzt kommt, dann sollte man trotzdem mit einem stellvertretenden Arzt oder vielleicht auch durchaus mit einer diensthabenden Krankenschwester dieses Problem besprechen, weil es wichtig sein kann, wenn solche unvorhergesehenen Ereignisse stattfinden, dass man manchmal sehr schnell reagieren muss, damit nicht der Zustand sich verschlechtert.
Welches Mitspracherecht habe ich bei der Auswahl der verschriebenen Medikamente?
Dr. Gerald Bachinger:
Bei der Auswahl der verschiedenen Medikamente ist es wichtig zu wissen, dass es primär eine fachliche Entscheidung ist. Die Indikation, für welches Krankheitsbild welches Medikament verwendet wird, ist primär eine fachliche Entscheidung, und ich glaube auch, dass es gut ist, weil da fehlt uns als Patienten, die wir ja leidend sind, da fehlt uns einfach das fachliche Wissen dazu.
Wenn es aber dann bei verschiedenen Medikamenten oder verschiedenen Medikamentengruppen möglicherweise unterschiedliche Komplikationen, unterschiedliche Einnahmehinweise oder auch unterschiedliche Applikationen geben kann, dann kommt natürlich sehr stark das besondere individuelle Lebensumfeld des Patienten zum Tragen.
Und dann kann ich oder soll ich mich als Patient auch einbringen, um dann aus möglicherweise vier, fünf gleichartigen Möglichkeiten die für mich ideale und passende auch wirklich auszuwählen.
Habe ich Anspruch auf von mir geforderte Untersuchungen bei Krebs?
Dr. Gerald Bachinger:
Wenn ich als Patient, als Patientin z.B. in Google schon recherchiert habe und merke, dass es da vielleicht für ein bestimmtes Krankheitsbild ganz unterschiedliche Behandlungsmethoden gibt, dann erlebe ich immer wieder, dass manche Ärzte, wenn man schon mit so vorgefassten Meinungen kommt, ein bisschen irritiert sind, weil das in die Richtung geht, subjektiv für den Arzt, dass seine fachliche Kompetenz etwas hinterfragt wird.
Ich bin durchaus dafür und möchte das auch sehr empfehlen, dass man auf seriösen Webseiten sich vorinformiert und auch die entsprechenden fachlichen Hintergründe recherchiert. Trotzdem sollte man in einer ersten Phase einmal ein Grundvertrauen gegenüber der Ärztin und dem Arzt einbringen, und einmal diese Vorschläge sich anhören und erst dann in einen Diskussionsprozess eintreten.
Muss ich alle Behandlungen, die meine ÄrztInnen verschreiben, durchführen lassen?
Dr. Gerald Bachinger:
Es gibt zwar Behandlungsrechte für Sie als Patientin und als Patient. Es gibt aber keine Behandlungspflichten. Das heißt, Sie haben ein Ablehnungsrecht, das wirklich in alle Bereiche geht. Ich nehme jetzt einmal einzigst die Urteilsfähigkeit setze ich voraus und dass keine psychische Krankheit vorliegt. Wenn aber dieser Hinsicht Urteilsfähigkeit gegeben ist, haben Sie als Patientin das vollständige Recht nach der österreichischen Rechtsordnung, dass Sie jede vorgeschlagene Behandlung auch ablehnen können und dass es keine Zwangsbehandlung im üblichen Bereich des Gesundheitswesens gibt.
Kann ich meine Onkologin/meinen Onkologen während der Krebstherapie wechseln?
Dr. Gerald Bachinger:
Ich merke in der Praxis immer wieder Fragen, wenn das Vertrauensverhältnis vielleicht aus bestimmten Gründen nicht mehr so ist, wie man es sich als Patientin, als Patient wünscht, dass solche Wünsche an die Einrichtung herangetragen werden.
Meine Erfahrung ist im Krankenanstaltenbereich, dass hier durchaus das Bemühen besteht, solchen Wünschen von Patientinnen und Patienten nachzukommen.
