3. Beginn Ihrer Krebstherapie

Beginn und Ablauf der Krebstherapie

Viele KrebspatientInnen möchten verständlicherweise gerne so schnell wie möglich gegen den Krebs vorgehen. Doch ob die Behandlung tatsächlich sofort beginnen sollte, hängt mitunter davon ab, welche Krebsart Sie haben und wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist.

Beobachten und Abwarten

Während in manchen Fällen ein schneller Behandlungsbeginn zwingend notwendig ist, raten FachärztInnen und OnkologInnen bei anderen Krebsarten zunächst zum „Watch & Wait“, also dem Beobachten und Abwarten. Während dieser Zeit kontrolliert Ihre Ärztin/Ihr Arzt regelmäßig Ihr Blut, Ihre körperliche Verfassung und den Verlauf Ihrer Krebserkrankung.

„Watch & Wait“ wird beispielsweise angewandt wenn

  • es sich um einen Tumor handelt, der sehr langsam wächst
  • die Diagnose der Erkrankung unsicher ist
  • die Therapie mit einem hohen Risiko und starken Nebenwirkungen verbunden ist

Für jede Krebsart, die zunächst nur aktiv überwacht wird, sind Parameter festgelegt, ab wann die Therapie einsetzen soll.

Nutzen Sie die Wartezeit

Wenn die Therapie nicht sofort beginnen kann, gestaltet sich das „Watch & Wait“ für viele PatientInnen schnell als ein „Watch & Worry“, sie sorgen sich. Dabei kann man aber aus dem „Watch & Wait“ ein „Watch & Train“ machen. Denn Sport ist ein wichtiger Faktor, der Ihnen dabei helfen kann, die Erkrankung und auch die Therapie gut zu überstehen. Mit erhöhter Kraft und Ausdauer sowie einer generell besseren Fitness können Sie besser durch die Therapie kommen. Ein weiterer Pluspunkt: Bewegung ist gut für die Psyche.

Ihre Kliniktasche

Als Krebspatientin oder Krebspatient werden Sie sich im Rahmen Ihrer Therapie auch im Krankenhaus
aufhalten. Sie können im Vorfeld eine Kliniktasche vorbereiten. Nutzen Sie beim Packen Ihrer Kliniktasche unsere Checkliste zum Downloaden.

Gemeinsam durch die Krebstherapie

Sie sind während Ihrer Krebserkrankung nicht allein: Neben Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt, niedergelassenen FachärztInnen und OnkologInnen steht Ihnen Ihr stationäres oder ambulantes Team im Tumorzentrum sowie in der Rehabilitationseinrichtung zur Verfügung.

Ihre wichtigen AnsprechpartnerInnen

Einen Überblick über Ihre wichtigsten AnsprechpartnerInnen und ihren Zuständigkeiten finden Sie hier.

Im niedergelassenen Bereich

Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt ist immer Ihre/Ihr erste/r AnsprechparterIn. Sie/Er kann

  • Sie auf bevorstehende Behandlungen und Termine vorbereiten
  • Laboruntersuchungen vornehmen
  • Bildgebende Untersuchungen veranlassen
  • Rezepte oder Krankschreibungen ausstellen
  • Reha-Anträge stellen

Im Tumorzentrum

ÄrztInnen und Pflegefachkräfte, die

  • Sie vor, während und nach der Therapie unterstützen
  • Kontrolluntersuchungen zwischen den Therapien vornehmen
  • Sie während eines Notfalls betreuen können

In Rehabilitationseinrichtungen

ÄrztInnen und TherapeutInnen, die Sie auf dem Weg in Ihr Leben nach der Krebstherapie begleiten und Ihnen dabei helfen, wieder Vertrauen in Ihren Körper und seine Fähigkeiten zu gewinnen.

Im Notfall

Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird mit Ihnen zu Therapiebeginn klären, welche Nebenwirkungen die Behandlung haben kann. Gleichzeitig besprechen Sie, welche Situationen als Notfall gelten. Sehr hohes Fieber zum Beispiel oder Schmerzen, bei denen die verschriebenen Medikamente nicht helfen.

