Die Corona-Pandemie stellt vor allem für chronisch kranke Menschen eine Herausforderung dar. Obwohl es im Alltag bereits einige Unterstützung für Risikogruppen gibt, kann die Gewöhnung an die neue Situation schwierig und die Sorge vor einer möglichen Ansteckung belastend sein.
Nun wird in Österreich mit der neuen COVID-19-Risikogruppen-Verordnung besonders gefährdeten ArbeitnehmerInnen dabei geholfen, sich bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen.
Hier finden Sie alle wichtigen Antworten auf Fragen zur neuen COVID-19-Risikogruppen-Verordnung und dem nötigen COVID-19 Risiko-Attest.
Da sich der Wissensstand momentan laufend ändert, bitten wir Sie, sich zudem über die Internetpräsenz von offiziellen Stellen in Ihrer Region über die aktuelle Situation zu informieren.
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Die Informationen werden empfohlen von:
Was ist die COVID-19-Risikogruppe-Verordnung?
“In den vergangenen Wochen wurden von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Dazu zählen beispielsweise – je nach Tätigkeit – die Möglichkeiten für Homeoffice, die Arbeitsplatzumgestaltung zur Wahrung eines Sicherheitsabstandes, errichtete Barrieren wie Plexiglaswände oder die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung.
Mit Gesetzesänderung wird nun eine Grundlage für weitere Schutzmaßnahmen für unselbstständig Erwerbstätige gelegt: Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, haben damit Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen. Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.”
Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Risikogruppen.html | Stand 27.08.2020
Welche Personen zählen zur COVID-19-Risikogruppe?
“Die COVID-19-Risikogruppe-Verordnung listet die medizinischen Gründe (Indikationen) für die Zugehörigkeit einer Person zur COVID-19-Risikogruppe. Auf Grundlage dieser Indikationen darf eine Ärztin/ein Arzt ein COVID-19-Risiko-Attest ausstellen.
Die medizinischen Hauptindikationen sind:
- fortgeschrittene chronische Lungenkrankheiten, welche eine dauerhafte, tägliche, duale Medikation benötigen
- chronische Herzerkrankungen mit Endorganschaden, die dauerhaft therapiebedürftig sind, wie ischämische Herzerkrankungen sowie Herzinsuffizienzen
- aktive Krebserkrankungen mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie metastasierende Krebserkrankungen auch ohne laufende Therapie
- Erkrankungen, die mit einer Immunsuppression behandelt werden müssen
- fortgeschrittene chronische Nierenerkrankungen
- chronische Lebererkrankungen mit Organumbau und dekompensierter Leberzirrhose ab Childs-Stadium B
- ausgeprägte Adipositas ab dem Adipositas Grad III mit einem BMI >= 40
- Diabetes mellitus
- arterielle Hypertonie mit bestehenden Endorganschäden, insbesondere chronische Herz- oder Niereninsuffizienz, oder nicht kontrollierbarer Blutdruckeinstellung.
Diese medizinischen Hauptindikationen werden in der Verordnung weiter unterteilt und genau beschrieben.
Daneben können auch andere, ähnlich schwere Erkrankungen mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen einen besonderen Schutz durch ein COVID-19-Risiko-Attest begründen.”
Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Risikogruppen.html | Stand 27.08.2020
Gilt die Verordnung automatisch für mich, wenn ich zur Risikogruppe gehöre?
“Nein. Zuerst muss eine individuelle Risikoabschätzung durch die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt vorgenommen werden. Wird ein COVID-19 Risiko-Attest ausgestellt, werden die weiteren Maßnahmen mit dem Dienstgeber gemeinsam besprochen.”
Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Risikogruppen.html | Stand 27.08.2020
Wie bekomme ich ein COVID-19 Risiko-Attest?