Freilich habe ich als Patientin, als Patient keinen eigentlichen Rechtsanspruch darauf. Aber ich bin mir sicher: Wenn man in sozialverträglicher Form in der Organisation, in der Einrichtung seine Argumente bringt, warum man einen Arztwechsel durchführt, dann wird sich die Organisation bemühen, diesen Wünschen auch nachzukommen.
Wichtig ist, das zu thematisieren, also nicht alleine für sich zu behalten und vielleicht schlechte Gedanken oder was immer zu entwickeln, sondern das wirklich anzusprechen, in sozialverträglicher Form zu thematisieren und auch Vorschläge entgegenzunehmen.
Hier geht es zum Video-Interview: „Ihr Therapieverlauf bei Krebs“
Ihr Therapieabschluss bei Krebs
Habe ich nach Ende meiner Krebsbehandlung Anspruch auf eine Rehabilitation?
Dr. Gerald Bachinger:
In der österreichischen Rechtsordnung ist es so, dass grundsätzlich Rehabilitationen für weiterführende Wiedereingliederung für Sie als Patientin, als Patient in Frage kommen. Es gibt aber keine eigentlichen Rechtsansprüche darauf. Das heißt: Das sind Leistungen der Krankenversicherungsträger, der Pensionsversicherungsträger, die durchaus im Leistungsspektrum vorhanden sind und die auch, was die Voraussetzungen betrifft, fachlich sehr korrekt überprüft werden. Ich habe aber keinen Rechtsanspruch darauf in dem Sinne, dass Sie jetzt einen Bescheid verlangen könnten und gegen diesen Bescheid dann im Rechtsweg vorgehen können.
Wer kümmert sich um die Planung meiner Rehabilitation nach der Krebstherapie?
Dr. Gerald Bachinger:
Wichtig für Sie als Patientin und Patienten, dass sie wissen, dass es so eine Möglichkeit überhaupt gibt. Und wichtig ist es, dass Sie das schon am Ende der Behandlung in Ihrer behandelnden Einrichtung, sprich im Krankenhaus in den meisten Fällen, auch thematisieren und ansprechen.
Meine Erfahrungen sind in den einzelnen Krankenhäusern sehr unterschiedlich.
- Manche Krankenhäuser sehen solche formalen Hilfestellungen für Patientinnen und Patienten im Rahmen des Entlassungsmanagements als ihre Aufgabe und arbeiten da wirklich sehr vorbildlich und sehr serviceorientiert.
- Es gibt aber andere Krankenanstalten, die das, vielleicht aus Ressourcenproblemen, nicht durchführen können. Da wäre es aber wichtig, dass Sie Kontakt aufnehmen mit Ihrem Hausarzt und dass der Hausarzt dann mit den entsprechenden Kostenträgern Kontakt aufnimmt und für Sie auch diese fachliche Vorbereitung der Rehabilitation und vor allem die Argumente, die fachlichen, die für eine Rehabilitation sprechen, vorbereitet und an den Kostenträger weitergibt.
Gibt es auch die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation?
Dr. Gerald Bachinger:
Sehr modern derzeit sind viele Aktivitäten von stationären Einrichtungen der Rehabilitation, dass sie auch ambulante Rehabilitation anbieten. Das ist für viele Patientinnen, vielleicht für Sie auch eine sehr interessante Möglichkeit, weil man die Rehabilitation nicht in einem Block durchführen muss, sondern verschiedene kleinere Blöcke hat, wo man vielleicht auch den Ortswechsel in ein Zentrum für Rehabilitation nicht durchführen muss, sondern durchaus tageweise auch von zu Hause diese Rehabilitation durchführen kann. Also da entwickelt sich einiges. Da sollte man mit dem Hausarzt vor allem auch Kontakt aufnehmen, der in der Region die Übersicht haben sollte, welche Möglichkeiten der ambulanten Rehabilitation vorliegen.
