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9 Fragen und Antworten zu Patientenrechten in Österreich

Was sind Patientenrechte und welche gibt es in Österreich?

Patientenrechte schützen Sie während einer medizinischen Behandlung. In Österreich gibt es kein einzelnes „Patientenrechtegesetz“ wie in Deutschland. Die Patientenrechte sind stattdessen über mehrere Gesetze und die sogenannte Patientencharta geregelt. In dieser Patientencharta sind die wichtigsten Patientenrechte zusammengefasst.

Für Patient:innen mit einer seltenen oder schwerwiegenden Erkrankung sind vor allem diese Rechte wichtig:

  • Recht auf Behandlung und Pflege: Sie haben das Recht auf eine medizinisch notwendige Behandlung und Pflege. Dabei sollen Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihre Würde berücksichtigt werden.
  • Recht auf Selbstbestimmung und Information: Sie haben das Recht, über Ihre Erkrankung und mögliche Behandlungen verständlich informiert zu werden und selbst über Ihre Behandlung mitzuentscheiden.
  • Recht auf Dokumentation: Ihre medizinische Behandlung muss dokumentiert werden. Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihre Krankenakte oder Befunde einzusehen und Kopien davon zu erhalten.
  • Recht auf Achtung der Würde und Integrität: Sie haben das Recht, respektvoll und wertschätzend behandelt zu werden. Gesundheitsbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.
  • Recht auf Unterstützung: Bei Beschwerden können Sie sich an eine unabhängige Patientenanwaltschaft bzw. Patientenvertretung wenden.

Habe ich mit einer seltenen oder schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf eine Therapie nach aktuellem medizinischem Standard – unabhängig von den Kosten?

Ja, Sie haben das Recht auf eine Behandlung, die dem heutigen medizinischen Wissen entspricht und gut zu Ihrer Erkrankung passt.

Welche Behandlung für Sie am besten geeignet ist, hängt von mehreren Dingen ab:

  • Wie schwer ist die Erkrankung?
  • Welche Beschwerden haben Sie?
  • Gibt es Risiken bei der Behandlung?
  • Haben Sie noch andere Erkrankungen?
  • Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es überhaupt?

Auch teurere Behandlungen kommen infrage, wenn sie medizinisch notwendig sind und es keine ebenso gute, aber günstigere Alternative gibt. Die Kosten dürfen dabei nicht allein entscheidend sein.

Wer entscheidet im Krankenhaus darüber, ob ich eine innovative Therapie erhalte?

Die Entscheidung trifft Ihr behandelndes Ärzteteam. Dabei arbeitet es mit den zuständigen Stellen im Krankenhaus zusammen, zum Beispiel mit der Arzneimittelkommission.

Bei der Entscheidung wird Folgendes berücksichtigt:

  • Ihre persönliche medizinische Situation
  • Der Nutzen der Behandlung
  • Organisatorische und wirtschaftliche Aspekte

So wird sichergestellt, dass die Entscheidung gut durchdacht und auf Sie abgestimmt ist.

Kann mir eine Therapie verweigert werden, obwohl sie in Europa zugelassen und verfügbar ist?

Ja, das kann vorkommen. Eine Zulassung in der Europäischen Union bedeutet, dass eine Therapie grundsätzlich eingesetzt werden darf. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass die Therapie in jedem Krankenhaus angeboten wird. Besonders spezialisierte oder teurere Therapien können nur in bestimmten Zentren oder nach individueller Prüfung angeboten werden. Die endgültige Entscheidung erfolgt individuell im Krankenhaus.

Was kann ich tun, wenn mein Krankenhaus eine Therapie nicht bewilligt?

Suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem Behandlungsteam. Lassen Sie sich erklären, warum die Therapie nicht bewilligt wurde – die Gründe können medizinisch, organisatorisch oder wirtschaftlich sein.

Zusätzlich haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Eine zweite ärztliche Meinung einholen
  • Nach spezialisierten Zentren fragen, die Erfahrung mit Ihrer Erkrankung haben
  • Sich an die Patientenanwaltschaft des Krankenhauses wenden
  • Sich über mögliche rechtliche Schritte beraten lassen

In manchen Fällen kann geprüft werden, ob Sie eine medizinisch notwendige Therapie auch rechtlich einfordern können. Dabei hilft Ihnen eine unabhängige Beratung weiter, zum Beispiel bei der Patientenanwaltschaft oder einer rechtlichen Beratungsstelle.

Habe ich das Recht, über andere Behandlungsmöglichkeiten informiert zu werden – und darüber, was passieren kann, wenn die Therapie später beginnt?

Ja. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Sie verständlich informieren – über mögliche Therapien, Alternativen, den Nutzen, die Risiken und wie dringend eine Behandlung ist. Dazu gehört auch, dass mit Ihnen besprochen wird, was passieren kann, wenn die Behandlung später beginnt.

Bei seltenen Erkrankungen können die verfügbare Behandlung und der richtige Zeitpunkt dafür wichtig sein. Das kann zum Beispiel bei endokriner Orbitopathie, Morbus Fabry, Morbus Pompe oder Hämophilie eine Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie frühzeitig und gut verständlich über alle verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden – und darüber, was eine Verzögerung für Sie bedeuten könnte.

Habe ich das Recht auf eine zweite ärztliche Meinung?

Ja. Eine zweite ärztliche Meinung kann besonders sinnvoll sein, wenn Sie unsicher sind, welche Behandlung für Sie am besten geeignet ist, wenn eine bestimmte Therapie nicht angeboten wird oder wenn Sie die Entscheidung noch einmal überprüfen lassen möchten. Eine zweite Meinung kann dabei helfen, weitere Behandlungsmöglichkeiten zu finden oder spezialisierte Zentren ausfindig zu machen.

Spielt es für meine Behandlung eine Rolle, in welchem Krankenhaus oder Bundesland ich betreut werde?

Ja. Nicht jedes Krankenhaus bietet die gleichen Therapien an. Manche Behandlungen gibt es nur in spezialisierten Zentren, die besondere Erfahrung und Ausstattung dafür haben. Deshalb kann es einen Unterschied machen, wo Sie wohnen und in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden.

Wo finde ich weitere Unterstützungsmöglichkeiten?

Der Austausch mit anderen Betroffenen kann sehr hilfreich sein – zum Beispiel, um Erfahrungen zu teilen, Fragen zu klären oder sich mit der Erkrankung weniger allein zu fühlen.

Folgende Selbsthilfegruppen und Organisationen bieten Unterstützung und Informationen:

  • Seltene Erkrankungen

ProRare Austria
Doris Prochaska
E-Mail: doris.prochaska@prorare-austria.org

  • Krebserkrankungen

Krebshilfe Österreich
URL: https://www.krebshilfe.net/

  • Morbus Basedow und Endokrine Orbitopathie

Morbus Basedow und Endokrine Orbitopathie Österreich SHG / TED Austria
Monika Schindler-Schnitzl
E-Mail: monikaschnitzl@gmx.at
Telefon: 0664/6444168

  • Hämophilie

Österreichische Hämophilie Gesellschaft (ÖHG)
Lukas Zahrer
E-Mail: zahrer@bluter.at

  • Morbus Fabry

MORB FABRY Selbsthilfeverein Österreich
Willibald Koglbauer
E-Mail: info@morb-fabry.eu

Disclaimer: Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine medizinische oder rechtliche Beratung. Welche Behandlung im Einzelfall geeignet ist, sollte immer mit dem behandelnden Ärzteteam besprochen werden.

Diese Aufklärung widmet Ihnen Amgen Österreich.