“Grundsätzlich erging Anfang Mai 2020 ein Schreiben durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger an Dienstnehmer und Lehrlinge, welche zur COVID-19-Risikogruppe gehören könnten. […]
Das Schreiben des Dachverbandes bedeutet nicht, dass die betroffene Person tatsächlich zu einer Risikogruppe zählt und automatisch von der Arbeit freizustellen wäre. Für die endgültige Zuordnung zu einer möglichen Risikogruppe benötigen die Betroffenen eine ärztliche Bestätigung („COVID-19 Risiko-Attest“). Der behandelnde Arzt hat nach Vorlage des Informationsschreibens auf der Grundlage der Definition der COVID-19-Risikogruppe die individuelle Risikosituation der betroffenen Person zu beurteilen und gegebenenfalls ein Attest ohne Angabe von Diagnosen über die Zugehörigkeit zur Risikogruppe auszustellen (COVID-19 Risiko-Attest). Eine Ausstellung eines COVID-19 Risiko-Attests kann auch dann erfolgen, wenn die betroffene Person kein Anschreiben des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger erhält.”
Quelle: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.858733&portal=svportal | Stand 01.09.2020
Ich habe ein Schreiben von der Sozialversicherung bekommen, dass ich eventuell zur Risikogruppe zähle. Bin ich jetzt verpflichtet, zum Arzt gehen?
“Die im Schreiben vorgeschlagenen Schritte stellen eine Empfehlung dar, Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet zum Arzt zu gehen.
Dieses Schreiben soll Ihnen helfen, Ihr Risiko gut einschätzen zu können und wenn nötig einen zusätzlichen Schutz zu bekommen.”
Quelle: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.858733&portal=svportal | Stand 01.09.2020
Kann ich auch ohne Schreiben der Sozialversicherung ein COVID-19 Risiko-Attest bekommen?
“Grundsätzlich erging Anfang Mai 2020 ein Schreiben durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger an Dienstnehmer, geringfügig beschäftige Personen und Lehrlinge, welche zur COVID-19-Risikogruppe gehören könnten. Sie können jedoch auch ohne ein Schreiben des Dachverbandes erhalten zu haben Ihren Arzt kontaktieren, wenn Sie unsicher sind ob Sie einer Risikogruppe angehören. Ihr behandelnder Arzt kann auch ohne Vorlage des Informationsschreibens Ihre individuelle Risikosituation anhand einer standardisierten Empfehlung zur Erstellung einer individuellen COVID-19-Risikoanalyse bezüglich eines schweren Krankheitsverlaufs beurteilen und gegebenenfalls ein Attest ohne Angabe von Diagnosen über die Zugehörigkeit zur Risikogruppe ausstellen (COVID-19 Risiko-Attest). Dieses Attest können Sie dann Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Achtung: Nicht jede chronische Erkrankung bedeutet, dass man zur COVID-19-Risikogruppe gehört. Dies ist vom behandelnden Arzt abzuklären, der die individuelle Risikoanalyse anhand der vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) veröffentlichten Empfehlung zur Durchführung einer individuellen COVID-19-Risikoanalyse bezüglich eines schweren Krankheitsverlaufs durchführt.”
Quelle: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.858733&portal=svportal | Stand 01.09.2020
Kostet das COVID-19 Risiko-Attest etwas?
“Für das COVID-19 Risiko-Attest entstehen Ihnen keine Kosten. Das Honorar des Arztes wird direkt mit dem Krankenversicherungsträger verrechnet. Zuzahlungen der betroffenen Person sind nicht zulässig.
Wenn Sie jedoch mehr als einen Arzt aufsuchen, kann das Honorar, welches der Krankenversicherungsträger an jeden weiteren Arzt zahlt, von Ihnen zurückgefordert werden.”Quelle: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.858733&portal=svportal | Stand 01.09.2020
Wenn ich ein Attest bekomme, muss ich dann nicht mehr arbeiten?
“Wenn Sie dieses Attest, das die Zugehörigkeit zur Risikogruppe bestätigt, Ihrem Arbeitgeber vorlegen, haben Sie Anspruch auf
- Erbringung Ihrer Arbeitsleistung in Homeoffice
oder- eine geeignete Gestaltung Ihrer Arbeitsstätte, sodass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann; dabei sind auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen.