Die Erfahrungen sind derzeit noch so, dass die Kostenträger eher zurückhaltend sind derzeit noch bei der ambulanten Rehabilitation. Das sollte aber niemanden hindern daran, gemeinsam mit dem Hausarzt solche Anträge zu stellen.
Steht mir auch nach der Krebstherapie nach wie vor Unterstützung beim Krankentransport und Pflege im Alltag zu?
Dr. Gerald Bachinger:
Es steht Ihnen, wenn Gründe in Hinblick auf Ihren Gesundheits-, auf Ihren Krankheitszustand vorliegen, nach wie vor eine ganze breite Palette von Unterstützungsmöglichkeiten zu. Ich kann da nur empfehlen, dass Sie da mit den Spezialisten auch Kontakt aufnehmen. Wir haben bei vielen Krankenkassen und auch jetzt bei der neuen österreichischen Gesundheitskasse haben wir Service Einrichtungen, die sich speziell mit Case- und Care-Management beschäftigen. Das sind also Leute, die die gesamten Leistungen des Gesundheitswesens sehr gut kennen, die Netzwerke haben, wie man Weiterbetreuungen durchführen kann und die sich sehr bemühen eigentlich, dass dann eine maßgeschneiderte Lösung für Sie Patientin und als Patient zur Verfügung steht. Da müssen Sie aber aktiv mit Ihrer Krankenkasse, in den meiste Fällen eben die österreichische Gesundheitskasse, Kontakt aufnehmen und darum ersuchen, dass solche Serviceleistungen auch in die Wege geleitet werden.
Was versteht man unter Nachsorge bei Krebs?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Nachsorgen sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen, die die Aufgabe haben, Folgen, Nebenwirkungen der Behandlung frühzeitig zu entdecken, Blutbildveränderungen, Herzbelastungen, Lungenfunktionsbeeinträchtigungen, um etwas dagegen tun zu können. Das heißt: Der Sinn der Nachsorge ist, Probleme frühzeitig zu erkennen, um letztlich auch Probleme zu vermeiden und nicht lösen zu müssen. Das ist ein wichtiger Punkt. Das heißt, es ist für Sie natürlich belastend: Ich muss immer wieder dorthin gehen, womit ich zum Teil sehr gute Erfahrungen verbinde – mein Leben gerettet worden, zum Teil sehr belastende Erfahrungen – es waren die schlimmsten Augenblicke, wie mir die Diagnose überbracht wurde.
Das ist nicht leicht, zu diesen Nachsorge-Untersuchungen zu gehen. Berücksichtigen Sie das. Das ist völlig normal, dass man davor nicht gut schläft. Es wird mit der Zeit immer besser, aber trotzdem ist es eine Anstrengung.
Aber es ist ein wichtiger Punkt, der es ermöglicht, Probleme frühzeitig zu entdecken und sie dann, wenn sie noch klein sind, gegensteuern zu können.
Gleichzeitig ermöglicht sie es auch, wenn man ein hohes Rezidivrisiko hat, das Wiederauftreten der Tumorerkrankung frühzeitig zu erkennen und frühzeitig auch hier etwas tun zu können.
Oft ist es so, dass früh entdeckte Rezidive wiederum auf Heilung abzielend behandelt werden können. Deswegen ist es wichtig.
Außerdem haben sie einen praktischen Nutzen. Oft sind diese Nachsorge-Untersuchungen so angelegt, dass sie auch einer gewissen Vorsorge Effekt haben.
Wer koordiniert die Nachsorge nach der Krebsbehandlung?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Die Nachsorge wird in der Regel koordiniert durch den Hausarzt, Allgemeinmediziner, Fachärzte und auch ihren Betreuungsteam, oft zusammen. Das heißt, Sie haben bestimmte Untersuchungen, die Sie über einen Hausarzt abwickeln und besprechen, und Spezialuntersuchungen, die Sie bei uns in den Spezialambulanzen durchführen.
