Rehabilitation nach Ihrer Krebsbehandlung
Nach einer Krebsbehandlung kann es Ihnen schwer fallen, zurück in den Alltag zu finden. Eine Rehabilitationsmaßnahme kann Ihnen diesen Übergang erleichtern. Zudem hilft sie dabei, möglichen Spätfolgen der Erkrankung oder Behandlung vorzubeugen.
Der Unterschied von Kur- zu Rehaaufenthalten
Mit einer medizinischen Rehabilitation soll die Patientin/der Patient darin unterstützt werden, die Fähigkeiten wiederherzustellen, die sie oder er verloren hat durch eine Krankheit oder einen Unfall. Ziel ist es, dass die Patientin/der Patient wieder am Berufsleben und dem Alltag teilhaben kann. Die Rehabilitation kann stationär oder ambulant erfolgen. Eine Kur hingegen hat einen präventiven Charakter. Sie soll die Gesundheit aufrechterhalten und Erkrankungen vorbeugen.
Kann mich mein Kind bei einer stationären Rehabilitation begleiten?
Während der Rehabilitation stehen Sie und Ihre Gesundheit im Fokus. Es wäre daher ideal, wenn für die Dauer Ihres Rehabilitationsaufenthaltes eine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder gefunden werden könnte. Ist das nicht möglich und sprechen keine medizinischen Gründe dagegen, können in Absprache mit den Krankenversicherungen oder der Gesundheitskasse Kinder mit in die Einrichtung genommen werden.
Weitere Beratungsmöglichkeiten durch einen Case-Manager
Sollten Sie weitere spezifische Fragen haben zu Ihrer Rehabilitation und Leistungen im Rahmen Ihrer Krebstherapie, müssen Sie nicht alles selbst herauszufinden, sondern können sich von SpezialistInnen – sogenannten Case & Care-ManagerInnen – beraten lassen. Diese arbeiten in Serviceeinrichtungen von Krankenkassen.
Wenn Sie sich mit der Bitte um eine solche Unterstützung an Ihre Krankenkasse wenden, wird eine Case-Managerin/ein Case-Manager gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Bedürfnisse finden.
Ihre Krebsnachsorge
Im Anschluss an die Erstbehandlung und die medizinische Rehabilitation beginnt Ihre Nachsorge. Meist erfolgen bestimmte Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren. Wie genau die Nachsorge verläuft, hängt von der Krebsart, dem Therapieverlauf und Ihren Lebensumständen ab.
Wie oft zur Nachsorge?
Wie groß die Abstände zwischen zwei Nachsorgeterminen sind und welche Untersuchungen vorgenommen werden, hängt von der Krebsart ab. Die Empfehlungen dafür sind in medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien festgeschrieben, an denen sich Ihre Ärztin/Ihr Arzt orientiert. Gemeinsam mit Ihnen legt sie/er die individuellen Nachsorgeziele fest.
Angst vor der Nachsorge?
Viele Krebspatienten sehen dem nächsten Kontrolltermin mit Sorge entgegen. Sie haben Angst, dass sich ein Rezidiv – also wiederauftretende Krebszellen – gebildet haben könnte oder die Ärztin/der Arzt andere schlechte Neuigkeiten haben. Das können Sie tun:
- Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder mit Freunden über Ihre Angst
- Lassen Sie sich von einer vertrauten Person zu den Terminen begleiten
- Versuchen Sie, sich durch Entspannungsübungen zu entlasten
- Tauschen Sie sich mit Menschen aus, die Ähnliches erlebt haben oder erleben, zum Beispiel in einer Selbsthilfegruppe
- Wenn die Angst zu übermächtig wird, suchen Sie psychotherapeutische Hilfe
Sollten Sie zwischen zwei Kontrollterminen Beschwerden haben, informieren Sie unbedingt Ihre Ärztin/Ihren Arzt. Sie/Er wird Ihnen gegebenenfalls einen früheren Termin geben.
Weitere Informationen zum Umgang mit körperlichen und psychischen Folgeerscheinungen aber auch zu sozial- und arbeitsrechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie in der Online-Schulung Nachsorge bei Krebserkrankungen.
Fortgeschrittene Krebserkrankung
Die Krebsforschung hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Dennoch kann leider nicht allen KrebspatientInnen geheilt werden. In diesem Fall kann eine Palliativtherapie helfen.
Wie kann eine Palliativtherapie helfen?
Der Begriff Palliativmedizin leitet sich ab von dem lateinischen „palliare“, das sich etwa mit „schützen“ übersetzen lässt. Ziel einer palliativmedizinischen Betreuung ist es, die Lebensqualität der Patientin/des Patienten so gut wie möglich zu erhalten und Schmerzen zu lindern. Im Vordergrund steht das Wohlbefinden der PatientInnen.
Zu einem Palliativteam gehören
- ÄrztInnen
- Pflegepersonen
- Physio- und ErgotherapeutInnen
Sie alle versuchen, krankheitsbedingte Symptome, wie Schmerzen, Erschöpfung, Schlaflosigkeit oder Übelkeit zu lindern. Auch psychische Probleme wie Ängste und Depressionen können im Rahmen der Palliativmedizin behandelt werden. Sie können palliative Betreuung stationär, ambulant oder zu Hause in Anspruch nehmen.
Die Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein Mittel um das Recht auf Selbstbestimmung in der medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Sie kann abgegeben werden, wenn man noch gesund oder bereits erkrankt ist. Damit soll vorgesorgt werden für eine Situation, in der eine bestimmte Behandlung anstehen würde, aber die Entscheidung darüber nicht mehr verstanden, getroffen oder kommuniziert werden kann. Weitere Informationen finden Sie in der Online-Schulung Rechte in der Arzt-Patienten-Beziehung.
Geprüft Dr. Gerald Bachinger und Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger: aktualisiert April 2022 | Quellen und Bildnachweis