Sollten beide Maßnahmen nicht möglich sein, haben Sie Anspruch auf Dienstfreistellung gegen Entgeltfortzahlung bis vorläufig 31.12.2020.”
Quelle: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.858733&portal=svportal | Stand 01.09.2020
Muss ich meinem Dienstgeber mitteilen an welcher Krankheit ich leide bzw. erfährt mein Dienstgeber das durch die aktuellen Erhebungen?
“Das COVID-19 Risiko-Attest bestätigt lediglich Ihren Schutzbedarf, enthält aber keine Informationen über eine konkrete Erkrankung.”
Quelle: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.858733&portal=svportal | Stand 01.09.2020
Ein/e Angehörige/r gehört zur Risikogruppe. Gilt der Anspruch auf Homeoffice/Dienstfreistellung auch für mich?
“Mit der aktuellen Regelung ist ein Anspruch auf Homeoffice, Arbeitsplatzumgestaltung bzw. befristeter Dienstfreistellung für unselbstständig Erwerbstätige verbunden, die selbst einer Risikogruppe angehören. Angehörige können mit dieser Regelung nicht abgedeckt werden.
Für die Pflege und/oder Betreuung von nahen Angehörigen mit Pflegegeldbezug ab der Stufe 3 oder Pflege und/oder Betreuung von demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen mit Pflegegeldbezug der Stufe 1 kann allenfalls mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Überdies besteht seit 1.1.2020 für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für eine Dauer von maximal vier Wochen.
Für Angehörige von pflegebedürftigen Personen, deren Pflege oder Betreuung in Folge des Ausfalls einer Betreuungskraft im Rahmen der 24-Stunden nicht mehr sichergestellt ist, kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu drei Wochen gewähren.
Diese Regelung ist derzeit mit 30. September 2020 befristet.”
Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Risikogruppen.html | Stand 28.08.2020
Ich bin Risikopatient, mein Arbeitgeber verlangt aber, dass ich zur Arbeit komme. Was soll ich tun?
“Die Festlegung, ob Sie Risikopatient im Sinne der COVID-19-Risikogruppe sind, erfolgt ausschließlich durch Ihren behandelnden Arzt der Ihre individuelle Risikosituation anhand einer standardisierten Empfehlung abklärt und Ihnen gegebenenfalls ein COVID-19 Risiko-Attest ausstellt, welches die Zugehörigkeit zur Risikogruppe bestätigt.
Achtung: Nicht jede chronische Erkrankung bedeutet, dass man zur COVID-19-Risikogruppe gehört.
Wenn Sie dieses Attest, das die Zugehörigkeit zur Risikogruppe bestätigt, Ihrem Arbeitgeber vorlegen, haben Sie Anspruch auf
- Erbringung Ihrer Arbeitsleistung in Homeoffice
oder- eine geeignete Gestaltung Ihrer Arbeitsstätte, sodass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann; dabei sind auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen.
Sollten beide Maßnahmen nicht möglich sein, haben Sie Anspruch auf Dienstfreistellung gegen Entgeltfortzahlung bis vorläufig 31.12.2020.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Anspruches haben, wenden Sie sich an die beruflichen Interessenvertretungen Arbeiterkammer oder Gewerkschaft oder an die rechtsberatenden Berufe.”
Quelle: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.858733&portal=svportal | Stand 01.09.2020
Bis wann gilt die Verordnung?
“Die Regelung wird vorerst bis 31. Dezember 2020 gelten. Eine Verlängerung kann durch den Gesundheitsminister und die Arbeitsministerin aufgrund der COVID-19 Situation gegebenenfalls erfolgen.”
Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Risikogruppen.html | Stand 27.08.2020
“Die allenfalls zu setzenden Maßnahmen durch den Dienstgeber gelten bis 31. Dezember 2020.”
Quelle: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.858733&portal=svportal | Stand 01.09.2020
Zusammengestellt von Dr. med. Iris Herscovici: Stand ist bei der jeweiligen Frage ersichtlich