Ab wann gilt man als KrebspatientIn aus medizinischer Sicht als geheilt und wie oft muss ich bis dahin zur Nachsorge?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Eine der wichtigen Fragen ist: Wann bin ich gesund? Wann bin ich geheilt? Es ist ein wirklich belastender Zustand, wenn ich nicht weiß: Bin ich jetzt gesund oder krank? Was bin ich jetzt? Das ist irgendwie wie das Fegefeuer, und das hat die katholische Kirche auch schon abgeschafft.
Es ist nur nicht leicht zu beantworten, weil Krebs nicht eine Erkrankung ist, sondern viele verschiedene Erkrankungen, die unterschiedliche Arten und Verläufe haben. Es gibt chronische Krebserkrankungen, die mich lebenslang begleiten. Hier können wir heute die Überlebenszeit so weit verlängern, dass man oft nicht an der Erkrankung stirbt, sondern mit der Erkrankung, an anderen Ursachen verstirbt.
Früher hat es Dreijahres- und Fünfjahres-Überlebenszeiten gegeben. Das trifft nach wie vor bei vielen Erkrankungen zu. Aber das Detail, wann Sie sozusagen gesund sind, sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen.
Zum anderen ist ein ganz wichtiger Aspekt, dass Sie der Vergangenheit nicht mehr Raum einräumen als notwendig. Wenn Sie sich jetzt gesund fühlen, dann genießen Sie dieses Gefühl. Geben Sie den Sorgen nicht zu viel Raum. Sie nähren Sie damit. Dem, dem wir Aufmerksamkeit geben, diesem Phänomen, dem wir unsere Konzentration zugeteilt werden, das ist wie Dünger, wie Licht, das wächst und gedeiht. Geben Sie lieber die Kraft der Gesundheit, den gesunden Anteilen und nicht den Sorgen und Ängsten. Die nähren wir damit nur. Das kann man eine Aufgabe der Psycho-Onkologie auch sein.
Oft gibt’s Belastungsreaktion, etwas, das wir leider sehr oft falsch einschätzen, unterschätzen. posttraumatische Belastungssituationen sind an sich ganz normale Reaktion nach außergewöhnlichen Belastungen. Wenn zu viel auf mich auf einmal einstürzt, sich nicht bewältigen kann, dann gibt es zu viele Veränderungen im Gehirn. Und das sind sogenannte Belastungsreaktionen, die man gut behandeln kann.
Auch das kann bei den Nachsorgeuntersuchungen hilfreich sein.
Was kann ich in der Nachsorge für einen Beitrag leisten?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Oft fragen sich Betroffene: Was kann ich selber dazu beitragen? Was kann ich in der Nachsorge beitragen?
Sie können irrsinnig viel machen. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie Ihre Genesung, Ihre Gesundheit fördern können.
Einer der wichtigsten und am meisten unterschätzten Faktoren ist Sport, vor allem bei uns im Wiener Raum, im Osten. Sport hilft, die Folgen und Nebenwirkungen der Erkrankung zu reduzieren.
Sie können durch Rehabilitationsmaßnahmen, durch Gleichgewichtsübungen, Sensumotoriktraining die Folgen de Nebenwirkung der Behandlung reduzieren, wie Polyneuropathie, wie chronische Müdigkeit, Depressivität, Ängstlichkeit. All das kann verbessert werden durch Maßnahmen, die Sie setzen.
Wir gehen meistens davon aus, dass Sport: „Ich bewege mich. Ich geh eh spazieren.“ Wenn Sie spazieren, ist es gut. Aber das ist nicht Sport. Und meistens bezeichnet man im Wiener Spazierengehen, dass ich mit dem Hund im Park gehe und dem Hund ein Stockerl werfe und auf der der Parkbank sitze.
Das ist nicht Sport. Sport bedeutet, dass Sie ins Schnaufen kommen, dass der Puls ansteigt. Das kann man durch ein Ergometer, diese Fahrradbelastungsergometrie sehr genau austesten, was Ihr Trainingsbereiche ist, den sollten Sie trainieren, und zwar zwei bis drei Stunden. Es gibt erste Studien, die sogar darauf hinweisen, dass Sport, regelmäßiges körperliches Training bei Brustkrebs, Darmkrebs, und auch erste Daten bei Prostatakrebs, ein lebensverlängernden, so wohl das Gesamtüberleben als auch das tumorspezifisch Überleben, Effekt hat.