Tritt bei Ihnen ein Notfall auf, wenden Sie sich an die Ambulanz Ihres Tumorzentrums. Nachts, am Wochenende oder an Feiertagen gehen Sie in die Notaufnahme. Damit Sie im Notfall nicht lange suchen müssen, speichern Sie sich am besten alle wichtigen Rufnummern am Handy ein oder notieren Sie sich diese und platzieren Sie sie an einer gut erreichbaren Stelle.

Ihre Ansprüche bei Krebs

Werden Sie durch Ihre Krebserkrankung vorübergehend oder dauerhaft pflegebedürftig, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Nachdem Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pensionsversicherung gestellt haben, prüfen eigens dafür geschulte Sachverständige, ob eine Pflegestufe für Sie in Frage kommt.

Ihr Anspruch auf Pflegegeld

Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich am tatsächlichen Pflegebedarf. Der ist in Österreich in sieben Stufen unterteilt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten für mindestens 65 Stunden monatlich auf Betreuung und Hilfe angewiesen sind. Dann können Sie unabhängig vom Einkommen mit einem Betrag von etwa 160 Euro oder mehr monatlich rechnen. Scheuen Sie sich nicht, eine solche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und informieren Sie sich kostenlos.

Die Antragsformulare für Zuerkennung oder Erhöhung des Pflegegeldes erhalten Sie bei Ihrem Pensionsversicherungsträger vor Ort oder online.

Der Behindertenpass

Liegt bei Ihnen eine Krebserkrankung vor, können Sie einen Behindertenpass beantragen. Ein Formular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes. Abhängig vom zuerkannten Grad der Behinderung und bestimmten Voraussetzungen können Sie mit diesem amtlichen Lichtbildausweis zum Beispiel

  • bestimmte Gesundheitsausgaben von der Steuer absetzen
  • eine kostenlose Autobahn-Vignette beantragen
  • einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung beantragen
  • sich von der Kfz-Steuer befreien lassen
  • Fahrpreisermäßigungen bei der ÖBB in Anspruch nehmen
  • einen euro-key für öffentliche Toiletten nutzen

Weitere Anlaufstellen bei sozialrechtlichen Fragen

Einen Überblick finden Sie hier.

  • Invaliditätspension/Rehabilitationsgeld (befristet)
    Zuständigen Krankenkasse
  • Berufsunfähigkeitspension (unbefristet)
    Zuständige Pensionsversicherungsanstalt
  • Informationen zum Krankengeld
    Zuständigen Krankenkasse, bzw. bei der Arbeiterkammer
  • Wiedereingliederungsteilzeit
    GKK, Arbeiterkammer
  • Feststellungsbescheid/Begünstigte Behinderung/Kündigungsschutz
    Sozialministeriumsservice
  • Rezeptgebührenbefreiung
    Bei der zuständigen Krankenkasse
  • Hauskrankenpflege, mobile Betreuung, Essen auf Rädern
    z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Volkshilfe, Hilfswerk, Information bei den Sozialberatungsstellen
  • Pflegekarenz, Familienhospizkarenz
    Sozialministeriumsservice
  • Familienkurz- und Langzeithilfen
    Caritas
  • Mögliche Finanzhilfen
    Sozialberatungsstellen

Weitere Informationen zu arbeits- und sozialrechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten vor, während und nach der Krebsbehandlung erhalten Sie unter Sozial- und arbeitsrechtliche Herausforderungen bei Krebs.

Downloads

  • Checkliste: Ihre Kliniktasche Als Krebspatientin oder Krebspatient werden Sie sich im Rahmen Ihrer Therapie auch im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung aufhalten. Es kann helfen, wenn Sie für diese Zeit eine Kliniktasche vorbereiten. Denken Sie beim Packen Ihrer Kliniktasche unter anderem an folgende Dinge:

Diesen Kurs bewerten

Ihr Feedback hilft anderen Nutzern die für sie passenden Kurse zu finden.

Geprüft Dr. Gerald Bachinger und Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger: aktualisiert April 2022 | Quellen und Bildnachweis

Die Kurse sind kein Ersatz für das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern ein Beitrag dazu, PatientInnen und Angehörige zu stärken und die Arzt-Patienten-Kommunikation zu erleichtern.