Ihr Krebstherapie-Fortschritt
Ob eine Therapie samt ihrer Strapazen wirksam ist und erste Erfolge zeigt, ist eine wichtige Frage für KrebspatientInnen. Krebserkrankungen verlaufen grundsätzlich unterschiedlich und sprechen verschieden auf Therapien an. MedizinerInnen bezeichnen dies als Therapiefortschritt.
Wie erkennt man, ob die Krebstherapie bei mir anschlägt?
Wie schnell Ihre behandelnden ÄrztInnen sehen, ob die Therapie bei Ihnen anschlägt, hängt von der Art Ihrer Erkrankung ab. Für viele Krebsarten gibt es sogenannte Tumormarker. Das sind Eiweißstoffe, die der Körper als Reaktion auf eine Tumorerkrankung produziert. Man kann sie im Blut, im Urin oder auch in Körpergeweben nachweisen. Bei ohne Therapie rasch zunehmenden Erkrankungen lässt sich mitunter sehr früh ein Ansprechen dadurch erkennen, dass die Tumormarker nicht weiter ansteigen.
Manchmal ist eine Besserung der Befunde mit Labormethoden oder eine Veränderung der Tumorgröße röntgenologisch erst nach mehreren Wochen feststellbar. Wann ein Überprüfen des Ansprechens sinnvoll ist, hängt stark von der Art Ihrer Tumorerkrankung ab.
Ist der Befund unverändert, werden Ihre ÄrztInnen nach Beratung im Tumorboard mit Ihnen besprechen, welche Therapieänderungen die besten für Sie sind.
Individuelle Therapieverläufe
Wenn Sie sich mit anderen KrebspatientInnen austauschen, bedenken Sie immer: Keiner dieser Menschen hat die genau gleiche Erkrankung wie Sie. MedizinerInnen unterscheiden hunderte verschiedene Tumorerkrankungen. Diese werden unterschiedlich behandelt und haben individuell unterschiedliche Verläufe. Ihr eigener Therapiefortschritt kann anders sein als der Ihrer MitpatientInnen – eventuell auch viel besser.
Ihr Mitspracherecht im Rahmen der Krebstherapie
Die fachliche Entscheidung darüber, welche Medikamente Sie bekommen, liegt zunächst bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt. Sollte ein Medikament in verschiedenen Darreichungsformen – zum Beispiel als Spritze und Tablette – erhältlich sein, können Sie Ihre Präferenz artikulieren. Bedenken Sie aber, dass ÄrztInnen und Spitäler immer bestimmten ökonomischen Richtlinien unterliegen und Ihnen deswegen möglicherweise zum günstigeren Medikament raten werden, wenn beide Varianten die gleiche Wirksamkeit aufweisen und nichts gegen die Anwendung spricht.
Die Krankenkasse lehnt ab – was nun?
Hat sich Ihre Ärztin/Ihr Arzt für ein Medikament entschieden, muss die Krankenkasse noch zustimmen. Lehnt sie die Übernahme der Kosten ab, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und erläutern, weshalb sie/er gerade dieses Medikament als am besten für Sie erachtet.
- Sie fordern einen schriftlichen Bescheid der Ablehnung an und legen gegen diesen Widerspruch ein. In unserem Kurs Vorgehen bei abgelehnter Kostenübernahme finden Sie dazu weitere Informationen.
- Sie können sich von einer/einem Patientenanwältin/Patientenanwalt unterstützen lassen.
Gibt es eine Obergrenze an Behandlungen?
Grundsätzlich erhalten Sie eine Therapie, so lange Sie diese benötigen. Eine vorgeschriebene Obergrenze für Behandlungen gibt es nicht. Allerdings sind den Therapien selbst Grenzen gesetzt. Eine Strahlentherapie beispielsweise führt nach dem Erreichen einer Maximaldosis an Strahlen zu irreparablen Schäden. Daher kann eine Patientin/ein Patient nicht unbegrenzt oft bestrahlt werden.
Hilfe im Alltag mit Krebs
Als Krebspatientin oder Krebspatient können Sie mitunter für eine gewisse Zeit auf Hilfsmittel angewiesen sein, um Ihren Alltag bewältigen zu können. Welche für Sie in Ihrer speziellen Situation in Frage kommen, weiß ihr onkologisches Behandlungsteam. Klären Sie mit Ihren ÄrztInnen und Ihrer Krankenkasse, welche davon verordnet werden müssen und wofür die Kasse die (Teil-)Kosten übernehmen kann.
Hilfsmittel
Die folgenden Mittel für zuhause und unterwegs können in Ihrem Alltag besonders hilfreich sein.
Mobilität
- Taxi
Wenn Sie niemand zum Behandlungstermin fahren kann und Sie sich zu schwach fühlen, um öffentliche Verkehrsmittel zu benützen, können Sie sich ein Taxi nehmen. - Rollator
Wenn Sie in Ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind, bietet Ihnen ein Rollator Stütze und Sicherheit. Die fahrbare Gehhilfe beugt Stürzen vor. - Sitz zum Mitnehmen
Wenn Ihnen das Gehen längerer Strecken schwer fällt, kann ein tragbarer Sitz eine wertvolle Hilfe sein. So können Sie sich unterwegs kurz ausruhen und Kraft für den nächsten Abschnitt schöpfen.
Hilfe im Bad & WC
- Duschhocker
Erschöpft Sie längeres Stehen? Dann kann ein Duschhocker eine große Erleichterung für die tägliche Dusche sein, mit seiner Hilfe können Sie sich im Sitzen waschen. - Rutschfeste Duschmatte
Matten mit rutschfesten Noppen senken das Sturzrisiko in der Dusche. - Haltegriffe
Spezielle Griffe in Dusche und Badewanne erleichtern Ihnen das Ein- und Aussteigen und bieten auch während des Duschens, Badens oder des Toilettengangs eine Möglichkeit zum Festhalten
Essen & Trinken
- Medikamentenbox
Habe ich meine Tabletten heute Abend schon genommen? Waren es mittags drei oder vier? Mit einer beschrifteten Medikamentenbox behalten Sie den Überblick und können Ihre Medikamente für den Tag oder die Woche im Voraus sortieren. - Spezielles Besteck und Geschirr
Teller mit erhöhtem Rand und Trinkbecher mit Deckeln können nützlich sein, wenn Sie unsicher sind beim Greifen.
Körper & Aussehen
- Perücken, Tücher & Mützen
Bei einem durch eine Chemotherapie bedingten Haarausfall geben Perücken, Tücher und Mützen der Patientin/dem Patienten mehr Selbstbewusstsein und ein natürlicheres Körpergefühl. - Make-Up
Falsche Wimpern, Rouge, Augenbrauenstift und Schablonen – mit Make-up lassen sich die kosmetischen Folgen einer Chemotherapie zumindest kurzzeitig kaschieren.
Persönliche Beratung
Für weitere Informationen und Tipps hält die Österreichische Krebshilfe ein umfassendes Beratungs- und Hilfsangebot für Erkrankte und Angehörige bereit. Professionelle MitarbeiterInnen helfen, informieren und unterstützen Sie kostenlos und anonym. Das Angebot umfasst Beratung unter anderem zu Diagnose, Psyche, Bewegung, Ernährung und zu Patientenrechten.
Kontakt
Website: krebshilfe.net
Geprüft Dr. Gerald Bachinger und Univ.-Prof. Dr. Alexander Gaiger: aktualisiert April 2022 | Quellen und Bildnachweis