Das heißt, Sie können sehr viel machen. Sie kennen die Folgen der Erkrankung reduzieren durch Sport. Sie können unter Umständen das gesamte Überleben verbessern. Und wenn ich fitter bin, dann halte ich mehr aus. Das, was das Leben für mich bereit hält, kann ich, wenn ich fitter bin, eine gute Herz- und Lungenfunktion habe, besser ertragen.
Was ist eine palliative Therapie bei Krebs und wie kann sie mir helfen?
Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger:
Palliative Therapie würde ich in zwei Bereichen auftrennen.
Es gibt sozusagen die enge palliative Therapie am Lebensende.
Und dann gibt es etwas, wo ich Symptome lindern will, auch wenn es nicht um das Lebensende geht. Das können auch Nicht-Tumorerkrankung sein, bei schweren Lungenerkrankungen, bei Herzschwäche, bei Stoffwechselerkrankung kann ich eine palliative Therapie durchführen, ohne dass es primär um eine Therapie am Lebensende geht. Ein anderer Begriff dazu wäre das Chronic Disease Management. Das sind Therapiekonzepte, wo es primär um Lebensqualität geht, um Linderung von Symptomen, um Folgen, die die Krankheit bewirken. Und nur im engeren Sinne geht es um die Therapie am Lebensende, auf Palliativstationen, in Hospizen. Aber oft geht es um etwas, das ich eher vielleicht Chronic Disease Management nennen würde. Wie kann ich mit einer chronischen Erkrankung umgehen? Dafür sind wir nämlich von Natur aus nicht gut ausgestattet. Wir sind gut ausgestattet, um um unser Leben zu kämpfen, um ums Überleben zu kämpfen. Aber wir haben kein Sensorium für chronische Prozesse, für Statistik, für Zeit. Und da brauchen wir Unterstützung.
Und das kann helfen. Die Begegnung, die Beziehung zwischen Arzt, Patient, Pflegefachkraft und Patient hilft. Telemedizin kann mir helfen, weil ich das, was so schwer greifbar ist, darstellen kann. Psychotherapie, Psycho-Onkologie, Rehabilitation.
Warum kann bei fortgeschrittener Krebserkrankung eine Patientenverfügung hilfreich sein und wie kann ich sie aufsetzen?
Dr. Gerald Bachinger:
Eine Patientenverfügung ist dann sehr sinnvoll, wenn ich weiß, wie der Krankheitsverlauf voraussichtlich in Zukunft sein wird, und wenn ich weiß, dass möglicherweise eine Krankheitsphase eintritt, wo ich aktuell meinen Willen nicht mehr bekannt geben kann.
Da gibt es bei den Patientenanwaltschaften als Service-Einrichtungen sehr gute Informationsmaterialien, wie solche Patientenverfügungen erstellt werden können.
Es ist übrigens auch kostenlos, was bei den Patientenanwaltschaften zur Verfügung gestellt wird. Einfach Kontakt aufnehmen oder die Webseites anschauen bei dem Patientenanwaltschaften und diese kurzen Informationsmaterialien runterladen. Denn es kann für viele Situationen sehr hilfreich sein, auch für das Behandlungsteam, wenn mit Ihnen selbst eine Kommunikation nicht mehr möglich ist, auf solche Patientenverfügungen zurückzugreifen, was Ihnen wieder die Sicherheit gibt, dass Ihre individuellen Bedürfnisse und subjektiven Bedürfnisse bestmöglich erfüllt werden können.
Hier geht es zum Video-Interview: „Ihr Therapieabschluss bei Krebs“
Geprüft Dr. Gerald Bachinger und Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger: aktualisiert April 2022 | Quellen und Bildnachweis